Themenspezial: Verbraucher & Service Internet zu lahm

Schlechtes Internet: Preisminderung wird kaum beansprucht

Auf dem Papier klingt der Inter­net­ver­trag groß­artig, in der Praxis hingegen hakt es gewaltig? Ist das der Fall, so haben die Bundes­bürger seit Dezember 2021 einen Anspruch auf Preis­min­derung gegen­über dem Inter­net­anbieter. Was ist daraus geworden?
Von dpa /

Viele sind mit dem Prozedere der Breitbandmessung nicht zufrieden Viele sind mit dem Prozedere der Breitbandmessung nicht zufrieden
Bild: zafaco, Bundesnetzagentur
Der vor zwei Jahren einge­führte Anspruch auf Preis­min­derung bei schlechtem Internet wird von den Verbrau­che­rinnen und Verbrau­chern nur wenig genutzt. Während in den ersten zwölf­ein­halb Monaten rund 108.000 Nutzer die notwen­digen Messungen einer Desktop-App der Bundes­netz­agentur star­teten, waren es in den darauf­fol­genden zehn Monaten (also Januar bis Oktober 2023) nur knapp 50.000. Das teilte die Bonner Bundes­behörde der Deut­schen Presse-Agentur mit. Verbrau­cher haben Anspruch auf Minde­rung ihres Internet-Monats­preises, wenn die Leis­tung ihres Fest­netz-Anschlusses deut­lich abweicht von der vertrag­lich zuge­sicherten Qualität.

Für diesen Anspruch brau­chen sie ein soge­nanntes Mess­pro­tokoll, was man nach Nutzung der Desktop-App breitbandmessung.de bekommt. Das wiederum ist aufwendig, in einem starren Zeit­kor­sett sind insge­samt 30 Messungen an unter­schied­lichen Tagen vorge­schrieben. Nur etwa jeder vierte Nutzer hält durch und beendet die 30 Messungen, bei denen der Rechner mit einem LAN-Kabel verbunden sein muss.

Unter­schied­liche Deutung der Ergeb­nisse

Viele sind mit dem Prozedere der Breitbandmessung nicht zufrieden Viele sind mit dem Prozedere der Breitbandmessung nicht zufrieden
Bild: zafaco, Bundesnetzagentur
Der Internet-Bran­chen­ver­band VATM begründet die geringe Beschwer­dezahl mit der Leis­tungs­fähig­keit deut­scher Netze. "Viele Nutzer starten die Breit­band­mes­sung aus Neugierde und beenden das Proze­dere vorzeitig, weil sich im Alltag keine Einschrän­kungen bei der Inter­net­nut­zung ergeben", sagt Verbands­geschäfts­führer Frederic Ufer. Ein Voda­fone-Spre­cher wertet die nied­rige Zahl von Minde­rungs­anfragen als Beleg für die konti­nuier­liche Verbes­serung der Netz­qua­lität. Man habe massiv inves­tiert, betont er.

Verbrau­cher­schützer sind anderer Meinung. "In unseren Bera­tungs­stellen berichten viele Verbrau­che­rinnen und Verbrau­cher von Problemen mit ihrem heimi­schen Internet", sagt Felix Flos­bach von der Verbrau­cher­zen­trale NRW. "Die Diskre­panz zwischen tatsäch­licher und verspro­chener Leis­tung ist nach wie vor groß, aber das Mess­tool der Bundes­netz­agentur ist den meisten Betrof­fenen zu mühsam und zeit­auf­wendig." Flos­bach weist darauf hin, dass man für die 30 Tests ein LAN-Kabel brauche. "Das geht am digi­talen Alltag vorbei: Viele Menschen nutzen daheim vor allem Tablets oder Laptops, die gar keinen LAN-Anschluss mehr haben."

Nach langjäh­riger Diskus­sion gibt es in Deutsch­land nun ein gesetz­lich verbrieftes Recht auf einen schnellen Internet-Anschluss. Fehlt dieser, verpflichtet die BNetzA einen Provider zur Bereit­stel­lung. So fordern Sie Ihr Recht auf Internet ein.

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