Portierung: Besonderheiten bei Prepaid-Karten
Portierung: Besonderheiten bei Prepaid
Bild: teltarif.de
Die Portierung von einem alten auf einen neuen Laufzeitvertrag ist bei allen
Anbietern problemlos möglich. Die Portierung einer Prepaid-Nummer auf einen
Vertrag bieten ebenfalls alle Anbieter. Anders sieht es bei der
eingehenden Portierung auf Prepaid-Karten aus. Diese ist bei einigen
Discountern nicht möglich.
Soll eine Prepaid-Nummer portiert werden, verlangt der alte Anbieter eine sogenannte Verzichtserklärung für die Inanspruchnahme des bisherigen Prepaid-Angebots. Bei den Kundendaten ist darauf zu achten, dass die Prepaid-Karte auch auf den Antragsteller gemeldet ist, ansonsten sollten rechtzeitig Name und Adresse korrigiert werden. Seit Dezember 2021 sind alle Portierungsvorgänge kostenlos, es dürfen keine Gebühren mehr hierfür verlangt werden.
Beantragt ein Prepaid-Kunde allerdings die Portierung seiner Rufnummer, wird dies vom Provider meist als Desinteresse interpretiert, die Prepaidkarte weiter zu nutzen. Meist kündigt dann der Anbieter die Prepaidkarte und schaltet diese ab, was jederzeit mit vierwöchiger Frist möglich ist, da Prepaidkarten keine Laufzeit haben. Dies ist ein wichtiger Unterschied zu Laufzeitverträgen, denen bei einer vorzeitigen Portierung meist eine neue Rufnummer für die Restlaufzeit zugewiesen wird. Prepaid-Provider machen das in der Regel nicht, sondern schalten die SIM-Karte nach der Portierung ab.
Portierung: Besonderheiten bei Prepaid
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Guthaben muss ausbezahlt werden
Wer Guthaben für seine Prepaid-Karte gekauft hat, kann gleichzeitig mit dem Portierungsauftrag einen Anspruch auf Rückzahlung geltend machen. Das gilt allerdings nur für selbst aufgeladenes Guthaben, nicht aber bei Startguthaben und anderem Bonus-Guthaben. Mehr dazu lesen Sie in unserem Ratgeber Prepaid-Guthaben darf nicht verfallen.
Die Provider offerieren diverse Wege, über die der Kunde die Auszahlung des Guthabens beantragen kann, zum Beispiel über ein Formular, das gleichzeitig den Portierungsauftrag enthält (Verzichtserklärung), oder auch formlos. Mehr dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur Auszahlung von Prepaid-Guthaben.
Die Portierung "innerhalb" eines Anbieters, also von Prepaid auf einen Laufzeitvertrag, ist in der Regel möglich, das bestehende Kartenguthaben kann, im Gegensatz zum Wechsel zu anderen Anbietern, auf Wunsch auf den Vertrag übertragen werden.
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