Digitale Dividende

Gericht weist Klagen gegen Frequenzversteigerung ab

Revision in zwei Airdata-Fällen abgewiesen
Von Thorsten Neuhetzki mit Material von ddp und dpa

Das Verwaltungsgericht (VG) Köln hat jetzt sechs Klagen verschiedener Unternehmen gegen die für April geplante Versteigerung von Mobilfunkfrequenzen abgewiesen. Nach Auffassung der Kammer verfügt die Bundesnetzagentur bei ihren Entscheidungen zur Frequenzordnung über Beurteilungsspielräume, die gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbar sind.

Geklagt hatten zunächst die beiden Netzbetreiber E-Plus und o2. Neben grundsätzlichen Einwänden gegen die Durchführung eines Vergabeverfahrens und gegen die Entscheidung, dieses in der Form einer Versteigerung durchzuführen, hielten diese Unternehmen vor allem die von der Bundesnetzagentur verfügten Beschränkungen von Bietrechten für rechtswidrig.

In einer ersten Stellungnahme teilte der drittgrößte deutsche Mobilfunkbetreiber E-Plus mit, dass sich das Unternehmen weitere rechtliche Schritte vorbehalten werde. Unabhängig vom Ausgang des Rechtsstreits werde sich E-Plus aber an der Versteigerung der Frequenzen beteiligen. Ein o2-Sprecher sagte: "Wir respektieren die Entscheidung, werden die rechtliche Grundlage aber prüfen."

Airdata darf bei zwei von vier Verfahren nicht in die Revision gehen

Geklagt hatte in vier weiteren Verfahren das Stuttgarter Unternehmen Airdata AG. Die Airdata nutzt derzeit noch Frequenzen, die nun ebenfalls im Wege der Versteigerung vergeben werden sollen. Für diese Frequenzen will das Unternehmen einen Verlängerungsanspruch geltend machen.

Auch die Airdata wandte sich sowohl gegen die grundsätzliche Anordnung eines Vergabeverfahrens in der Form einer Versteigerung als auch gegen zahlreiche Versteigerungsbedingungen im Einzelnen, durch die sie nach ihrer Auffassung unzulässig benachteiligt werde. Mit Ausnahme zweier Verfahren der Airdata hat das Gericht gegen die Urteile die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen. Die schriftlichen Urteilsgründe liegen noch nicht vor. Sie werden innerhalb eines Zeitraums von etwa zwei Wochen erwartet. (Az.: 21 K 7769/09, 21 K 7671/09, 21 K 6772/09, 21 K 7172/09, 21 K 7173/09 und 21 K 8150/09) Zuvor war bereits der Kabelnetzbetreiber Kabel BW vor dem gleichen Gericht mit einem Eilantrag gescheitert.

Für die geplante Versteigerung am 12. April hat die Bundesnetzagentur nur die vier deutschen Mobilfunkbetreiber zugelassen. Die Versteigerung ist die größte, die die Behörde bislang durchgeführt hat. Bei der Auktion geht es unter anderem um die Vergabe von Rundfunkfrequenzen aus dem Bereich 800 Megahertz, die durch die Digitalisierung frei geworden sind (Schlagwort Digitale Dividende). Sie sollen genutzt werden, um auf dem Land die Versorgung der Menschen mit schnellen Internetzugängen über Funk zu verbessern.

Weitere Artikel zur digitalen Dividende