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1&1


23.04.2024 21:22 - Gestartet von koelli
Und was ist mit 1&1?
Die haben auch letztes Jahr um 5 Euro erhöht. Gibt's da nicht auch so eine Aktion wie jetzt zu Vodafone?
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[1] Mister79 antwortet auf koelli
24.04.2024 07:45
Benutzer koelli schrieb:
Und was ist mit 1&1?
Die haben auch letztes Jahr um 5 Euro erhöht. Gibt's da nicht auch so eine Aktion wie jetzt zu Vodafone?

Ja ist richtig ABER es gab einen feinen Unterschied zu Vodafone.

Das klang deutlich nach einseitiger Preiserhöhung, wie sie seit einem Urteil des Bundesgerichtshofs vor zwei Jahren nicht mehr zulässig ist. In einem weiteren Satz ergänzte Robin Schmidt allerdings: „Kunden haben dann die Möglichkeit, diese Änderung zu akzeptieren oder in Form einer Sonderkündigung abzulehnen.“

Der Punkt ist in diesem Fall das Wort "Sonderkündigung". Was im Gegensatz Vodafone bei der Preiserhöhung nicht angeboten hatte.

So mein Stand der Dinge
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[2] Klaus_W antwortet auf koelli
24.04.2024 09:43
Benutzer koelli schrieb:
Und was ist mit 1&1?
Die haben auch letztes Jahr um 5 Euro erhöht. Gibt's da nicht auch so eine Aktion wie jetzt zu Vodafone?

Die Firmen machen da feine Unterschiede.

In der Regel geht es um eine Preisanpassung. Das bedeutet, Firmen wie Vodafone oder 1&1 sagen, die alten Tarife sind so günstig, daß sie jetzt an die neuen Tarifen angepaßt werden müssen.

Im Wettbewerb ist es natürlich nur möglich solche Preisanpassungen durchzusetzen, wenn es am Markt keine besseren Tarife gibt, zu denen der Kunde wechseln kann.

Man denke da beispielsweise an den Gigabit Anschluß im Kabelnetz, der für dauerhafte 39,99 Euro angeboten wurde und jetzt 64,99 Euro kostet.

Nun kommt es tatsächlich darauf an, was in den AGB steht, zu denen der Vertrag geschlossen wurde. Heute heißt es bei 1&1 "1&1 hat das Recht, die Vertragsbedingungen nach billigem Ermessen zu ändern." Das gab es vor 5 Jahren noch nicht.

Somit können meiner Einschätzung nach auch die Preise angepaßt werden und sogar nicht nur um 5 Euro, sondern sogar bis zu den aktuellen Preisen. Hat man noch einen alten Vertrag, bei dem dieser AGB-Passung fehlt, dürfte es schwierig sein die Preise zu erhöhen.

Vergessen darf man aber nicht, daß der Anbieter auch kündigen kann. Vergleichbares haben wir erlebt, daß es um die AGB bei den Banken ging. Die Banken hatten auch stets die Preise erhöht (Kontoführung) und gesagt, die neuen AGB sind jeweils gültig und verbindlich, weil sie nicht explizit zugestimmt werden müßten. Das BGH-Urteil hatte geurteilt, daß weiterhin die alten AGB gültig sind, wenn der Kunde nicht expliziert zustimmt und demnach auch die alten Preise und Tarife.

Ein schwacher Trost, denn in der Regel kann die Bank auch den Vertrag kündigen. Nun hatte also der Kunde die Wahl, den neuen AGB zuzustimmen oder gekündigt zu werden. Ich gehe davon aus, daß es bei Vodafone und Co. auch darauf hinauslaufen wird.
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[2.1] Wellenbrecher antwortet auf Klaus_W
24.04.2024 10:19
Bei Telekommunikationsverträgen gilt das TKG.


Entscheidend ist, dass 1&1 dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt hat. Wer das nicht in Anspruch genommen hat, hat der Preiserhöhung zugestimmt. Sollte Vodafone das tatsächlich nicht getan haben, haben sie nun ein Problem.
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[2.1.1] Wechseler antwortet auf Wellenbrecher
24.04.2024 11:36
Benutzer Wellenbrecher schrieb:
Bei Telekommunikationsverträgen gilt das TKG.

Erstmal gilt für alle Privatkunden-Verträge grundsätzlich das BGB.

Entscheidend ist, dass 1&1 dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt hat. Wer das nicht in Anspruch genommen hat, hat der Preiserhöhung zugestimmt.

Und genau das wird von der Verbraucherzentrale gerade gerichtlich geklärt.

Mein Tip: TKG bricht BGB nicht.
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[3] Wechseler antwortet auf koelli
24.04.2024 10:23
Benutzer koelli schrieb:
Und was ist mit 1&1?
Die haben auch letztes Jahr um 5 Euro erhöht. Gibt's da nicht auch so eine Aktion wie jetzt zu Vodafone?

Vodafone wird jetzt erstmal als Sündenbock verklagt. Wenn ein rechtskräftiges Urteil gegen Vodafone vorliegt, kommen die anderen dran.

Wenn der Hammer gegen Vodafone fällt, werden die meisten dann schon von allein zurückrudern. Kostet sie nämlich dann weniger Anwalts- und Gerichtskosten.