Rundunkbeitragserhöhung

Klagen erwartet bei Nein zu Rundfunkbeitrags-Erhöhung

Für den Fall, dass Sachsen-Anhalt der Erhö­hung des Rund­funk­beir­tags nicht zustimmt, erwartet Medi­enstaats­sekre­tärin Heike Raab, dass die Rund­funk­anstalten klagen werden. Die Inten­danten mehrerer ARD-Anstalten haben bereits zuvor ange­kün­digt, dass sie diesen Weg wählen würden.
Von / dpa

Wird der Beitrag nicht erhöht, drohen ARD, ZDF und Deutschlandradio mit Klagen Wird der Beitrag nicht erhöht, drohen ARD, ZDF und Deutschlandradio mit Klagen
Graphik: ARD
Der Rund­funk­bei­trag soll zum 1. Januar 2021 von monat­lich 17,50 Euro auf 18,36 Euro steigen. Doch vor allem in Sachsen-Anhalt regt sich Wider­stand, das Bundes­land könnte die Erhö­hung noch zu Fall bringen. Trotz des Gegen­winds hofft die rhein­land-pfäl­zische Medi­enstaats­sekre­tärin Heike Raab weiter auf die Zustim­mung aller Länder­par­lamente für einen höheren Beitrag.

"Jetzt sind wir in einer breiten Debatte, die ich sehr gut verstehen kann. Ich hoffe dennoch, dass wir mit allen 16 Ländern gemeinsam durchs Ziel laufen", sagte die SPD-Poli­tikerin der Deut­schen Presse-Agentur (dpa). Sie ergänzte: Im Falle, dass ein Bundes­land nicht zustimmt, müssten die Länder mit Klagen der öffent­lich-recht­lichen Anstalten rechnen.

Sachsen-Anhalt: Wider­stand aus Regie­rung und Oppo­sition

Wird der Beitrag nicht erhöht, drohen ARD, ZDF und Deutschlandradio mit Klagen Wird der Beitrag nicht erhöht, drohen ARD, ZDF und Deutschlandradio mit Klagen
Graphik: ARD
Derzeit wird in den Länder­par­lamenten nach und nach abge­stimmt. Alle Parla­mente müssen zustimmen, damit die Ände­rung im entspre­chenden Staats­ver­trag in Kraft treten kann. Raab sagte: "Für den Fall, dass ein Land nicht zustimmt - die Beitrags­emp­feh­lung der KEF also nicht umge­setzt wird -, müssen wir damit rechnen, dass die Anstalten klagen."

In Sachsen-Anhalt gibt es schon länger Kritik an einer Beitrags­erhö­hung vonseiten der CDU-Frak­tion, die Teil der schwarz-rot-grünen Koali­tion ist. Ebenso gibt es dort Wider­stand aus der Oppo­sition. Deshalb ist unklar, wie das noch ausste­hende Ergebnis im Landtag aussehen wird.

Bundes­ver­fas­sungs­gericht könnte entscheiden

Würden die öffent­lich-recht­lichen Sender im Falle, dass ein Land nicht zustimmt, vor das Bundes­ver­fas­sungs­gericht ziehen? Bei einer dpa-Umfrage wollten sich weder das Deutsch­land­radio noch das ZDF konkret dazu äußern. Die neun ARD-Rund­funk­anstalten antwor­teten gemeinsam: "Die einzelnen Anstalten der ARD haben hohen Respekt vor der laufenden und verant­wor­tungs­bewussten Entschei­dungs­fin­dung in den Land­tagen zur aktu­ellen KEF-Empfeh­lung für eine bedarfs­gerechte Finan­zie­rung. Wir hoffen, zu den Debatten in den Landes­par­lamenten und Medi­enaus­schüssen über­zeu­gende Argu­mente beitragen zu können."

Es gehe um eine bedarfs­gerechte, ange­mes­sene Finan­zie­rung, die es ermög­liche, "weiterhin unseren Programm­auf­trag zu erfüllen. Wir haben - so von der KEF und den Minis­ter­prä­sidenten attes­tiert - in den letzten Jahren bereits einschnei­dende Spar­anstren­gungen unter­nommen und damit die Grund­lage für diese mode­rate Beitrags­anpas­sung geschaffen.“ Und weiter: „Wir sind uns inso­fern auch für die Zukunft unserer dies­bezüg­lichen Verant­wor­tung bewusst."

Im September hatte die Inten­dantin des Rund­funks Berlin-Bran­den­burg (RBB), Patricia Schle­singer, im Radio­eins-Medi­enma­gazin durch­bli­cken lassen, dass man nach Karls­ruhe ziehen würde. Im Oktober antwor­tete der Inten­dant des Baye­rischen Rund­funks (BR), Ulrich Wilhelm, in einem dpa-Inter­view auf die Frage, ob der BR klagen würde: "Selbst­ver­ständ­lich ist das eine Option. Der Schutz der Rund­funk­frei­heit ist ein Verfas­sungsgut. Die Rechts­lage zur Umset­zung der KEF-Empfeh­lung ist klar. Meine Hoff­nung ist, dass es zu einer Verab­schie­dung des Staats­ver­trags in allen 16 Landes­par­lamenten kommt."

Medi­enstaats­sekre­tärin Raab sagte, das Bundes­ver­fas­sungs­gericht habe sich bereits 2007 sehr klar posi­tio­niert. Damals hatte es entschieden, dass die Bundes­länder zwar eine unan­gemes­sene Belas­tung der Beitrags­zahler verhin­dern dürfen, ihnen eine poli­tische Einfluss­nahme aber strikt unter­sagt bleibt. Die Richter hatten damals einer Klage von ARD, ZDF und Deutsch­land­radio statt­gegeben. Die Sender hatten geklagt, weil die Länder 2005 einen Vorschlag der KEF gekürzt hatten.

Für eine Erhö­hung des Rund­funk­bei­trags gibt es nach Ansicht Raabs gute Gründe: "Wir haben seit elf Jahren keine Erhö­hung gehabt. Die Rund­funk­anstalten sind Tarif­partner, sie müssen auch Tarif­stei­gerungen in den Blick nehmen. Und ich will auch einen Blick auf die Corona-Pandemie werfen: Wenn es den öffent­lich-recht­lichen Rund­funk noch nicht gäbe, müsste man ihn spätes­tens jetzt erfinden." Die Menschen hätten ein unglaub­lich hohes Infor­mati­ons­bedürfnis und nutzten dabei gerade auch die Ange­bote von ARD, ZDF und Deutsch­land­radio.

Minis­ter­prä­sidenten haben bereits zuge­stimmt

Medi­enpo­litik ist Aufgabe der Länder, Rhein­land-Pfalz koor­diniert die Rund­funk­ange­legen­heiten. Der Rund­funk­bei­trag würde erst­mals seit 2009 wieder nach oben gehen. Die Länder­chefs hatten sich im Sommer auf die Erhö­hung bereits geei­nigt. Die Poli­tiker fußten ihre Entschei­dung auf eine Empfeh­lung der unab­hän­gigen Kommis­sion zur Ermitt­lung des Finanz­bedarfs der Rund­funk­anstalten - kurz KEF.

Mehr zum Thema Rundfunkbeitrag