reduziert

Editorial: So gut wie null

Ein Vertrag mit Drosselung darf nicht als "unlimitiert" bezeichnet werden. Den Grund erklärt das Landgericht Potsdam mit markigen Worten.
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Drosselung bis Witzgeschwindigkeit Drosselung auf Witzgeschwindigkeit
Bild: Rafa Irusta - Fotolia.com
Sie sind inzwischen der Standard im Mobilfunk: Datentarife mit Drosselung, bei denen nach Überschreiten des vereinbarten Volumenkontingents die maximale Surfgeschwindigkeit reduziert wird. Im Vergleich zu den Anfangszeiten von GPRS und Co., wo nach Volumenüberschreitungen wieder auf Einzelabrechnung der übertragenen Datenmenge zurückgeschaltet wurde, sind die Drosseltarife übrigens ein großer Fortschritt, den ich damals sogar selber empfohlen habe. Denn bekam der Kunde nicht mit, dass er nach Kontingentverbrauch wieder für seine Daten zahlt, konnten bis zum Ende des Abrechnungsmonats schnell einige hundert oder gar einige tausend Euro an Kosten auflaufen. Ärger über solche Schockrechnungen gab es zuhauf.

Bei Drosseltarifen kann der Kunde nun weiter surfen, ohne in eine Kostenfalle zu laufen. Nur wird die Geschwindigkeit reduziert. Das ist verständlich, immerhin hat der Kunde sein bestelltes und bezahltes Datenpaket verbraucht. Will er wieder die volle Geschwindigkeit, muss er ein weiteres Paket kostenpflichtig nachbuchen.

Auch wenn Drosseltarife besser sind als die alten Pakettarife mit Schockrechnungsgefahr: Ärger über die Drosselung gibt es dennoch. Das beginnt mit der Härte, mit der die Drosselung zuschlägt, und geht mit der immer wieder irreführenden Werbung für diese Tarife weiter.

Witzgeschwindigkeit

Drosselung bis Witzgeschwindigkeit Drosselung auf Witzgeschwindigkeit
Bild: Rafa Irusta - Fotolia.com
In den Anfangszeiten des mobilen Internet galt UMTS mit 0,384 MBit/s schon als schnell. Denn mit GPRS waren maximal 0,056 MBit/s möglich. Später folgte der UMTS-Turbo HSDPA mit anfangs 1,8 MBit/s. Dessen Einführung ist übrigens noch gar nicht so lange her, wie viele vielleicht denken: Die Meldung, dass das E-Plus-Netz jetzt auch bis zu 1,8 MBit/s im Downstream bietet, stammt von 2010.

Die anderen Netze waren beim HSDPA-Ausbau zwar schneller. Dennoch: Das Ur-iPhone, das 2007 das Licht der Welt erblickte, musste damals sogar ohne UMTS oder gar HSDPA auskommen. Somit war es für die Kunden zwar ein merklicher Einschnitt, wenn sie in die Drosselung gerieten, und von typischen EDGE-Geschwindigkeiten im Bereich von 0,15 bis 0,2 MBit/s auf das GPRS-Tempo von 0,056 MBit/s zurückfielen. Das mobile Internet blieb aber, insgesamt gesehen, halbwegs nutzbar.

Anders heute: Dank HSPA und LTE sind (ungedrosselte) Bitraten im zwei- oder gar dreistelligen Megabit-pro-Sekunde-Bereich inzwischen die Regel. Doch die Bitrate nach Erreichen der Drossel hat sich kaum erhöht - bei einigen Anbietern gerade mal von 0,056 kBit/s auf 0,064 kBit/s. Andere haben die Drosselungen in der Zwischenzeit sogar verschärft. In manchen Tarifen werden die Kunden, die das monatliche Volumenlimit überschritten haben, inzwischen auf nur noch 0,032 MBit/s limitiert. Anders als in den Anfangszeiten des mobilen Internets ist mit diesem Drosseltempo kein Notfall-Surfen mehr möglich. Denn der Datenhunger mobiler Anwendungen hat sich - den höheren möglichen Downloadraten und der massiv gestiegenen Performance der Smartphones folgend - drastisch erhöht.

Beim Tarif Data Comfort der Telekom beträgt das Verhältnis der ungedrosselten Höchstgeschwindigkeit von 300 MBit/s zum Drosseltempo von 0,064 MBit/s schlappe 4687 : 1. Selbst, wer diesen Tarif in der Maximalvariante mit 20 GB zu 79,95 Euro monatlich bucht, fällt bei Volumenüberschreitung mit einem Schlag vom vollen Tempo auf die genannte Minimalgeschwindigkeit zurück. Es gibt keine Zwischenstufe, keine Karenzphase, während der der Nutzer zum Beispiel nochmal ein halbes Gigabyte bei einem mittlerem Maximaltempo von 3,6 MBit/s absurfen kann, bevor die harte Drosselung erfolgt und der Nutzer quasi gegen die Wand fährt.

Es ist zwar aus technischen Gründen verständlich, dass die Netzbetreiber so hart drosseln, weil auch beim Tempo von 64 kBit/s down und 16 kBit/s up so manches gedrosselte Smartphone dennoch bis zum Monatsende noch zahlreiche Gigabytes an Daten über die Netze schickt. Schuld daran sind unter anderem schlecht programmierte Smartphone-Apps, die regelmäßig im Hintergrund größere Datentransfers anstoßen. Im Fall der Drosselung ziehen sich diese Übertragungen entsprechend lange hin. Verlässt dann das Smartphone nur kurz den Netzbereich, bleibt der Transfer ganz stehen und bricht ab. Schlecht implementierte Apps starten kurze Zeit später den Transfer erneut - und zwar von vorne! Also quälen sich dieselben Daten erneut durch die gedrosselte "Leitung" - bis zum nächsten Abbruch.

Würden nun die Netzbetreiber das Drosseltempo generell verzehnfachen, droht ihnen auch die zehnfache Netzlast durch solche dauersaugenden Smartphones mit Amok-Apps. Nur hätten die Netzbetreiber auch andere Reaktionsmöglichkeiten. Eine davon ist die oben bereits genannte mehrstufige Drosselung, die die Kunden (zumindest im Normalfall) nicht ganz so schnell und hart in die Bremse laufen lässt. Und auch die User haben kein Interesse daran, dass ihr Smartphone zum Dauersauger wird. Führt es doch zu chronisch leerem Akku, wenn die ganze Zeit im Hintergrund Transfers laufen. Eine Info-SMS vom Netzbetreiber an die Kunden: "Ihr Smartphone überträgt kontinuierlich Daten. Bitte überpüfen Sie Ihre App-Einstellungen" könnte also beiden - Netzbetreiber wie Nutzer - helfen.

Irreführende Werbung

Nach all dem gesagten ist es nur konsequent, dass das LG Potsdam dem Anbieter Base verboten hat, mit der Formulierung "Datenvolumen unbegrenzt" oder "Flatrate" für einen Datentarif mit Drossel zu werben (Az. 2 O 148/14). Zwar ist der Tarif insofern unbegrenzt, als es auch bei höherem Datenverbrauch als vereinbart zu keiner Nachberechnung kommt. Doch ist der Tarif insofern begrenzt, als man nach Erreichen der Drosselgrenze mit maximal 56 kBit/s weitersurft, entsprechend ca. 600 MB pro 24 Stunden oder 18 GB im Monat. Mehr geht nicht. Dabei würde man mit einem ungedrosselten Tarif bei dauernder Nutzung durchaus in den Bereich von einem Terabyte und mehr kommen.

Dem Urteil ist klar zu entnehmen, dass der Richter selbst davon betroffen war, dass nach Erreichen der Drosselgrenze nichts mehr ging. Die Drosselung auf eine 500 Mal langsamere Geschwindigkeit komme dem Gericht zufolge einer Reduzierung der Internetnutzung auf "null" gleich.

Auch, wenn der Richter markige Worte gefunden hat: Letztendlich bestätigt die Potsdamer Entscheidung nur ähnlich lautende Urteile anderer Gerichte. Schon 2011 hatte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen mehrere Anbieter wegen Formulierungen wie "Flatrate" oder "unbegrenzt" im Zusammenhang mit Drosseltarifen geklagt, und vor Gericht in Düsseldorf, Bonn, Koblenz und Köln obsiegt. Schade, dass über dieses Thema immer noch gestritten werden muss.

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