Themenspezial: Verbraucher & Service Beschwerde

Betreiber von Porno-Portalen ziehen vor Gericht

Porno-Portalen mit Sitz Zypern droht in Deutsch­land die Netz­sperre, weil die Inhalte im Internet frei zugäng­lich sind. Laut Entschei­dung des Düssel­dorfer Verwal­tungs­gerichts ist der deut­sche Jugend­medi­enschutz anwendbar. Nun haben die Betreiber Beschwerde einge­legt.
Von dpa /

Nach einer Entschei­dung des Düssel­dorfer Verwal­tungs­gerichts zur Abschal­tung von Porno-Portalen haben die Betreiber Beschwerde gegen den Eilbe­schluss einge­legt. Den Eingang beim Ober­ver­wal­tungs­gericht (OVG) in Münster bestä­tigte gestern eine Spre­cherin. (Az.: 13 B 1911/21, 13 B 1912/21 und 13 B 1913/21).

Porno-Portalen droht Netz­sperre

Deutscher Jugendmedienschutz anwendbar Laut Entscheidung des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts ist der deutsche Jugendmedienschutz
anwendbar, auch wenn die Internetseiten vom EU-Ausland aus betrieben werden
Bild: picture alliance/dpa, Martin Gerten
Porno-Portalen droht in Deutsch­land eine Netz­sperre, weil sie laut Gerichts­beschluss aus der Vorin­stanz gegen den Jugend­schutz verstoßen. Das Düssel­dorfer Verwal­tungs­gericht hatte Anfang Dezember eine Entschei­dung der Landes­anstalt für Medien NRW bestä­tigt. Die Aufsicht hatte die frei zugäng­lichen Inhalte von den Firmen mit Sitz in Zypern bean­standet und ihre künf­tige Verbrei­tung in dieser Form in Deutsch­land unter­sagt.

Laut Entschei­dung aus Düssel­dorf ist der deut­sche Jugend­medi­enschutz anwendbar, auch wenn die Inter­net­seiten vom EU-Ausland aus betrieben werden. Das Haupt­ver­fahren am Verwal­tungs­gericht steht noch aus.

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