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Trotz Rechtsstreit: SWR will "Newszone"-App reaktivieren

Der SWR will unge­achtet eines Rechts­streits die auf Eis gelegte App "News­zone" reak­tivieren. Offen ist, wie lange das Nach­richten-Angebot für Jüngere am Netz bleiben kann.
Von mit Material von dpa

Der SWR will die wegen eines Rechts­streits auf Eis gelegte App "News­zone" reak­tivieren. "Der Re-Start ist zeitnah geplant und wird gerade vorbe­reitet", teilte der öffent­lich-recht­liche Südwest­rund­funk (SWR) auf Anfrage der Deut­schen Presse-Agentur mit. Dieser erfolge unab­hängig von der derzei­tigen gericht­lichen Ausein­ander­set­zung, die eine Test­ver­sion von April 2022 zum Gegen­stand hat.

Vorüber­gehender Stopp seit 2022

Die umstrittene SWR-App "Newszone" Die umstrittene SWR-App "Newszone"
Foto: SWR
Im Herbst 2022 hatte der ARD-Sender die App, die vom SWR-Jugend­radio "Dasding" verant­wortet wird und sich mit ihrem Nach­rich­ten­angebot an jüngere Leute richtet, erst einmal gestoppt. Hinter­grund war eine Entschei­dung des Land­gerichts Stutt­gart, die die App mit einer einst­wei­ligen Verfü­gung in der konkreten Ausge­stal­tung verboten hatte. Das Ober­lan­des­gericht Stutt­gart hob im Sommer 2023 das Verbrei­tungs­verbot der Nach­richten-App wieder auf. Eine Verhand­lung in der Haupt­sache - also abseits des Eil-Verfah­rens - hat bislang nicht statt­gefunden. Es gab zwischen­zeit­lich auch Schlich­tungs­gespräche zwischen den Parteien.

Ist die App zu text­lastig?

Geklagt hatten Pres­sever­leger aus dem Südwesten, weil sie das "News­zone"-App-Angebot, das es seit Früh­jahr 2022 gab, für zu text­lastig halten. Die Häuser fürchten, dass dadurch eine Konkur­renz für ihre Ange­bote entstehen könnte. Im Kern geht es um die Frage, ob Inhalte von öffent­lich-recht­lichen TV-Sendern denen von privaten Verlagen zu sehr ähneln könnten. Das ist per Staats­ver­trag der Länder den Sendern unter­sagt. Fach­leute nutzen den Begriff "pres­seähn­lich". Es kam in der Vergan­gen­heit immer wieder vor, dass Verlage und öffent­lich-recht­liche Sender mitein­ander über die Ausge­stal­tung der Rund­funk­ange­bote streiten, oft landeten solche Strei­tig­keiten auch vor Gericht. Die Verleger haben im Streit um die Berichterstat­tung der ARD im Internet sogar die EU-Kommis­sion einge­schaltet.

Am Freitag bekam der SWR in der Sitzung des Sender-Kontroll­gre­miums Rund­funkrat Zuspruch von einem Mitglied für den Schritt, die App zu reak­tivieren. Betont wurde dabei, dass es sich um ein Angebot für jüngere Leute handele. Der öffent­lich-recht­liche Rund­funk versucht schon länger, wieder stärker seine Ange­bote auch auf Jüngere zuzu­schneiden. Zum Publikum der Sender, die eigent­lich alle in der Gesell­schaft errei­chen sollen, gehören vergleichs­weise viele Ältere.

In einem neuen Positions­papier fordern die Grünen eine schlan­kere Verwal­tung des öffent­lich-recht­lichen Rund­funks. Und äußern Kritik an der ARD.

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