Benutzer Tzupa schrieb:
Wenn man das im Internet recherchiert, scheint es unterschiedliche Sichtweisen zu geben.
Ich konnte keine eindeutigen Antworten auf folgende Fragen finden:
1. Müssen Provider einen einjährigen Vertrag alternativ anbieten?
2. Um wie viel verlängert sich ein Vertrag automatisch? Um einen Monat oder um drei Monate? 12 Monate sind wohl sicher nicht mehr erlaubt, da scheinen sich alle einig zu sein.
3. Wann tritt das Gesetz in Kraft?
4. Wenn ich heute einen Zweijahresvertrag abschließe, gilt die neue Regelung dann auch für mich wenn der Vertrag in 2 Jahren ausläuft?
Nachdem Hofrat schon die letzten beiden Fragen beantwortet hat, komme ich mit den ersten beiden.
Bei 1.) gibt es etwas Konfusion, weshalb ich mir den neuen Gesetzestext genau angeschaut habe. Im Vorentwurf vom Februar stand die Klausel mit dem zwingend anzubietenden 1-Jahres-Vertrag noch drin, der max. 25% teurer sein durfte. Das ist jetzt gestrichen worden. Manche Quellen wie Focus haben das gestern noch berichtet. Ich weiß auch nicht, ob das Gesetz nicht noch durch den Bundesrat muss und das dann ggf. wieder reinkommt. Nach gegenwärtigen Stand also nicht.
Bei 2.) steht im Gesetz, wonach im (stillschweigenden) Verlängerungsfall über die Mindestvertragslaufzeit hinaus eine Kündigungsfrist von max. 1 Monat gilt. Der Vertrag verlängert sich auf unbestimmte Zeit, die Kündigungsfrist wird nur auf max. 1 Monat verkürzt.