Preiserhöhung

Sammelklage gegen DAZN wegen Preiserhöhungen gestartet

2021 und 2022 hat DAZN für seine Bestands­kunden die Preise massiv erhöht. Verbrau­cher­schützer sind sicher, dass das nicht erlaubt war. Nun haben sie eine Sammel­klage gegen DAZN einge­reicht.
Von

Sammelklage gegen DAZN Sammelklage gegen DAZN
picture alliance/dpa
Über viele Jahre war es schwer für Kunden, einzeln gericht­lich gegen Anbieter vorzu­gehen, die im laufenden Vertrag ohne Zustim­mung des Kunden die Preise erhöht hatten. Das noch recht junge Instru­ment der Sammel­klage ist für Betrof­fene eine große Hilfe. Unge­fähr gleich­zeitig mit der Sammel­klage gegen Voda­fone wurde inzwi­schen auch eine Sammel­klage gegen den Sport-Strea­ming­anbieter DAZN eröffnet.

DAZN erhöhte seine Preise in den Jahren 2021 und 2022 auch für Bestands­kunden deut­lich. Diese mussten plötz­lich den glei­chen Preis bezahlen wie Neukunden. Der Verbraucher­zen­trale Bundes­ver­band berei­tete Anfang 2023 eine Muster­fest­stel­lungs­klage gegen DAZN vor. Im Sommer gab es dann einen ersten Erfolg: Das Land­gericht München I folgte den Argu­menten des vzbv und beur­teilte die bean­stan­deten Preis­anpas­sungs-Klau­seln in den AGB als unwirksam - DAZN musste die Nutzungs­bedin­gungen ändern.

Darum geht es beim Verfahren

Sammelklage gegen DAZN Sammelklage gegen DAZN
picture alliance/dpa
Der Verbraucher­zen­trale Bundes­ver­band (vzbv) hat nun Anfang April Sammel­klage beim Ober­lan­des­gericht Hamm gegen DAZN einge­reicht. Die Klage umfasst die einsei­tigen Preis­erhö­hungen 2021 und 2022 für monat­lich künd­bare Abos und Jahres-Abos. Preise für Neuver­träge sind nicht Bestand­teil der Klage. Mit der Sammel­klage will der Verband die erhöhten Abo-Preise vom Anbieter für Betrof­fene zurück­holen. Im Lauf des Verfah­rens soll klar­gestellt werden, dass einsei­tige Preis­erhö­hungen juris­tisch nicht korrekt waren.

Nach Angabe des vzbv erfasst die Klage alle Verbrau­cher, die diese Krite­rien erfüllen: Der DAZN-Kunde hat eine Preis­erhö­hung 2021 und/oder 2022 erhalten, der Vertrag mit DAZN bestand schon vor der jewei­ligen Preis­erhö­hung, der Kunde hat der Preis­erhö­hung oder einem neuen Vertrags­modell nicht zuge­stimmt und seinen Wohn­sitz in Deutsch­land.

Um diese Beträge geht es: Der Preis stieg mit Wirkung ab August 2021 von 11,99 Euro auf 14,99 Euro pro Monat. Bei Einmal­zah­lung stieg er ab dem nächsten Abrech­nungs­zeit­raum von 119,99 Euro auf 149,99 Euro pro Jahr. Mit Wirkung ab August 2022 stieg der Preis von 14,99 Euro auf 29,99 Euro pro Monat. Bei Einmal­zah­lung stieg er ab dem nächsten Abrech­nungs­zeit­raum von 149,99 Euro auf 274,99 Euro pro Jahr. DAZN soll die jewei­lige Diffe­renz zwischen ursprüng­lich verein­bartem Preis und dem neuen Preis zurück­erstatten.

Zur Regis­teröff­nung beim Register des Bundes­amts für Justiz stellt DAZN dann einen Klage-Check bereit, mit dem Betrof­fene prüfen können, ob sie mitma­chen können. Anmel­dung und Teil­nahme an der Klage sind kostenlos. Auf der Seite zur Sammel­klage gegen DAZN können Betrof­fene einen News-Alert per E-Mail abon­nieren, um über alle Neuig­keiten und insbe­son­dere über die Regis­teröff­nung infor­miert zu werden.

DAZN fühlte sich bei der Bundes­liga-Rech­tever­gabe unge­recht behan­delt. Die DFL musste die Auktion nach einem Eklat zwischen­durch abbre­chen.

Mehr zum Thema Klage