Benutzer wolfgang-in-de schrieb:
Hm? Etliche Teile hier schieben nur zwischen 40-70Mbit durch das 2,4 und 5GHz Funknetz,
Was meinst du mit „Teile"? Ich habe auch Funksteckdosen oder ähnliche Geräte, die in diesem Bereich liegen. Die übertragen allerdings auch nur Datenpakete, die du an einer Hand abzählen kannst.
Smartphones, Tablets oder Notebooks werden nur in den ungünstigsten aller Fälle eine solch niedrige Übertragungsrate haben. Klar, wenn man in einem Haus wohnt und der Router steht im Keller und man misst im Dachgeschoss, dann kann das natürlich vorkommen. Keine Frage. Aber auch ohne da jetzt irgendwelche belastbaren Zahlen zu haben, halte ich die Anzahl für solch schlechte Verbindungen aufgrund von WLAN Problemen doch eher für eine sehr kleine Anzahl.
Hatte gerade vor 'nem Monat einen Altkunden (bin jetzt in EWU-Rente) der mit seinen 80Mbit WLAN die Glasfaser speedgetestet hat
80 Mbit WLAN? Wie hat er das hinbekommen? Keller Dachgeschoss Situation?
Aber es muss dennoch was bei den verlangten Testreihen geändert werden, das ist nicht DAU tauglich. Allerdings nicht so wie es sich die Verbraucherschützer vorstellen.
Vor allem ist dieser Aufwand in den allermeisten Fällen vollkommen unnötig. Das schreibst du etwas weiter später in deinem Kommentar ja auch selbst. Die am Router anliegende DSL Geschwindigkeit kann nicht nur der Kunde jederzeit ablesen sondern natürlich auch der Support.
Natürlich gibt es auch noch die Fälle, wo das Backbone oder Übergabestellen des Providers selbst überlastet oder gestört sind. Das kann vorkommen. Dann synchronisiert zwar der Router mit einer ausreichenden Geschwindigkeit, es tröpfelt dann aber dennoch nur durch die Leitung. Insbesondere Kabel Kunden kennen so etwas ja aufgrund dessen, dass dort Bandbreite geteilt werden kann.
Aber in den Situationen, wo die Synchronisationsgeschwindigkeit am Router, wenn wir jetzt mal bei DSL bleiben, bereits deutlich unter den versprochenen Werten liegt, braucht es keinerlei Messungen.
Aber auf solch simple und einfache Dinge kam offenbar der Gesetzgeber beziehungsweise der Verordnunggeber nicht. War wahrscheinlich wieder Neuland.
Ausserordentliche Kündigung wurde akzeptiert, bin jetzt mangels Alternativen mit einem Festnetz-LTE Flat Vertrag und für mich akzeptablen 50/10Mbit unterwegs.
Keine Volumenbegrenzung? Was zahlst du da so, wenn man fragen darf? Wenn tatsächlich im Download zuverlässig 50 MBit anliegen, sind damit sicherlich die allermeisten Anwendungen bestens versorgt. Auch 4K Filme in HDR sind bei dieser Geschwindigkeit absolut kein Problem. Wer regelmäßig natürliche riesige ISO Dateien herunterlädt, muss dann halt etwas mehr Zeit einplanen.