Rundfunkbeitrags-Brief kommt: So reagieren Sie richtig
Doch wieder Briefe zum Rundfunkbeitrag
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Auch der Rundfunkbeitragsservice muss sparen und hat daher schon vor einiger Zeit angekündigt, in gewissen Fällen keine Erinnerungsbriefe zum Rundfunkbeitrag mehr zu versenden. Trotzdem muss die ehemalige GEZ darauf achten, dass auch alle Bürger brav ihren Rundfunkbeitrag bezahlen und dafür den Datenbestand aktuell halten. Wie bereits berichtet, gleicht der Beitragsservice hierfür alle Daten mit den Daten der Meldebehörden ab. Der Abgleich der Daten erfolgt vollautomatisch.
Dass der Beitragsservice das darf, wurde schon vor längerer Zeit vor Gericht bestätigt. Es ist also gut möglich, dass in den kommenden Tagen wieder zahlreiche Briefe des Rundfunkbeitragsservice in den Briefkästen landen. Wie reagiert man darauf richtig?
Eventuelle Anmeldepflicht zum Rundfunkbeitrag?
Doch wieder Briefe zum Rundfunkbeitrag
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Die Verbraucherzentrale Brandenburg weist aktuell darauf hin, dass der Beitragsservice vom 10. Januar bis voraussichtlich Ende Juni 2023 diejenigen Personen anschreibt, die "keiner bereits zum Rundfunkbeitrag angemeldeten Wohnung zugeordnet werden können". Wer ein solches Schreiben erhält, dem rät die Verbraucherzentrale Brandenburg dringend, zu reagieren.
Volljährige Bürger, die der Beitragsservice keiner bereits zum Rundfunkbeitrag angemeldeten Wohnung zuordnen könne, würden dann ab Januar 2023 Post erhalten. Der Beitragsservice kläre damit "eine eventuelle Anmeldepflicht zum Rundfunkbeitrag ab". Auch wenn für die Wohnung bereits ein Rundfunkbeitrag durch einen Mitbewohner bezahlt werde, solle das Schreiben in jedem Fall unbedingt beantwortet werden.
Denn bleibe eine Rückmeldung der angeschriebenen Person aus und ignoriere diese auch das folgende Erinnerungsschreiben, erfolge automatisch eine Anmeldung durch den Beitragsservice zum Rundfunkbeitrag. Bleibe dann auch die Zahlung des daraufhin erhobenen Beitrages aus, würde dies Mahnungen auslösen und könne letztendlich ein Vollstreckungsersuchen oder sogar eine Vollstreckung nach sich ziehen.
Eine Wohnung - ein Beitrag
Prinzipiell gilt laut den Juristen aber immer der Grundsatz: Eine Wohnung - ein Beitrag. Teilt also die angeschriebene Person unter Angabe der entsprechenden Beitragsnummer mit, dass bereits eine andere im Haushalt lebende Person den Rundfunkbeitrag entrichtet, würde der Beitragsservice alle Daten zur Person löschen und es erfolge auch keine Anmeldung zum Rundfunkbeitrag.
Wer sich zu Fragen des Rundfunkbeitrages, wie zum Beispiel zur An- oder Ummeldepflicht, zu den Befreiungsmöglichkeiten oder wegen unklarer Beitragsforderungen individuell beraten lassen möchte, kann sich direkt an die örtliche Verbraucherzentrale wenden.
Weltweit befindet sich Fernsehen auf dem Rückzug. Dafür gibt es vielfältige ökonomische und politische Gründe, letztendlich entscheidet aber der Zuschauer. Eine langfristige Tendenz ist zweifelsohne erkennbar.