Benutzer Tarifguru schrieb:
Benutzer rems schrieb:
Benutzer Tarifguru schrieb:
Benutzer Noctem schrieb:
Und was wäre Angemessen EDGE ?
Angemessen wäre keine Drosselung! Oder man bewirbt den Tarif halt nicht mit "Flatrate"
Es ging hier beim der Klage/Urteil nicht um den Begriff "Flatrate", sondern um den Begriff "unbegrenzt", leider ...
Naja das "unbegrenzt" stimmt ja laut Werbung. Man darf unbegrenzt mit 56kbit/s weitersurfen..
Das habe ich auch nicht in Frage gestellt!
Ich sage nur dass sich dieses Urteil nicht auf alle Mbilfunkverträge bezieht, sondern nur auf diesen einen, wegen des Wortes "unbegrenzt".