BNetzA sieht "positive Auswirkung" durch neue Handy-Tarife
Klaus Müller von der BNetzA zu den neuen Tarifen von Vodafone und der Telekom
picture alliance/dpa
Unser Editorial zur Frage, ob die neuen Mobilfunk-Tarife von Vodafone und der Telekom wirklich ein adäquater Ersatz für die verbotenen Zero-Rating-Optionen StreamOn und Vodafone Pass sind, hat viel Wirbel ausgelöst. Nicht erst seit dem EuGH-Urteil vom September 2021 ist das Thema auf der europäischen Bühne angelangt - es geht nach wie vor um die Frage der Einhaltung der Netzneutralität.
Nach der Vorstellung der neuen Tarife von Vodafone und der Telekom hat sich die BNetzA nun erstmals zu diesen geäußert - mit einer fragwürdigen Stellungnahme.
BEREC konkretisiert Leitlinien zur Netzneutralität
Klaus Müller von der BNetzA zu den neuen Tarifen von Vodafone und der Telekom
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Nach der Erfahrung mit den beiden deutschen Zero-Rating-Optionen teilt die BNetzA mit, das Gremium der europäischen Regulierungsbehörden BEREC habe neue "Guidelines on the Implementation of the Open Internet Regulation" veröffentlicht.
Vor dem Hintergrund der Urteile des Europäischen Gerichtshofs zu den bisherigen Streaming-Optionen habe BEREC inzwischen die entsprechenden Passagen in den Leitlinien überarbeitet. Die Leitlinien sollen den nationalen Regulierungsbehörden bei der Durchsetzung der Netzneutralitäts-Verordnung eine Auslegungshilfe bieten und zu einer einheitlichen Anwendung der Verordnung beitragen. Die nationalen Regulierungsbehörden müssen den Leitlinien weitestgehend Rechnung tragen. Nach einer öffentlichen Konsultation, in der alle interessierten Beteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme hatten, seien nun die finalen Leitlinien verabschiedet worden.
"BEREC sichert mit den aktualisierten Leitlinien das offene Internet. Die Leitlinien werden auch weiter zur Sicherung der Netzneutralität durch die Bundesnetzagentur beitragen", sagte Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, dazu.
BNetzA sieht durch neue Tarife "positive Auswirkung"
Zur Umsetzung des EuGH-Urteils hatte die Bundesnetzagentur die auf dem deutschen Markt befindlichen Zero Rating-Optionen am 28. April mit Übergangsfristen untersagt.
Nach den Untersagungsverfügungen hat zuerst Vodafone Anfang Mai ein neues Mobilfunk-Portfolio auf den Markt gebracht, die Telekom hat Anfang Juni nachgezogen. Beide Provider würden ihren Kunden nun Tarife "mit höheren Datenvolumina" anbieten, behauptet die BNetzA. Dies bestätige die Einschätzung der Bundesnetzagentur, "dass die Einstellung der Zero Rating-Optionen insgesamt eine positive Auswirkung auf den deutschen Mobilfunkmarkt hat". Auch die "übrigen Mobilfunkanbieter", die kein Zero Rating angeboten hatten, könnten nun "wieder entsprechend konkurrenzfähige Angebote unterbreiten", so Präsident Müller.
Wie die Bundesnetzagentur und deren Präsident Klaus Müller, der zuvor Geschäftsführer und Repräsentant des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) war, angesichts der vorgestellten Tarife zu dieser Einschätzung kommen, teilte die Behörde allerdings nicht mit. Wir werden darauf in unserem Editorial am kommenden Sonntag noch genauer eingehen.