Schlechtes Internet: Preisminderung wird kaum beansprucht
Viele sind mit dem Prozedere der Breitbandmessung nicht zufrieden
Bild: zafaco, Bundesnetzagentur
Der vor zwei Jahren eingeführte Anspruch auf
Preisminderung bei schlechtem Internet wird von den Verbraucherinnen
und Verbrauchern nur wenig genutzt. Während in den ersten
zwölfeinhalb Monaten rund 108.000 Nutzer die notwendigen Messungen
einer Desktop-App der Bundesnetzagentur starteten, waren es in den
darauffolgenden zehn Monaten (also Januar bis Oktober 2023) nur knapp
50.000. Das teilte die Bonner Bundesbehörde der Deutschen
Presse-Agentur mit. Verbraucher haben Anspruch auf Minderung ihres
Internet-Monatspreises, wenn die Leistung ihres Festnetz-Anschlusses
deutlich abweicht von der vertraglich zugesicherten Qualität.
Für diesen Anspruch brauchen sie ein sogenanntes Messprotokoll, was man nach Nutzung der Desktop-App breitbandmessung.de bekommt. Das wiederum ist aufwendig, in einem starren Zeitkorsett sind insgesamt 30 Messungen an unterschiedlichen Tagen vorgeschrieben. Nur etwa jeder vierte Nutzer hält durch und beendet die 30 Messungen, bei denen der Rechner mit einem LAN-Kabel verbunden sein muss.
Unterschiedliche Deutung der Ergebnisse
Viele sind mit dem Prozedere der Breitbandmessung nicht zufrieden
Bild: zafaco, Bundesnetzagentur
Der Internet-Branchenverband VATM begründet die geringe
Beschwerdezahl mit der Leistungsfähigkeit deutscher Netze. "Viele
Nutzer starten die Breitbandmessung aus Neugierde und beenden das
Prozedere vorzeitig, weil sich im Alltag keine Einschränkungen bei
der Internetnutzung ergeben", sagt Verbandsgeschäftsführer Frederic Ufer. Ein Vodafone-Sprecher wertet die niedrige Zahl von
Minderungsanfragen als Beleg für die kontinuierliche Verbesserung der
Netzqualität. Man habe massiv investiert, betont er.
Verbraucherschützer sind anderer Meinung. "In unseren Beratungsstellen berichten viele Verbraucherinnen und Verbraucher von Problemen mit ihrem heimischen Internet", sagt Felix Flosbach von der Verbraucherzentrale NRW. "Die Diskrepanz zwischen tatsächlicher und versprochener Leistung ist nach wie vor groß, aber das Messtool der Bundesnetzagentur ist den meisten Betroffenen zu mühsam und zeitaufwendig." Flosbach weist darauf hin, dass man für die 30 Tests ein LAN-Kabel brauche. "Das geht am digitalen Alltag vorbei: Viele Menschen nutzen daheim vor allem Tablets oder Laptops, die gar keinen LAN-Anschluss mehr haben."
Nach langjähriger Diskussion gibt es in Deutschland nun ein gesetzlich verbrieftes Recht auf einen schnellen Internet-Anschluss. Fehlt dieser, verpflichtet die BNetzA einen Provider zur Bereitstellung. So fordern Sie Ihr Recht auf Internet ein.