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Kein Thema


04.08.2022 13:57 - Gestartet von justii
Wir nennen die Gebühr ganz einfach anders, dann ist sie erlaubt.
Wie fadenscheinig ist das denn? Klar wird sich kein Mobilfunkbetreiber hier selbst ein Bein stellen und die Gebühr "falsch" also richtig bezeichnen, wenn er denn die Absicht hat, seinen Kunden zur Kasse zu bitten. Das hat man ja wieder super-schlau gemacht. Man kann nur den Kopf schütteln.
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[1] Lücke
helmut-wk antwortet auf justii
11.08.2022 10:55
Benutzer justii schrieb:
Wir nennen die Gebühr ganz einfach anders, dann ist sie erlaubt.

So was nennt sich wohl Gesetzeslücke. „Gute Anwälte finden so was.
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[1.1] justii antwortet auf helmut-wk
11.08.2022 11:05
Benutzer helmut-wk schrieb:
Benutzer justii schrieb:
Wir nennen die Gebühr ganz einfach anders, dann ist sie erlaubt.

So was nennt sich wohl Gesetzeslücke. „Gute Anwälte finden so was.

Ich denke nicht, dass das in diesem Fall eine Gesetzeslücke ist. Denn die Gerichte werden wohl erkennen, dass es nur eine Finte ist und entsprechend Urteilen = die Begriffe gleichstellen. Man kann also nur hoffen, dass möglichst früh möglichst viele Betroffene dagegen vorgehen, damit solchen Gebühren-Gaunern möglichst hohe Kosten entstehen. Aber vielleicht schafft ja auch schon die Bundesnetzagentur in Kürze eine bessere/sichere Basis für die Kunden. Zu hoffen wäre es.

Ich persönlich bin da sehr konsequent. Höre ich von solchen Geschäftspraktiken, kommt das Unternehmen ganz einfach nicht mehr für mich in Frage. Überhaupt nicht mehr. Auch nicht, wenn sie mir die eierlegende WollMilchSau in Aussicht stellen würden. Punktum. Würden alle Menschen so konsequent handeln ....
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[1.1.1] helmut-wk antwortet auf justii
11.08.2022 11:19
Benutzer justii schrieb:
Ich denke nicht, dass das in diesem Fall eine Gesetzeslücke ist. Denn die Gerichte werden wohl erkennen, dass es nur eine Finte ist und entsprechend Urteilen = die Begriffe gleichstellen.

Dann ist die Lücke geschlossen und die Anwälte werden eine neue Lücke suchen und finden.