EuGH: Pauschale Vorratsdatenspeicherung nicht zulässig
Die Luxemburger Richter stärkten mit dem Urteil die Bürgerrechte - zugleich können aber auch Befürworter der Vorratsdatenspeicherung hoffen
Bild: picture alliance/Oliver Berg/dpa
Eine flächendeckende und pauschale Speicherung von
Internet- und Telefon-Verbindungsdaten ist laut dem Europäischen
Gerichtshof (EuGH) nicht zulässig. Ausnahmen seien aber möglich, wenn
es um die Bekämpfung schwerer Kriminalität oder den konkreten Fall
einer Bedrohung der nationalen Sicherheit gehe, teilte der EuGH in
einem heute veröffentlichten Urteil mit.
Die Luxemburger Richter stärkten damit die Bürgerrechte - zugleich können aber auch Befürworter der Vorratsdatenspeicherung hoffen. Eine direkte Wirkung auf die deutschen Regelungen zur umstrittenen Vorratsdatenspeicherung hat die Entscheidung aber noch nicht. Hier läuft ein separates Verfahren.
Nachhaltiges Streitthema
Die Luxemburger Richter stärkten mit dem Urteil die Bürgerrechte - zugleich können aber auch Befürworter der Vorratsdatenspeicherung hoffen
Bild: picture alliance/Oliver Berg/dpa
Seit Jahren gibt es in mehreren EU-Ländern Streit um das Thema
zwischen Sicherheitsbehörden und -politikern auf der einen sowie
Bürgerrechtlern und Verbraucherschützern auf der anderen Seite. Die
Befürworter argumentieren, zum Schutz der nationalen Sicherheit und
im Kampf gegen schwere Verbrechen müssten Ermittler die Möglichkeit
haben, auf gespeicherte Telekommunikationsdaten zuzugreifen. Dagegen
fürchten die Kritiker starke Eingriffe in die Grundrechte, wenn die
Unternehmen massenhaft Verbindungsdaten ihrer Kunden sichern müssen -
ohne dass es bereits einen konkreten Tatverdacht gibt.
Das höchste europäische Gericht bezog sich mit seiner Entscheidung zwar im Kern auf Fälle aus Frankreich, Belgien und Großbritannien, in denen die nationalen Gerichte ihre Kollegen aus Luxemburg um eine Einschätzung gebeten hatten. Doch die aktuelle Entscheidung des EuGH könnte wegen ihrer grundsätzlichen Art auch die Diskussion in Deutschland über das Reizthema beeinflussen. Es geht um die Frage, ob einzelne EU-Staaten den Betreibern elektronischer Kommunikationsdienste allgemeine Pflichten zur Datenspeicherung auferlegen dürfen.
Speicherzwang 2017 ausgesetzt
Im Juni 2017 hatte die deutsche Bundesnetzagentur den Speicherzwang für Internet-Provider und Telefonanbieter vorläufig ausgesetzt - nur wenige Tage vor dem Inkrafttreten der geplanten Vorschriften. Anlass war damals ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Nordrhein-Westfalen, wonach eine verdachtsunabhängige Speicherung von Standort- und Verkehrsdaten nicht mit europäischem Recht vereinbar ist.
Schon mehrfach hatten oberste Gerichte in Deutschland und der EU Einwände - und kippten die Vorgaben. Der EuGH hatte etwa 2016 entschieden, dass eine "unterschiedslose" Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten mit EU-Recht nicht vereinbar sei.
Phishing-Mails im Postfach sind an der Tagesordnung. Betrüger lassen sich immer wieder etwas Neues dafür einfallen. Auch mit vermeintlichen Behördenmails sollten Nutzer vorsichtig sein. Mehr dazu lesen Sie in einer weiteren News.