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Da bleiben viele offene Frage


26.06.2021 14:41 - Gestartet von Tzupa
Wenn man das im Internet recherchiert, scheint es unterschiedliche Sichtweisen zu geben.
Ich konnte keine eindeutigen Antworten auf folgende Fragen finden:
1. Müssen Provider einen einjährigen Vertrag alternativ anbieten?
2. Um wie viel verlängert sich ein Vertrag automatisch? Um einen Monat oder um drei Monate? 12 Monate sind wohl sicher nicht mehr erlaubt, da scheinen sich alle einig zu sein.
3. Wann tritt das Gesetz in Kraft?
4. Wenn ich heute einen Zweijahresvertrag abschließe, gilt die neue Regelung dann auch für mich wenn der Vertrag in 2 Jahren ausläuft?
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[1] Hofrat antwortet auf Tzupa
26.06.2021 14:52

einmal geändert am 26.06.2021 14:53
Benutzer Tzupa schrieb:
Wenn man das im Internet recherchiert, scheint es unterschiedliche Sichtweisen zu geben.
Ich konnte keine eindeutigen Antworten auf folgende Fragen finden:
1. Müssen Provider einen einjährigen Vertrag alternativ anbieten?
2. Um wie viel verlängert sich ein Vertrag automatisch? Um einen Monat oder um drei Monate? 12 Monate sind wohl sicher nicht mehr erlaubt, da scheinen sich alle einig zu sein.
3. Wann tritt das Gesetz in Kraft?
4. Wenn ich heute einen Zweijahresvertrag abschließe, gilt die neue Regelung dann auch für mich wenn der Vertrag in 2 Jahren ausläuft?

Das Gesetz tritt erst in Kraft wenn es der Bundespräsident unterzeichnet hat und es im Bundesgesetzblatt erschienen ist, wann diese der Fall sein wird entzieht sich meiner Kenntnisnahme. Für vorher abgeschlossene Verträge gilt das neue Gesetz nicht.
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[2] RE: Da bleiben viele offene Fragen
wolfbln antwortet auf Tzupa
26.06.2021 18:55

einmal geändert am 26.06.2021 18:57
Benutzer Tzupa schrieb:
Wenn man das im Internet recherchiert, scheint es unterschiedliche Sichtweisen zu geben.
Ich konnte keine eindeutigen Antworten auf folgende Fragen finden:
1. Müssen Provider einen einjährigen Vertrag alternativ anbieten?
2. Um wie viel verlängert sich ein Vertrag automatisch? Um einen Monat oder um drei Monate? 12 Monate sind wohl sicher nicht mehr erlaubt, da scheinen sich alle einig zu sein.
3. Wann tritt das Gesetz in Kraft?
4. Wenn ich heute einen Zweijahresvertrag abschließe, gilt die neue Regelung dann auch für mich wenn der Vertrag in 2 Jahren ausläuft?

Nachdem Hofrat schon die letzten beiden Fragen beantwortet hat, komme ich mit den ersten beiden.

Bei 1.) gibt es etwas Konfusion, weshalb ich mir den neuen Gesetzestext genau angeschaut habe. Im Vorentwurf vom Februar stand die Klausel mit dem zwingend anzubietenden 1-Jahres-Vertrag noch drin, der max. 25% teurer sein durfte. Das ist jetzt gestrichen worden. Manche Quellen wie Focus haben das gestern noch berichtet. Ich weiß auch nicht, ob das Gesetz nicht noch durch den Bundesrat muss und das dann ggf. wieder reinkommt. Nach gegenwärtigen Stand also nicht.

Bei 2.) steht im Gesetz, wonach im (stillschweigenden) Verlängerungsfall über die Mindestvertragslaufzeit hinaus eine Kündigungsfrist von max. 1 Monat gilt. Der Vertrag verlängert sich auf unbestimmte Zeit, die Kündigungsfrist wird nur auf max. 1 Monat verkürzt.
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[2.1] natafrulie antwortet auf wolfbln
27.06.2021 10:09
Benutzer wolfbln schrieb:

Bei 2.) steht im Gesetz, wonach im (stillschweigenden) Verlängerungsfall über die Mindestvertragslaufzeit hinaus eine Kündigungsfrist von max. 1 Monat gilt. Der Vertrag verlängert sich auf unbestimmte Zeit, die Kündigungsfrist wird nur auf max. 1 Monat verkürzt.


Wenn ich den Text auf
https://www.wbs-law.de/allgemein/gesetz-fuer-faire-verbrauchervertraege-das-ende-der-endlosvertraege-bei-handys-fitnessstudios-und-co-kommt-55635/
richtig verstehe ( "Wenn ein Anbieter Verträge um mehr als drei Monate automatisch verlängern will, muss er in Zukunft von sich aus auf die Kündigungsmöglichkeit vorher hinweisen.") kann der Anbieter weiterhin den Vertrag um 1 jahr verlängern, wenn er vorher den Kunden auf seine Kündigungsmöglichkeit hinweist.

Teltarif sollte dies mal aufklären.

Das Ergebnis wäre dann auch nicht viel anders als bisher schon. Ich hätte dann nur die Möglichkeit, die Verlängerung um ein weiteres Jahr zu akzeptieren oder den Vertrag zum Ablauf zu kündigen. Dass ich nach der Verlängerung um 1 Jahr jederzeit mit monatlicher Frist kündigen kann, gilt dann offenbar nicht.

Sollte das so sein, zeigt das wieder einmal, dass hier der Wähler von der Politik für dumm verkauft wird.
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[2.1.1] HabeHandy antwortet auf natafrulie
28.06.2021 07:43
Benutzer natafrulie schrieb:

Wenn ich den Text auf https://www.wbs-law.de/allgemein/gesetz-fuer-faire-verbrauchervertraege-das-ende-der-endlosvertraege-bei-handys-fitnessstudios-und-co-kommt-55635/ richtig verstehe ( "Wenn ein Anbieter Verträge um mehr als drei Monate automatisch verlängern will, muss er in Zukunft von sich aus auf die Kündigungsmöglichkeit vorher hinweisen.") kann der Anbieter weiterhin den Vertrag um 1 jahr verlängern, wenn er vorher den Kunden auf seine Kündigungsmöglichkeit hinweist.
Bedeutet dann auf der Onlinerechnung die keiner liest da der Betrag ja Rechnungsbetrag dank Flat immer gleich ist steht dann: "Wenn sie nicht innerhalb von sieben Tagen kündigen verlängert sich der Vertrag zu den vereinbarten Konditionen". Natürlich kein Hinweis was es dann wirklich kostet.

Bleibt zu hoffen das die nächste Regierung die Defizite der Reglung behebt.