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Verbraucherschützer: Werbung für HSDPA-Flatrates fragwürdig

Einstweilige Verfügungen und Unterlassungserklärungen gegen Werbeslogans
Von Thorsten Neuhetzki mit Material von dpa

Bestimmte Werbeslogans für mobiles Internet wurden untersagt Bestimmte Werbeslogans für mobiles Internet wurden untersagt
Foto: Vodafone
Die Werbung für Internet-Flatrates der Mobilfunk-Anbieter ist nach vorläufiger Auffassung mehrerer Gerichte in vielen Fällen irreführend. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hatte eine Reihe von Mobilfunk-Anbietern abgemahnt und danach gegen vier Anbieter vor Gerichten in Düsseldorf, Bonn, Koblenz und Köln einstweilige Verfügungen erwirkt (etwa Landgericht Bonn, Az.: 11 O 38/11). Drei Anbieter hätten die gerichtliche Auseinandersetzung gemieden und sofort Unterlassungserklärungen unterzeichnet.

Bestimmte Werbeslogans für mobiles Internet wurden untersagt Bestimmte Werbeslogans für mobiles Internet wurden untersagt
Foto: Vodafone
Die Verbraucherschützer haben die Slogans, die sie gestört haben, zusammengefasst: "Internet-Flat mit bis zu 7.200 kBit/s unbegrenzt surfen solange Sie wollen", warb etwa 1&1 (gmx.de, web.de), die Telekom kreierte den Slogan: "Flatrate zum Highspeed-Surfen und E-Mailen (mit max. 7,2 Mbit/s)" und auch Vodafone versprach für die "SuperFlat Internet Mobil": "Surfen Sie unbegrenzt im Internet". Sie bemängeln, dass nur durch einen Blick in die Tarifdetails und das Kleingedruckte der "Unterschied zwischen Werbung und Wirklichkeit" erkennbar sei. Dort hieß es dann, dass die Übertragungsgeschwindigkeit nach Nutzung eines Datenvolumens von 500 (1&1) bzw. 300 MB im Monat auf GPRS-Niveau (maximal 64 Kilobit pro Sekunde im Download) zu drosseln. Für die Verbraucherschützer ist das "ein dreister Leistungsschwund von 99,1 Prozent".

Per einstweiliger Verfügung, die allerdings noch nicht rechtskräftig ist, ist die Verbraucherzentrale NRW rechtlich gegen die vier Anbieter vorgegangen. Die Richter untersagten die monierte Flatrate-Werbung im Internet. Alle Webseiten wurden demnach mittlerweile geändert. Drei Firmen zeigten sich auch ohne Einschaltung des Gerichts einsichtig gegenüber der Reklame-Kritik. solomo sowie Medion (Aldi Talk) und Blau Mobilfunk (in Teilen) unterzeichneten die von der Verbraucherzentrale NRW geforderte Unterlassungserklärung. Doch der Verbraucherzentrale reicht das nicht. "Tarifbezeichnungen wie 'UMTS-Flat' und die 'Flat Komplett 3G' suggerieren ebenfalls dauerhaftes High-Speed-Internet", heißt es in einer Mitteilung, doch auch hier gebe es die Drosselung auf GPRS-Niveau. Ob das als Irreführung zu bewerten ist, lässt die Verbraucherzentrale NRW nun vor Gericht klären.

Drosselung regulär bei spätestens 5 GB

Bei den meisten Smartphone-Tarifen mit Datenoption wird bei einem Volumen zwischen 100 und 1000 MB pro Monat auf GPRS-Niveau gedrosselt. Vereinzelt gibt es auch Optionen, die bis zu 5 GB im Monat erlauben. Neuerdings bieten mit Telekom und Vodafone auch zwei Anbieter Datentarif mit deutlich mehr Inklusivvolumen an. Der web'n'walk Connect XXL kostet monatlich 74,95 Euro, bietet dafür 20 GB Highspeed-Volumen. Vodafone bietet im MobileConnect Flat 21,6 für 49,99 Euro ein Inklusivvolumen von 10 GB an.

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