Thread
Menü

Versorgungsverträge von ganzen Miethäusern könnten profitieren


05.05.2022 10:26 - Gestartet von KulleVonUmeEcke
Wenn diese Verordnung schnell käme, wäre sie vllt. vor dem endgültigen Abschaffungstermin dieser Versorgungsverträge gültig.
Dann könnte ich mit meiner auf 6 Mbit im download und 0,6 Mbit im upload gedrosselten Leitung davon profitieren.
In meiner Stadt, Vodafone's Basis, gibt das Netz diese Mehr-Leistung locker her.
Jetzt wird sich zeigen, wie kundenorientiert das Unternehmen wirklich ist. Schnell proaktiv umstellen? Oder so lange hinaus zögern wie es irgendwie geht?
Was denkt ihr?
Menü
[1] Kuch antwortet auf KulleVonUmeEcke
05.05.2022 12:15
Hallo,

Vorsicht, hier darf man vertragliche und technische Geschwindigkeit nicht miteinander verwechseln. Das vom Gesetzgeber formulierte Recht auf Internet wurde im Hinblick auf Regionen beschlossen, in denen es bisher technisch überhaupt keinen Internetzugang mit mindestens 10 MBit/s gab. Dieser muss dort in Zukunft dann angeboten werden. (Das eigentliche Recht gabs vorher auch schon, allerdings nur mit maximal 56 kBit/s.)

Vertraglich können und dürfen Provider natürlich weiterhin auch langsamere Geschwindigkeiten anbieten, wenn sie die technische Mindestvorgabe erfüllen. Wenn es am Standort des Mietshauses technisch längst höhere Kabel-Geschwindigkeiten als die Grundversorgung mit 6 MBit/s gibt, kann der Kunde die gerne buchen und soll dann bitteschön auch dafür bezahlen. Mit dem Recht auf Internet hat das aber nichts zu tun. Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung dazu, 10 MBit/s im Rahmen der Mietnebenkosten anzubieten, nur der Anschluss muss es eben technisch können.

Alexander Kuch