Identitätsdiebstahl: So verhalten Sie sich richtig
Anzeige bei der Polizei: Wer plötzlich nicht mehr in seine Accounts kommt, von den Diensteanbietern merkwürdige Fragen gestellt bekommt und bei wem plötzlich Mahnungen und Inkassoschreiben für niemals bestellte Waren oder Dienstleistungen ins Haus flattern, sollte sofort Anzeige bei der örtlichen Polizei stellen und darauf hinweisen, dass ein Verdacht auf Identitätsdiebstahl besteht. Dabei hilft es nichts, das eigene Fehlverhalten wie schlecht gewählte Passwörter zu beschönigen. Besser ist es, gegenüber den Ermittlungsbehörden stets mit offenen Karten zu spielen und alle geforderten Details zu liefern.
Protokollierung aller Vorkommnisse, Anwalt informieren: Sicherheitshalber sollte man alle erforderlichen Daten nicht nur an die Polizei übergeben, sondern auch selbst akribisch sammeln. Wer eine Rechtschutzversicherung hat, sollte diese informieren und sich nach dem weiteren Vorgehen erkundigen. Ein Anwalt darf nur mit Zustimmung der Versicherungsgesellschaft eingeschaltet werden, sonst lehnt diese vielleicht die Kostenübernahme ab. In der Regel helfen die Versicherer bei der Suche nach einem kompetenten Anwalt. Eine Rechtsberatung bieten auch die örtlichen Verbraucherzentralen an, die man einschalten kann.
Information an alle Beteiligten: Stimmen Polizei, Staatsanwaltschaft und Rechtschutzversicherung zu, sollte man alle Beteiligten (Online-Shops, Banken, Zahlungsdienstleister, soziale Netzwerke...) über den Vorfall informieren und mitteilen, dass ein Verdacht auf Identitätsdiebstahl besteht (Musterbrief der Verbraucherzentralen). Legt man dabei eine Kopie der Anzeige bei der Polizei vor, werden Mahn- und Inkassoverfahren in der Regel erst einmal gestoppt. Arbeitet man bereits mit einem Anwalt zusammen, sollte dieser die betreffenden Schreiben verfassen.
Passwort-Datenbanken prüfen: Die Passwort-Datenbanken, die die Hacker untereinander tauschen und verkaufen, gelangen in der Regel auch in die Hände von seriösen Sicherheitsexperten. Diese haben damit Abfragemöglichkeiten geschaffen, über die man herausfinden kann, ob die eigene E-Mail oder das verwendete Passwort schon einmal in der Hacker-Szene aufgetaucht sind. Diverse Portale geben darüber Auskunft, ob Ihre Daten vielleicht schon mal irgendwo geklaut, veröffentlicht und missbraucht wurden - in einem separaten Ratgeber verraten wir, wo und wie Sie das herausfinden.
Passwörter überall ändern: Sofort nach einem Hack alle Passwörter der gehackten Accounts zu ändern, ist nicht immer der richtige Weg. Dies sollte mit den Ermittlungsbehörden abgesprochen werden. Möglicherweise kann der Account noch dazu dienen, die Verbrecher dingfest zu machen. Sollten die Ermittlungsbehörden vorerst keine Passwort-Änderung empfehlen, sollte man im Gegenzug die Haftung für alle weiteren Schäden ablehnen. Bei nicht gehackten Benutzerkonten, die möglicherweise dieselbe Kombination aus Passwort und Benutzername/E-Mail haben wie die gehackten Accounts, sollte man aber sofort die Passwörter ändern.
Selbstauskunft bei der Schufa einholen: Wer den Verdacht hat, dass seine Kreditwürdigkeit sich durch einen Identitätsdiebstahl verschlechtert hat, sollte bei der Schufa eine Selbstauskunft einholen. Sind die Daten dort fehlerhaft oder unvollständig, sollte man die Schufa schriftlich zur Korrektur auffordern.
Sichere Passwörter im Internet sind unerlässlich
Bild: teltarif.de
Fazit: Eigene Reputation wiederherstellen
Zusammenfassend lässt sich sagen: Wer seine Daten im Internet und auch außerhalb nur sparsam herausgibt, wer im Internet aufmerksam unterwegs ist und nicht alles anklickt, wer nicht auf vermeintliche Schnäppchen in Fake-Shops hereinfällt und seine Geräte mit Software-Updates stets aktuell hält, hat schon sehr viel getan, um einem Identitätsdiebstahl vorzubeugen. Eine hundertprozentige Sicherheit gibt es allerdings nicht.
Ist man Opfer eines Identitätsdiebstahls geworden, ist es wichtig, sich nicht verschämt zurückzuziehen und die Sache auszusitzen, sondern entschlossen dagegen vorzugehen. Zunächst sollte eine Anzeige bei der Polizei erfolgen, in der der betreffende Tatbestand klar genannt wird (Betrug, Unterschlagung, Verleumdung, üble Nachrede...). Liefert man den Ermittlungsbehörden möglichst viele Daten, besteht die Chance, dass das Verfahren nicht vorschnell eingestellt wird und dass man - selbst wenn die Betrüger nicht gefunden werden - nicht auf dem Schaden sitzen bleibt. Hierzu ist auch eine offene und klare Kommunikation mit den Gläubigern und Auskunfteien wie der Schufa erforderlich.
Die Wiederherstellung der eigenen Reputation mag zwar eine Menge Arbeit sein, in finanzieller und gesellschaftlicher Hinsicht (Nachbarschaft, Familie...) ist sie aber unerlässlich.
Wer bei Handy, Internet und Festnetz ungerecht behandelt wird, steht nicht alleine da. Wir erläutern nicht nur, wie man bei der BNetzA, der Verbraucherzentrale oder einem Anwalt Hilfe bekommt, sondern geben auch Tipps zur Selbsthilfe.
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