Datenschutz

Darf die Polizei Kundendaten und Passwörter verlangen?

Das Landesverfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommern verhandelt über die Frage, ob Polizei und Verfassungsschutz bei TK-Anbietern die Herausgabe von Kundendaten und Passwörter verlangen dürfen.
Von dpa / Marie-Anne Winter

Das Landesverfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommern in Greifswald Das Landesverfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommern in Greifswald
Bild: dpa
Das Landesverfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommern verhandelt heute über die Frage, ob Polizei und Verfassungsschutz bei den Anbietern von Telekommuni­kation Kundendaten wie Name, Geburtsdatum und Wohnort sowie Zugangscodes unter anderem für Mobiltelefone, Computer, E-Mail-Konten oder Clouds erfragen dürfen. Die Vorschriften im Landes­verfassungs­schutz­gesetz und im Sicherheits- und Ordnungsgesetz ermöglichen das seit Juli 2013.

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Zu den 14 Beschwerdeführern gehören neben Neumann die beiden Grünenvorsitzenden Claudia Müller und Andreas Katz sowie Grünenfraktionschef Jürgen Suhr und der Abgeordnete Johannes Saalfeld. "Wir wollen Rechtssicherheit und Normenklarheit erreichen", sagte Saalfeld. Es könne nicht sein, dass Verfassungsschutz und Polizei Passwörter abfischen dürften, ohne dass genau geregelt sei, ob nach Abschluss der Überwachungsmaßnahme die betroffenen Personen informiert werden, damit diese dann ihre Passwörter wenigstens ändern können.

Betroffene müssen informiert werden

Laut einer Antwort des Innenministeriums auf eine Anfrage der Grünen hat der Verfassungsschutz im Jahr 2014 in 383 Fällen und bis August 2015 in 512 Fällen Auskunft über Bestandsdaten verlangt. In wie vielen Fällen dabei Bestanddaten im automatisierten Verfahren nach dem Telekommunikationsgesetz oder nach manueller Auskunft nach dem Landesverfassungsschutzgesetz abgefragt wurden, differenzierte das Ministerium nicht.

Nach Angaben des Kläger-Anwalts Arnold von Bosse wird durch die Gesetzesnovellierungen der besonders geschützte Kernbereich der privaten Lebensgestaltung berührt. Heimliche Überwachungsmaßnahmen hätten einen unantastbaren Kernbereich privater Lebensgestaltung zu wahren. Die Kläger wollen, dass eine Abfrage von Bestandsdaten nur nach Richteranordnung erfolgt und die Betroffenen entsprechend nachträglich benachrichtigt werden, wie von Bosse sagte. "Es müssen genaue Bestimmungen der Verfahrensabsicherungen formuliert werden, um einen Missbrauch der Datenerfassung zu verhindern." Mit den Zugangscodes auf Smartphones könnten auch Rückschlüsse über private Vorlieben gezogen werden, die unter den Schutz des intimen Kernbereichs fielen.

Das Land hatte die Änderungen im Landes­verfassungs­schutzgesetz und im Sicherheits- und Ordnungsgesetz im Juli 2013 vorgenommen. Danach darf die Verfassungs­schutzbehörde die Bestandsdaten "zur Erfüllung der Aufgaben" abrufen, die Polizei "zur Abwehr einer im einzelnen Fall bestehenden Gefahr". Die Behörden dürfen über Internetprotokoll-Adressen, über die jeder Computer im Netz identifizierbar ist, auch Daten zu deren Benutzern bei Telekommunikationsanbietern abfragen. Nur in diesem Falle muss bislang rückwirkend die betroffene Person informiert werden.

Regierung sieht keinen Verstoß gegen Fernmeldegeheimnis

Landtag und Landesregierung verteidigen die Vorschriften. Sie sehen in der Erfassung der Bestandsdaten keinen Eingriff in das laut Grundgesetz geschützte Fernmeldegeheimnis. Die gesetzlichen Voraussetzungen für solche Abfragen seien ausreichend. Da es sich nicht um eingriffsintensive Datenerhebungen handele, seien ein genereller Richtervorbehalt und weitgehende Benachrich­tigungs­pflichten nicht erforderlich.

Innenminister Lorenz Caffier (CDU) hatte im Juni 2014, als die Klage beim Verfassungsgericht einging, den Grünen vorgeworfen, mit ihren Forderungen nicht die Bürger sondern die Täter zu schützen. Grundvoraussetzung der Abwehr von Gefahren und der Strafverfolgung sei es, dass man die Täter auch kenne und identifizieren könne, argumentierte Caffier. Die Bestandsdatenabfrage beinhalte nicht die Erfassung von Inhalten.

Es gibt aber auch prominente Stimmen, die das genau umgekehrt sehen: Mit mehr Überwachung treffe man nicht die wenigen Täter, sondern die mehr als 99 Prozent der guten Leute, argumentiert beispielsweise Apple-Chef Tim Cook.

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