Benutzer helmut-wk schrieb:
Ein Schloss, dass ein Angreifer ohne „Schlüssel öffnen kann - ist das kein Grund, das Produkt rückzurufen?
Das ein Fehler passieren kann, ist bei elektronischen Geräten verständlich. Aber wenn eine Schwachstelle erkannt wird, sollte die Lücke so schnell wie möglich geschlossen werden.
ABUS bietet da kein gutes Bild. Kurzfristig hilft es dem Image, wenn Fehler möglichst nicht öffentlich gemacht werden, aber langfristig dürfte das Gegenteil der Fall sein.
Einerseits sehe ich es ähnlich wie Sie: das Gerät entspricht nicht dem, was ein Kunde von ABUS normalerweise erwarten darf und daher sollte eine Firma mit diesem Qualitätsanspruch von sich aus solch ein Produkt zurückrufen.
Andererseits ist kein mechanisches oder elektronisches Schloss zu 100% sicher. Ob es im rechtlichen Sinn ein Produktmangel ist, lässt sich mit dem derzeitigen Informationsstand schwer beurteilen. Das BSI hat die konkrete Schwachstelle bisher nicht veröffentlicht.