BNetzA

BNetzA-Beschluss: Schaltverteiler-TAL ab Juli günstiger

Entscheidungsentwurf der Behörde vom März bestätigt
Von Kaj-Sören Mossdorf

Ein Schaltverteiler der Deutschen Telekom Ein Schaltverteiler der Deutschen Telekom
Foto: Deutsche Telekom
Ab dem 1. Juli dieses Jahres sinken die monat­lichen Kosten, die Mit­bewerber an die Telekom ent­richten müssen, um Zugang zur Teil­nehmer­anschluss­leitung (TAL) ab einem Schalt­verteiler zu erhalten. Einen Schalt­verteiler kann der An­bieter dann bei­spiels­weise über Glas­faser-Leitungen oder Richt­funk an sein Netz an­binden, was dazu führen kann, dass End­kunden mit höheren Band­breiten versorgt werden können.

Ein Schaltverteiler der Deutschen Telekom Ein Schaltverteiler der Deutschen Telekom
Foto: Deutsche Telekom
Ende März wurde ein entsprechender Entscheidungsvorschlag der Bundesnetzagentur veröffentlicht. Dementsprechend sinkt nun das monatliche Überlassungsentgelt von bisher 8,01 Euro auf 7,71 Euro netto.

"Unter dem Strich bleibt der Zugang zur letzten Meile an Schaltverteilern für Wettbewerber, die tatsächlich in eigene Infrastruktur investieren, attraktiv. Die Entgeltentscheidung bietet eine gute Voraussetzung dafür, dass die Anzahl mittlerweile aufgebauter Schaltverteiler weiter ansteigen kann. Davon profitiert vor allem die Breitbandversorgung in den ländlichen Gebieten", erklärte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Die Preissenkung ist vor allem für alternative Anbieter vorteilhaft, die hohe Bandbreiten im Internet anbieten wollen. Die Telekom muss Schaltverteiler derzeit vor allem in ländlichen Gebieten, die nicht oder nur schlecht angebunden sind, errichten. Dank des Schaltverteilers muss nicht jeder Kabelverzweiger einzeln angebunden werden, was entsprechende Tiefbauarbeiten nach sich ziehen würde.

Seit Anfang 2009 ist die Telekom verpflichtet, ihren Mitbewerbern einen Schaltverteiler zur Verfügung zu stellen. Bis dato hatten Wettbewerber nur die Möglichkeit, ihre Technik in den Kabelverzweiger einzubauen. Die Folge waren aber die erwähnten hohen Kosten für Tiefbauarbeiten, die oftmals gescheut wurden. Weitere Informationen finden Sie in unserem Artikel rund um die Entscheidung vom März 2009.

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