Daten leben ewig: Rechtzeitig um Accounts & Co. kümmern
Auch Digitales wird vererbt. Doch die Erben und Erbinnen wissen oft gar nichts von bestehenden Online-Accounts ihres verstorbenen Angehörigen. Oder sie besitzen keine Zugangsdaten. Die Verbraucherzentrale Bremen rät daher, den eigenen digitalen Nachlass frühzeitig zu regeln.
Dabei muss es noch nicht einmal um das Tabuthema Tod gehen. Auch bei einer Krankheit kann es nötig sein, dass Vertrauenspersonen im Notfall schnell handeln können. Das ist zu tun - drei Schritte:
1. Eine Liste erstellen
Digitalen Nachlass frühzeitig regeln
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Schreiben Sie eine Liste aller Accounts mit Benutzernamen und
Kennwörtern und halten Sie diese stets aktuell. Regeln Sie
detailliert, womit wie umgegangen werden soll: Was soll gelöscht
werden, was passiert mit Fotos und was mit einem Account in einem
sozialen Netzwerk? Auf der Liste kann auch stehen, was mit Laptop
oder Smartphone geschehen soll.
2. Sicher aufbewahren
Deponieren Sie die Liste in Papierform oder auf einem USB-Stick gespeichert in einem Tresor, einem Bankschließfach oder an einem anderen sicheren Platz.
3. Verwalter bestimmen
Machen Sie eine Vertrauensperson zu Ihrem Bevollmächtigten und digitalen Nachlassverwalter. Schreiben Sie das in eine Vollmacht, in der auch steht, dass sich diese Person bereits zu Ihren Lebzeiten um Ihre Daten kümmern soll, wenn Sie aus irgendwelchen Gründen nicht dazu in der Lage sein sollten. Auf die Vollmacht gehören Datum und Unterschrift, dann wird sie der Vertrauensperson ausgehändigt und die Angehörigen werden informiert.
Wer von verstorbenen Angehörigen die Online-Accounts übernehmen muss, steht möglicherweise vor Problemen. Inzwischen gibt es aber zahlreiche Möglichkeiten, schon zu Lebzeiten zu regeln, was mit den eigenen Accounts geschehen soll.