Reform: Rundfunkbeitrag soll stabil bleiben
Der Rundfunkbeitrag soll in den kommenden Jahren möglichst stabil bleiben
Foto: Peter Kneffel/dpa
In der Politik arbeiten aktuell sowohl die Fraktionen als auch die Ministerpräsidenten an einer Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dem Rundfunkbeitrag als Finanzierungsgrundlage. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts haben sich die Fraktionsspitzen von CDU und CSU jetzt für eine "gewisse Beitragsstabilität" für die Bürger und die Entlastung mittelständischer Unternehmen ausgesprochen. Das sagte der bayerische CSU-Landtagsfraktionschef Thomas Kreuzer am Montag (11. Oktober) nach der Fraktionsvorsitzendenkonferenz der Union in Magdeburg.
CDU/CSU will "moderaten Rundfunkbeitrag"
Der Rundfunkbeitrag soll in den kommenden Jahren möglichst stabil bleiben
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"Wir stehen zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Aber wir wollen nicht, dass die Rundfunkbeiträge ständig steigen", betonte Kreuzer, der aktuell den Vorsitz der Konferenz innehat.
Ein moderater Rundfunkbeitrag sei auch im Interesse der Anstalten, da man sonst die Akzeptanz der Bevölkerung verlieren würde, sagte Kreuzer. Gleichzeitig will die Union kleine und mittelständische Unternehmen bei dem Beitrag entlasten: "Hier besteht ein gewisser Handlungsbedarf." In punkto Finanzierung verwies der CSU-Politiker auf die Rundfunkstrukturkommission. Man gehe davon aus, dass diese zu "entsprechenden Ergebnissen" komme.
Gutachten: Finanzbedarfsermittlung soll modernisiert werden
Bis Ende 2022 soll sich die Rundfunkkommission der Länder über Auftrag und Struktur von ARD, ZDF und Deutschlandradio verständigt haben. In einem zweiten Schritt sollen ab 2023 Fragen der Finanzierung der Anstalten diskutiert werden. Vom Staatsvertragsgeber vorgesehen ist, dass die ARD-Anstalten bei der Modernisierung von Methoden und Verfahren zur Überprüfung und Ermittlung des Finanzbedarfs mitwirken. Die Vorsitzenden der Aufsichtsorgane haben daher gemeinsam über die Gremienvorsitzendenkonferenz der ARD (GVK) eine prozessbegleitende Begutachtung des Verfahrens in Kooperation mit den Verfahrensbeteiligten beauftragt. Hierfür wurde die renommierte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ebner Stolz GmbH & Co. KG ausgewählt.
Mit dem nun vorgelegten 109-seitigen Gutachten soll Transparenz darüber geschaffen werden, wie der Beitrag methodisch ermittelt wird und zugleich Vorschläge unterbreitet werden, wie einzelne Verfahrensschritte optimiert werden können, beispielsweise durch Möglichkeiten der Bildung periodenübergreifender Rücklagen oder die ARD-weite Koordination längerfristiger Finanzierungsbedarfe. Das Gutachten soll allen Verfahrensbeteiligten hierbei "als gemeinsame, sachorientierte Diskussionsgrundlage" dienen. Der Gutachter wurde beauftragt, völlig unabhängig alle Verfahrensbeteiligten in den Blick zu nehmen.
ARD setzt auf Transparenz
Mit den Erkenntnissen und Empfehlungen des Sachverständigen könnten sich laut ARD nun alle Verfahrensbeteiligten zunächst individuell auseinandersetzen und zu Bewertungen kommen. Die GVK sei sich dabei mit den Beteiligten in ARD und der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Landesrundfunkanstalten (KEF) einig, dass man erst anschließend miteinander in einen Austausch zu dem Gutachten gehen wird. Die GVK setzt angesichts der hohen Bedeutung des Verfahrens auf Transparenz und gleiche Möglichkeiten der Kenntnisnahme der im Gutachten enthaltenen Ergebnisse und Empfehlungen.
Die GVK begrüße laut eigenen Angaben eine möglichst breite fachliche Diskussion und wird entsprechende Rückmeldungen in den weiteren Austausch mit den Entscheidungsträgern im öffentlich-rechtlichen Rundfunk, seiner gesetzlichen Aufsicht, der Rundfunkkommission und der KEF einbringen.
In einem weiteren Beitrag zeigen wir auf, warum bei einem ganz speziellen Thema auch der Privatfunk von der Erhöhung des Rundfunkbeitrags profitiert.