Auftrag der öffentlich-rechtlichen Sender reformiert
Länder einigen sich auf Auftragsreform der Öffentlich-Rechtlichen
Logos: ARD/ZDF, Foto: teltarif.de
Die Länder wollen den Auftrag des
öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland schärfen und haben
sich auf Änderungen im Staatsvertrag geeinigt. Das teilte die für
Medienpolitik federführend zuständige rheinland-pfälzische
Staatskanzlei heute nach der Ministerpräsidentenkonferenz in
Berlin mit.
Man wolle den Markenkern des öffentlich-rechtlichen Rundfunks mit ARD, ZDF und Deutschlandradio sichtbarer herausstellen. Die Länder wollen unter anderem mehr Flexibilität beim Programmangebot ermöglichen - digitale Streaming-Angebote im Netz abseits des fortlaufenden Programms werden immer wichtiger. Die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) erläuterte in der Mitteilung: "Es geht uns darum, Angebote zu ermöglichen, die Bürger und Bürgerinnen dort zu erreichen, wo sie sich (medial) aufhalten und mit den Formaten, die sie brauchen."
Der Stellenwert der Unterhaltung
Länder einigen sich auf Auftragsreform der Öffentlich-Rechtlichen
Logos: ARD/ZDF, Foto: teltarif.de
Ein wichtiger Punkt in den Debatten im Vorfeld war die Frage, welchen
Stellenwert künftig die Unterhaltung im Programm der Sender einnehmen
soll. Man brauche eine breite Verständigung darüber, was den
Markenkern in der heutigen Zeit ausmacht, hieß es in der Mitteilung
weiter. Das seien natürlich auch Kultur, Bildung, Information, und
auch Unterhaltung gehöre dazu, "wenn dies einem
öffentlich-rechtlichen Angebotsprofil entspricht".
Mit der Einigung der Regierungschefs kann nun ein Entwurf mit den Änderungen im Staatsvertrag erarbeitet werden und die Länderparlamente werden einbezogen.
Medienpolitik ist in Deutschland Sache der Länder. Diese legen den Rahmen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks fest. Um konkrete Programminhalte geht es nicht. Das liegt in der Hand der Sender selbst - mit Blick auf die verfassungsrechtlich geschützte Pressefreiheit. Der Auftrag beschreibt, was Sender für die Öffentlichkeit übergeordnet leisten und anbieten sollen und welche Aufgaben Gremien in den Sendern haben.
Bei der jetzigen Reform geht es auch nicht um den Rundfunkbeitrag von monatlich 18,36 Euro, den Haushalte für die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zahlen. Das Thema Finanzierung soll in einem weiteren Reformschritt später in den Mittelpunkt gerückt werden.
Die Mediatheken der öffentlich-rechtlichen und privaten TV-Sender zeigen viel mehr als nur "verpasste Sendungen". Aufwändig produzierte Serien, Dokus und Filme sind heutzutage Pflicht. Wir geben eine Übersicht.