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nur bei eigener Betroffenheit...


11.02.2016 08:15 - Gestartet von rmerle
Einerseits begrüße ich dieses Urteil, andererseits befürchte ich negative Folgen für Kunden.
Wie bereits im Artikel beschrieben, besteht bei dieser Vorgehensweise nicht die Gefahr einer Kostenfalle. Heutige Tarife mit Datenautomatik halte ich da für deutlich schlechter - insbesondere wenn man diese "Automatik" nicht abschalten kann.
Denn dort wird selbst am 31. eines Monats noch ein Zusatzpaket gebucht, welches ganz sicher vom Kunden gar nicht mehr gebraucht wird.
Die angesprochenen Probleme mit Apps hingegen halte ich für deutlich überzogen!
Ich hatte noch niemals ein Smartphone, welches massiv Daten im Hintergrund getauscht hätte (ausser ich habe das explizit angestoßen).

Was mir aber wieder einmal besonders auffällt:
unsere Politiker und offensichtlich auch Richter handeln nur dann, wenn sie am eigenen Leib die negativen Auswirkungen spüren. Das ist besonders ärgerlich, wenn man die Gesetze rund um das Abmahnwesen anschaut. Es wäre an der Zeit, wenn endlich einmal massiv Politiker davon betroffen wären, damit diese gesetzgebung endlich diese kriminellen Machenschaften beendet.