Newsletter 47/03

20.11.2003
Die Neuigkeiten im Telefonbereich bis zum 20.11.2003 - von teltarif.de für Sie zusammengefasst.
  1. Änderungen bei den Festnetztarifen
  2. NGI: DSL-Zugang auf Basis von 3G-Standards
  3. Neuer E-Mail-Wurm fragt Kreditkartennummer ab
  4. o2 will zur CeBIT mit UMTS starten
  5. Talkline: "Reise-Büro"-Paket für 999 Euro
  6. Sicherheitslücken in Bluetooth-Handys entdeckt
  7. Urteil: Mobilfunkmasten bei Mindestabstand zu Wohnhäusern zulässig
  8. Neue Mobiltelefone vorgestellt
  9. Test-Aankoop: Nokia-Akkus doch gegen Kurzschlüsse geschützt
  10. Mitnahme der Rufnummer interessiert Kunden kaum
  1. Änderungen bei den Festnetztarifen

    Frohe Kunde für Tele2-Kunden, die bisher in der Nebenzeit ihre Ortsgespräche über den Düsseldorfer Anbieter geführt haben. Das zum Start des Call by Call im Ortsnetz eingeführte Angebot, das Ortsgespräche an Werktagen zwischen 19 und 7 Uhr und am kompletten Wochenende für 0,99 Cent pro Minute erlaubt, wird mindestens bis zum 31. Dezember verlängert.

    Unterdessen hat Ventelo als erster Anbieter auf den Beschluss der Regulierungsbehörde reagiert, der besagt, dass Call-by-Call-Gespräche spätestens ab dem 27. November nicht mehr über 0190-/0900-Nummern vermittelt werden dürfen. Die Einwahlnummer 0190 079 der Ventelo-Tochterfirma smart79 wird ab diesem Datum nicht mehr erreichbar sein. Voraussetzung ist, dass an diesem Datum tatsächlich die Nutzung über die 0190- und 0900-Nummern nicht mehr erlaubt sein wird. Gegenüber teltarif.de erklärte Ventelo-Pressesprecherin Kim Specka, dass man die Einwahlnummer von smart79 auch über den 27. November hinaus geschaltet lasse, wenn Konkurrenten wie TeleDiscount oder Callax mit einer möglichen Klage gegen den Beschluss der RegTP Erfolg hätten.

    Natürlich gab es auch in dieser Woche eine Vielzahl an Änderungen für Verbindungen in die ausländischen Fest- und Mobilfunknetze. All diese Änderungen können Sie über unsere täglich aktualisierte Tarifdatenbank (http://www.teltarif.de/tarife/call-by-call/deutschland/festnetz/fern/) abrufen.

  2. NGI: DSL-Zugang auf Basis von 3G-Standards

    Öfter mal was Neues, frei nach diesem Motto hat sich NGI in Zusammenarbeit mit der Airdata AG eine neue DSL-Lösung einfallen lassen, die zunächst zwar nur in Stuttgart verfügbar ist, jedoch sukzessive auch in weiteren Städten angeboten werden soll: NGI-PortableDSL, ein DSL-Funkzugang, der auf IMT 2000- oder auch 3G-Standards basiert. Dies wird mit den von der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) zugeteilten Frequenzen im 2,6 GHz-Band möglich, die eigentlich für WLL (Wireless Local Loop) vergeben wurden. Für den kabellosen Zugang stehen zwei Flatrate-Tarife - also Internetzugänge ohne Zeit- und Volumenbegrenzung - zur Verfügung, die mit unterschiedlichen Bandbreiten zu durchaus akzeptablen monatlichen Grundpreisen von 24,90 bzw. 44,90 Euro angeboten werden.

    Genauere Tarifdetails sowie einen Ausblick, in welchen Gebieten die neue Technik in Zukunft angeboten werden soll, können Sie in unserer News unter http://www.teltarif.de/s/s12054.html nachlesen. Ferner haben wir uns in einem Editorial mit den möglichen Problemen des Funkzugangs auseinander gesetzt. Das Editorial finden Sie unter http://www.teltarif.de/s/s12075.html .

  3. Neuer E-Mail-Wurm fragt Kreditkartennummer ab

    Bereits Anfang November machten wir auf eine neue Version des Internetwurms Mimail aufmerksam, nun verbreitet sich eine weitere Mimail-Variante mit hoher Geschwindigkeit im weltweiten Datennetz. Laut den Virenschutzexperten von der H+BEDV Datentechnik GmbH, die für die Anti-Virus-Software AntiVir verantwortlich sind, ist die neue Variante die bislang Gefährlichste.

    Nach Einschätzung der Experten ist der Wurm in der Lage, ernsthaften Schaden anzurichten. Kritisch ist insbesondere, dass der Schädling um eine Kreditkartenabfrage erweitert worden ist. Nutzer des Internet-Bezahldienstes PayPal sollten besondere Vorsicht walten lassen, wenn sie eine vermeintliche E-Mail der PayPal-Betreiber in ihrem Posteingang finden.

    Nähere Informationen, unter anderem dazu, wie sie den Wurm erkennen können, finden Sie in unserer News unter http://www.teltarif.de/s/s12073.html .

  4. o2 will zur CeBIT mit UMTS starten

    Der kleinste deutsche Mobilfunkanbieter o2 geht im März mit einem ersten UMTS-Angebot auf den Markt. Das erste Angebot solle auf der CeBIT vorgestellt werden. Seit Montag ist auch das Testnetz in Betrieb, das derzeit von o2-Mitarbeitern genutzt werden kann. Mit einer Breitenwirkung rechnet o2-Chef Gröger vom zweiten Halbjahr 2004 an. "Die Markteinführung wird schleichend passieren."

    Während die britische o2-Mutter mmo2 [Link entfernt] in den ersten sechs Monaten des laufenden Geschäftsjahres 2003/2004 (31. März) vor allem durch einen deutlichen Anstieg der Kundenzahlen erstmals schwarze Zahlen schrieb, hat o2 Umsatz und Ergebnis vor Steuern, Zinsen und Abschreibungen im gleichen Zeitraum wie erwartet deutlich verbessert. Die Zahl der Kunden ist auf 5,3 Millionen gestiegen, der Marktanteil auf 8,4 Prozent. Weitere Zahlen zu o2 finden Sie in der News unter der URL: http://www.teltarif.de/s/s12080.html .

  5. Talkline: "Reise-Büro"-Paket für 999 Euro

    Anfang November hatte Talkline im Rahmen einer Aktion 50 Ein-Euro-Notebooks verlost. Nun bietet der Mobilfunkprovider ab Dezember die Wavelight-Notebooks mit mobilem Internetzugang zum Paket-Preis von 999 Euro an. Das "Talkline Reise-Büro"-Paket besteht aus einem Laptop mit einer so genannten LaptopCard für den Online-Zugang. Die LaptopCard ermöglicht den Zugriff auf das Internet per GPRS, GSM oder HSCSD. Das Angebot ist mit allen Talkline-Tarifen kombinierbar. Eine Grundgebühr für die laufende Nutzung fällt nicht an. Allerdings muss je nach vereinbartem Tarif pro Monat ein Mindestumsatz von 15,95 Euro oder 49,95 Euro erreicht werden. Weitere Informationen finden Sie in der Meldung unter der URL: http://www.teltarif.de/s/s12086.html .

  6. Sicherheitslücken in Bluetooth-Handys entdeckt

    Adam Laurie, Sicherheits-Chef bei dem britischen Unternehmen A.L. Digital [Link entfernt] , macht auf neu entdeckte Sicherheitslücken bei Handys aufmerksam, bei denen Bluetooth aktiviert ist. Laurie hat nach eigenen Angaben die Bluetooth-Schwachstelle, die er SNARF attack nennt, auf den Modellen T68, T68i und T610 von SonyEricsson sowie auf den Nokia-Modellen 6310i und 7650 nachweisen können.

    Über die Bluetooth-Funktion soll es möglich sein, Verbindungen zu den betroffenen Handys aufzubauen, ohne dass der Besitzer des angegriffenen Handys etwas - zum Beispiel durch Anzeigen auf dem Display - davon mitbekommt. Normalerweise können Bluetooth-Handys nur dann von außen angesprochen werden, wenn sie im "Discoverable"- oder "Visible"-Modus arbeiten. Mit im Internet erhältlichen Tools könne man aber auch ohne Aktivierung dieser Modi auf die Mobiltelefone zugreifen. Damit hat man Zugriff auf das gesamte Adressbuch inklusive aller zusätzlich abgespeicherter Kontaktdaten, den Kalender, die Uhr und weitere im betroffenen Handy abgespeicherten Daten. Laurie bietet den Herstellern an, die Sicherheitslücke zu demonstrieren, damit diese entsprechende Updates an der Handysoftware vornehmen können.

    Ebenfalls in Verbindung mit Bluetooth scheint derzeit ein neuer Kult unter jungen Handynutzern loszubrechen: Das so genannte Bluejacking, ein neuer Begriff, der sich aus "Bluetooth" und "hijacked" zusammensetzt. Hierauf macht unter anderem auch der Hersteller von Antivirensoftware Sophos aufmerksam. Über Bluetooth-Verbindungen sei es möglich, zweideutige Nachrichten auf die Handys zu versenden. Um die Bluejacking-Nachrichten zu versenden, benötigt der Absender keine Telefonnummer seines Opfers und anders als beim SMS-Versand fallen für das Versenden der Bluetooth-Nachrichten auch keine Gebühren an. Außerdem können die Bluetooth-Nachrichten auch dort empfangen werden, wo es keine Netzabdeckung gibt. Auch zu dieser Meldung finden Sie weitere Infos auf unseren Seiten und zwar unter der URL http://www.teltarif.de/s/s12069.html .

  7. Urteil: Mobilfunkmasten bei Mindestabstand zu Wohnhäusern zulässig

    Mobilfunksendeanlagen dürfen einem Gerichtsurteil zufolge in der Nähe von Wohnhäusern gebaut werden, wenn der gesetzlich vorgeschriebene Abstand eingehalten wird. In einem entsprechenden Beschluss des Verwaltungsgerichtes Neustadt heißt es, es gebe keine wissenschaftlich gesicherten Erkenntnisse, dass der vom Gesetz vorgesehene Sicherheitsabstand von 3,90 Metern nicht ausreiche, um die Menschen vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen (Az.: 3 L 2707/03.NW).

    Das Gericht lehnte damit einen Baustopp für eine 25 Meter hohe Sendeanlage in einem Gewerbegebiet im pfälzischen Rodalben ab. Nachbarn hatten gegen die in 90 Metern Entfernung geplante Anlage geklagt, weil sie schädliche Auswirkungen befürchteten. Das Gericht fand jedoch, dass es keine neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse gäbe, die zu einer anderen Beurteilung hätten führen können.

    Dazu passt auch die Meldung, dass die Angst vor Mobilfunkantennen gesundheitsschädlicher sei als die tatsächliche Strahlung. Aus Unkenntnis würden die Risiken des Mobilfunks überschätzt. In den mehr als 7 000 wissenschaftlichen Publikationen zum Thema, die das Forschungszentrum für Elektro-Magnetische Umweltverträglichkeit (FEMU) gesammelt hat, ließen sich bislang keine eindeutigen Belege zu den gesundheitlichen Auswirkungen der Handy-Strahlung finden. Weitere Informationen finden Sie in der News unter der URL: http://www.teltarif.de/s/s12057.html und auf unserer Infoseite zu diesem Thema unter der URL: http://www.teltarif.de/i/strahlen.html .

  8. Neue Mobiltelefone vorgestellt

    Kam es insbesondere im Oktober zu einer Vielzahl an Neuvorstellungen von Mobiltelefonen, ist es derzeit eher ruhiger geworden. Motorola hat ein neues Handy angekündigt, dass noch in diesem Monat, also rechtzeitig zum Weihnachtsgeschäft in den Handel kommen soll. Das unter der Produktbezeichnung V150 erhältliche Dualband-Gerät überzeugt in erster Linie durch sein Klappdesign, ist auch GPRS-fähig, weitere Zusatzfunktionen sucht man bei dem neuen Gerät, das sich in erster Linie an Einsteiger richten soll, vergeblich. Details und ein Foto zu dem Gerät, das ohne Vertrag 169 Euro kosten soll, finden Sie unter http://www.teltarif.de/s/s12081.html .

    Wer auf das Klappdesign nicht verzichten möchte, aber auf mehr zusätzliche Funktionen zurückgreifen möchte, für den bringt Samsung ebenfalls noch in diesem Monat das SGH-E100 auf den Markt. Auch dieses Gerät ist GPRS-fähig und erlaubt zudem den Austausch von EMS und MMS. Eine integrierte Kamera fehlt allerdings auch bei diesem Modell. Nähere Einzelheiten zu dem neuen Samsung-Handy können Sie unter http://www.teltarif.de/s/s12105.html nachlesen.

    Für Sicherheitsfanatiker hat das Berliner Unternehmen GSMK ein abhörsicheres GSM-Handy entwickelt. Passende Bezeichnung für das Handy: Cryptophone. Wirklich sicher sind die Gespräche aber nur dann, wenn man von Cryptophone zu Cryptophone telefoniert. Diese Telefone übertragen einen einmalig zu verwendenden Schlüssel zum Gesprächspartner. Sobald der Anruf beendet ist, wird der Schlüssel zerstört. Nähere Einzelheiten hierzu können Sie unter http://www.teltarif.de/s/s12099.html nachlesen.

    Von der Mannheimer Firma Vitaphone wurde das Vitaphone 2300 vorgestellt. Erstmals ist es möglich ein 3-Kanal-EKG mittels Mobiltelefon aufzuzeichnen, zu speichern und digital zu senden. Und das alles ohne Kabel und Klebeelektroden. Das EKG wird über Elektroden auf der Rückseite des Mobiltelefons abgeleitet. Zu diesem Zweck wird es einfach auf die nackte Brust des Patienten gelegt. Weitere technische Details finden Sie unter http://www.teltarif.de/s/s12085.html .

  9. Test-Aankoop: Nokia-Akkus doch gegen Kurzschlüsse geschützt

    Die Wellen schlugen hoch, als vor knapp zwei Wochen bekannt wurde, dass Akkus des finnischen Handy-Herstellers Nokia Feuer fangen, schmelzen oder gar explodieren können. Es dauerte nicht lange, schon wurden entsprechende Berichte von Nokia dementiert. Bei den Tests seien in keinem Fall Originalakkus verwendet worden, denn diese seien gegen Kurzschlüsse gesichert, so beteuert der finnische Hersteller.

    Unterdessen hat die belgische Kundenschutzorganisation Test-Aankoop einen neuen Test durchgeführt und die erhobenen Vorwürfe der Sicherheitsrisiken zurückgenommen. Während bei dem ersten Test versehentlich Akkus von Fremdherstellern verwendet wurden, seien bei dem nun durchgeführten Test nur Original-Akkus von Nokia geprüft worden. Nach den neuen Ergebnissen sind Akkus aus dem Hause Nokia tatsächlich vollständig gegen Kurzschlüsse geschützt.

    Deshalb empfiehlt sich, ausschließlich Original-Akkus zu nutzen. Keinesfalls solle man Akkus ohne Original-Verpackung oder zu reduzierten Preisen erwerben. Nach Angaben von Nokia sind nachgebaute Akkus von Fremdherstellern unter anderem an folgenden Aufschriften zu erkennen:

    • Replacement battery for...
    • NOK (mit Modellnummer)
    • NK (mit Modellnummer)
    • "For use with..."
    • "Compatible with..."
    • "For Nokia..."
    Am vergangenen Donnerstag kündigte Nokia aggressive Maßnahmen gegen Hersteller und Distributoren gefälschter Produkte an. Die Pläne für die regionale Bekämpfung von Fälschungen lägen bereits vor, weitere Informationen werden allerdings erst mit deren offizieller Ankündigung bereitgestellt.

  10. Mitnahme der Rufnummer interessiert Kunden kaum

    Das Recht auf eine eigene Telefonnummer ist den meisten Handy-Kunden scheinbar völlig egal. Wie die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung (FAZ) in einer Umfrage erfahren hat, verzichten die allermeisten Kunden beim Wechsel auf die Mitnahme ihrer Rufnummer. Der Markt habe die Möglichkeit deutlich weniger angenommen, als erwartet wurde, heißt es beim deutschen Marktführer T-Mobile. Auch bei Vodafone, mit 23,3 Millionen Kunden die Nummer zwei in Deutschland, sind es nur wenige Zehntausend Kunden, die ihre Nummer beim Wechsel mitgenommen hätten. "Gewechselt wird immer wieder, aber Gründe dafür liegen woanders, nicht in der Rufnummermitnahme", sagte ein Unternehmenssprecher gegenüber dem Blatt.

    Dahingegen haben sich die beiden E-Netzbetreiber vor zwei Wochen gegenüber teltarif.de positiv zur Rufnummernmitnahme im Mobilfunk geäußert. Die vier Netzbetreiber hatten seinerzeit Millionen investiert, um eine zentrale Wechseldatenbank einzurichten und die Zahlungssysteme anzugleichen. Laut FAZ vermuten Branchenexperten, dass die Wechselhürden für Kunden nach wie vor zu groß sind. Vor allem die in Deutschland üblichen 24-Monats-Verträge, die sich zudem in den meisten Fällen automatisch um weitere 12 Monate verlängern, wenn man nicht 3 Monate vor Ablauf kündige, gebe dem Kunden nur sehr selten die Möglichkeit, den Mobilfunkanbieter zu wechseln. Außerdem stellten die Mobilfunker den Kunden Bearbeitungsgebühren für die Mitnahme der Rufnummer in Rechnung. Diese liegen je nach Anbieter zwischen 22,50 Euro und 116 Euro. Eine Übersicht über die Kosten finden Sie auf unserer Infoseite unter der URL: http://www.teltarif.de/mobilfunk/portierung.html. Auskünfte zur Rufnummernmitnahme allgemein finden Sie unter der URL: http://www.teltarif.de/mobilfunk/portierung.html .

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