Österreich: Handy für 0 Euro - geht nicht
Wer in Österreich die Zeitung aufschlägt oder in einen Laden geht, bekommt Preise "um x Euro" genannt. "Um 0 Euro" bedeutet exakt 0 Euro. Nur wenn ein deutscher Telefonkonzern in Österreich ein "Handy um null Euro" anbietet, gibt das Ärger, weil das Handy doch nicht kostenlos ist.
Verbraucherschützer klagen und gewinnen
Der österreichische Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat wegen eines solchen "Handy gratis"-Angebots der österreichischen Telekom-Tochter "Magenta" (bisher T-Mobile.at) geklagt und in letzter Instanz vor dem Obersten Gerichtshof (OGH) in Österreich Recht bekommen. Das berichtet die in Wien erscheinende Tageszeitung "Der Standard".
Heikel: Handy für 0 Euro. Stern nennt Servicepauschale (29,99 Euro p.a.) plus 3 Euro Urheberrecht (einmalig)
Screenshot: Henning Gajek / teltarif.de
Die Bewerbung eines Mobiltelefons um "null Euro" sei eine irreführende Geschäftspraxis, stellten die Verbraucherschützer fest, "wenn der Tarif, mit dem das Handy angeboten wird, dadurch teurer ist als der vergleichbare Tarif ohne Handy".
Separate Tarife mit und ohne Handy
Magenta.at hatte Mobilfunktarife, bei sonst identischer Leistung, mit und ohne Mobiltelefon angeboten. Bei den Tarifen mit Handy verteuerte sich die monatliche Grundgebühr gegenüber der SIM-only-Variante um 10 bis 15 Euro pro Monat, wie es auch in Deutschland gerne der Fall ist.
Nur wird hierzulande eine "mit Handy-Option" genannt. Und die günstigen Geräte gibt es nicht für 0 Euro, sondern für meist 1 Euro, was ein entscheidender Unterschied ist.
"Kostenloses Handy" bringt erhebliche Mehrkosten
Rechnen wir nach: Bei einer Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten sind dadurch Mehrkosten von mindestens 240 bis 360 Euro entstanden und wenn nicht rechtzeitig gekündigt wird, sogar noch mehr, was den Kaufpreis eines günstigen Handys abdeckt. "Damit ist das Telefon nicht für Null Euro zu bekommen", rechnete der VKI dem Gericht vor.
Das Argument der magentafarbenen Gegenseite: Kunden würden keine Geschenke erwarten, sondern davon ausgehen, dass die Kosten für das Telefon an anderer Stelle des Angebots berücksichtigt werden, rechtfertigte sich Magenta.at vor Gericht.
Nun ja, so mancher träumt ja schon davon, ein Handy geschenkt zu bekommen, was ja bei den "ach so hohen Preisen" doch schon irgendwie drin sein müsste, oder etwa nicht?
Was spricht das Gericht?
Laut Oberstem Gerichtshof ist eine Werbung, die ein Produkt als "gratis" oder "umsonst" beschreibt, irreführend, wenn dem Umworbenen dadurch weitergehende Kosten entstehen. Das gelte auch für Kosten, die durch entgeltliche Vertragsbindung entstehen. Die Bewerbung eines Mobiltelefons als "gratis" sei unter diesen Umständen jedenfalls unzulässig, so der OGH.
Basis für das Urteil ist nicht das achte Gebot, stellt der VKI fest, sondern das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Es untersagt die Beschreibung eines Produkts als „gratis“ oder „umsonst“, wenn der Umworbene weitergehende Kosten zu tragen hat. Das Urteil ist rechtskräftig, allerdings auf der Webseite des Gerichtes noch nicht veröffentlicht.
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