yourfone: Rechtsanwalt kritisiert die Handymiete
yourfone: Ein Rechtsanwalt kritisiert die Handymiete.
Bild: BillionPhotos.com - Fotolia.com, yourfone, teltarif.de / Montage: teltarif.de
yourfone vermietet Handys nur - im Online-Shop scheint es aber so, dass das Smartphone nach Ablauf des Vertrages Eigentum des Kunden ist (teltarif.de berichtete). Wir haben einen Rechtsanwalt gefragt, wie er denn die yourfone-Handymiete beurteilt. Besonders bitter könnte die Handymiete für Shop-Betreiber ausfallen. Auch die Verbraucherzentrale hat sich inzwischen zur Handymiete bei yourfone geäußert.
Rechtsanwalt Mathias Böse: "Irreführung über wesentliches Merkmal"
yourfone: Ein Rechtsanwalt kritisiert die Handymiete.
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Rechtsanwalt Mathias Böse von der Kanzlei Dr. Rudel, Schäfer & Partner schreibt auf unsere Anfrage, dass er mit Ärger für yourfone rechnet. Eine Wettbewerbs- oder Verbraucherzentrale werde wahrscheinlich tätig werden. "Ein Mobiltelefon bei Vertragsabschluss zu versprechen, welches nach den AGB lediglich auf bestimmte Zeit zur Nutzung überlassen wird, ist eine Irreführung über wesentliche Merkmale der Ware gemäß § 5 Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 UWG", so der Rechtsanwalt.
Wer bereits einen Vertrag mit Miet-Handy abgeschlossen hat, könnte sich nach Ablauf der Vertragslaufzeit auf die Unwirksamkeit der AGB in puncto befristeter Hardware-Überlassung berufen. Böse spricht hierbei von der überraschenden Gestaltung der AGB, die daher nach § 305c Absatz 1 (BGB) nicht Vertragsbestandteil werden.
Geräte-Provisionen: Händler zahlen drauf
Im stationären Mobilfunk-Shop gibt es ein weiteres Problem: Auch hier müsste der Händler darauf hinweisen, dass es sich um ein Leihgerät handelt. Ob dies tatsächlich stets passiert, ist unklar.
Kurioserweise muss ein Händler für die vermietete Hardware offenbar eine Zahlung an yourfone leisten - telecom-handel.de spricht zum Beispiel beim Samsung Galaxy S6 von einem Geräte-Provisionsabzug von 526,26 Euro, wogegen die Händler-Provision im Tarif LTE M tatsächlich nur 350 Euro betrage. Der Händler macht also Verlust. yourfone (bzw. Drillisch) würde dann einerseits vom Kunden einen monatlichen Handy-Betrag kassieren und sich vom Händler das Smartphone bezahlen lassen. Zu Vertragsende gehört das - quasi zweimal bezahlte - Device natürlich yourfone. Wem sonst?
Aus Verbrauchersicht ist besonders kritikwürdig, dass der Anbieter die Miete nicht deutlich und transparent kommuniziert. Vor dem Hintergrund der aktuell von yourfone angewendeten AGB sollten Kunden einen großen Bogen um die neuen yourfone-Bundling-Angebote machen.
yourfone: Anbieter versteckt Handymiete in den AGB