Bundeskabinett: "Recht auf schnelles Internet" beschlossen
Es hat etwas gedauert: Mit Verzögerung hat das Bundeskabinett das sogenannte Recht auf schnelles Internet beschlossen. Dem beschlossenen Regelwerk zufolge muss es überall in Deutschland Festnetz-Internet mit einer Download-Geschwindigkeit von mindestens zehn Megabit pro Sekunde geben, im Upload sind es 1,7 MBit/s.
Je nach Standpunkt betrachtet, sind beide Werte relativ niedrig. Sicher: In den allermeisten Haushalten sollte es deutlich bessere Internetverbindungen geben. Für Menschen auf dem Land oder am Stadtrand könnte die Untergrenze dennoch hilfreich sein - sie haben erstmals einen Rechtsanspruch auf Breitband-Internet. Unter Umständen könnte die Bundesnetzagentur dann die Verlegung besserer Leitungen veranlassen.
Vorgabe für Latenz
Bald sollen Kunden ein Anrecht auf mindestens 10 Mbit/s haben.
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Es gibt auch eine Vorgabe für die Latenz, also die Reaktionszeit auf Anforderungen, gerne auch Ping genannt. Diese darf nicht größer als 150 Millisekunden sein. Dadurch kommt für die Versorgung entlegener Häuser preisgünstiges Internet über weit entfernte (geostationäre) Satelliten (z.B. Konnect) eigentlich nicht in Frage, weil deren Latenz in der Regel deutlich höher ist.
Höchstens Internet über erdnahe Satelliten (z.B. StarLink) käme in Betracht, dies ist aber teuer. Aber: Die neue Verordnung lässt Ausnahmen zu, bei denen auf Satellitentechnologien mit höherer Latenz zurückgegriffen werden könnte, dadurch kämen auch die "langsameren" Satelliten wieder ins Spiel.
Wissing: Digitale Teilhabe für Abgeschnittene
Digitalminister Volker Wissing (FDP) erklärte dazu, die Mindestvorgaben stellten „die digitale Teilhabe all jener sicher, die bislang von der Versorgung abgeschnitten sind“. Positiv für die Verbraucher ist zudem, dass die Mindestwerte Jahr für Jahr neu festgelegt werden sollen. Dabei wird die allgemeine Internetnutzung in Deutschland berücksichtigt - da der Netzausbau insgesamt deutlich vorangeht und die Menschen immer bessere Verträge haben, somit wird auch diese Untergrenze kontinuierlich ansteigen.
Geplanter Termin 1. Juni 2022 klappt nicht
Ursprünglich sollte die nun vom Bundeskabinett beschlossene Verordnung am 1. Juni 2022 in Kraft treten. Allerdings fehlt noch grünes Licht vom Bundesrat und vom Digitalausschuss des Bundestags. Dort gibt es noch Gesprächsbedarf. Das Bundesdigitalministerium räumte heute ein, dass der geplante Termin aller Voraussicht nach nicht haltbar ist.
Der digitalpolitische Sprecher der oppositionellen CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, Reinhard Brandl, nannte die von der Regierung beschlossene Verordnung „ambitionslos“. Das mittlerweile übliche Nutzungsverhalten der Bürger werde ignoriert. „Wir haben erhebliche Zweifel, ob eine 10-Megabit-Downloadrate und eine 1,7-Megabit-Uploadrate pro Anschluss für eine Familie mit Kindern als Grundversorgung ausreichen.“
Was betroffene Internet-Nutzer dann nun genau tun müssen, um den vorgezogenen schnelleren Ausbau auch wirklich zu bekommen und wie lange das dauert, ist noch nicht bekannt. Verschiedene Verbände hatten vor dem Recht auf schnelles Internet "gewarnt", weil sie befürchten, dass dadurch der gesamte Ausbau verzögert werden könnte.
Eine Einschätzung (von Henning Gajek)
Diese Verordnung soll die Versäumnisse der letzten Jahre "reparieren". Unklar ist, wie das Recht auf schnelles Internet praktisch umgesetzt werden kann. Ein wichtiger Schritt wäre, bei allen aktuell laufenden Ausbauprojekten einfach jetzt jeden Haushalt und jedes Grundstück auszubauen und nicht mehr lange darüber nachzudenken, was weiße, graue oder andere Flecken sind und welche Subvention wofür verwendet werden kann oder darf.
Und der nächste Schritt wäre eine bundesweite Ausschreibung. Eigenwirtschaftlicher Ausbau klingt toll, funktioniert aber in vielen Fällen leider nachweislich nicht, im Gegenteil: Es wird gemurkst und gepfuscht und alle Beteiligten sind frustriert.
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