Verspätet

Bundeskabinett: "Recht auf schnelles Internet" beschlossen

Das Bundes­kabi­nett hat ein Recht auf „schnelles“ Internet beschlossen. Überall in Deutsch­land müssen es mindes­tens 10 MBit/s im Down­load vorhanden sein, im Upload immerhin 1,7 MBit/s. Der Ping muss unter 150ms liegen.
Von mit Material von dpa

Es hat etwas gedauert: Mit Verzö­gerung hat das Bundes­kabi­nett das soge­nannte Recht auf schnelles Internet beschlossen. Dem beschlos­senen Regel­werk zufolge muss es überall in Deutsch­land Fest­netz-Internet mit einer Down­load-Geschwin­dig­keit von mindes­tens zehn Megabit pro Sekunde geben, im Upload sind es 1,7 MBit/s.

Je nach Stand­punkt betrachtet, sind beide Werte relativ niedrig. Sicher: In den aller­meisten Haus­halten sollte es deut­lich bessere Inter­net­ver­bin­dungen geben. Für Menschen auf dem Land oder am Stadt­rand könnte die Unter­grenze dennoch hilf­reich sein - sie haben erst­mals einen Rechts­anspruch auf Breit­band-Internet. Unter Umständen könnte die Bundes­netz­agentur dann die Verle­gung besserer Leitungen veran­lassen.

Vorgabe für Latenz

Bald sollen Kunden ein Anrecht auf mindestens 10 Mbit/s haben. Bald sollen Kunden ein Anrecht auf mindestens 10 Mbit/s haben.
Foto: Picture Alliance/dpa
Es gibt auch eine Vorgabe für die Latenz, also die Reak­tions­zeit auf Anfor­derungen, gerne auch Ping genannt. Diese darf nicht größer als 150 Milli­sekunden sein. Dadurch kommt für die Versor­gung entle­gener Häuser preis­güns­tiges Internet über weit entfernte (geosta­tio­näre) Satel­liten (z.B. Konnect) eigent­lich nicht in Frage, weil deren Latenz in der Regel deut­lich höher ist.

Höchs­tens Internet über erdnahe Satel­liten (z.B. StarLink) käme in Betracht, dies ist aber teuer. Aber: Die neue Verord­nung lässt Ausnahmen zu, bei denen auf Satel­liten­tech­nolo­gien mit höherer Latenz zurück­gegriffen werden könnte, dadurch kämen auch die "lang­sameren" Satel­liten wieder ins Spiel.

Wissing: Digi­tale Teil­habe für Abge­schnit­tene

Digi­tal­minister Volker Wissing (FDP) erklärte dazu, die Mindest­vor­gaben stellten „die digi­tale Teil­habe all jener sicher, die bislang von der Versor­gung abge­schnitten sind“. Positiv für die Verbrau­cher ist zudem, dass die Mindest­werte Jahr für Jahr neu fest­gelegt werden sollen. Dabei wird die allge­meine Inter­net­nut­zung in Deutsch­land berück­sich­tigt - da der Netz­ausbau insge­samt deut­lich voran­geht und die Menschen immer bessere Verträge haben, somit wird auch diese Unter­grenze konti­nuier­lich ansteigen.

Geplanter Termin 1. Juni 2022 klappt nicht

Ursprüng­lich sollte die nun vom Bundes­kabi­nett beschlos­sene Verord­nung am 1. Juni 2022 in Kraft treten. Aller­dings fehlt noch grünes Licht vom Bundesrat und vom Digi­tal­aus­schuss des Bundes­tags. Dort gibt es noch Gesprächs­bedarf. Das Bundes­digi­tal­minis­terium räumte heute ein, dass der geplante Termin aller Voraus­sicht nach nicht haltbar ist.

Der digi­tal­poli­tische Spre­cher der oppo­sitio­nellen CDU/CSU-Frak­tion im Bundestag, Rein­hard Brandl, nannte die von der Regie­rung beschlos­sene Verord­nung „ambi­tionslos“. Das mitt­ler­weile übliche Nutzungs­ver­halten der Bürger werde igno­riert. „Wir haben erheb­liche Zweifel, ob eine 10-Megabit-Down­load­rate und eine 1,7-Megabit-Upload­rate pro Anschluss für eine Familie mit Kindern als Grund­ver­sor­gung ausrei­chen.“

Was betrof­fene Internet-Nutzer dann nun genau tun müssen, um den vorge­zogenen schnel­leren Ausbau auch wirk­lich zu bekommen und wie lange das dauert, ist noch nicht bekannt. Verschie­dene Verbände hatten vor dem Recht auf schnelles Internet "gewarnt", weil sie befürchten, dass dadurch der gesamte Ausbau verzö­gert werden könnte.

Eine Einschät­zung (von Henning Gajek)

Diese Verord­nung soll die Versäum­nisse der letzten Jahre "repa­rieren". Unklar ist, wie das Recht auf schnelles Internet prak­tisch umge­setzt werden kann. Ein wich­tiger Schritt wäre, bei allen aktuell laufenden Ausbau­pro­jekten einfach jetzt jeden Haus­halt und jedes Grund­stück auszu­bauen und nicht mehr lange darüber nach­zudenken, was weiße, graue oder andere Flecken sind und welche Subven­tion wofür verwendet werden kann oder darf.

Und der nächste Schritt wäre eine bundes­weite Ausschrei­bung. Eigen­wirt­schaft­licher Ausbau klingt toll, funk­tio­niert aber in vielen Fällen leider nach­weis­lich nicht, im Gegen­teil: Es wird gemurkst und gepfuscht und alle Betei­ligten sind frus­triert.

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