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Höhere Bußgelder für unerlaubte Telefonwerbung

Wer ruft denn da schon wieder an? Am Telefon wollen Werbe­trei­bende ihre Produkte und Dienst­leis­tungen verkaufen. Doch manche Anrufe hätte es nie geben dürfen. Gegen solche uner­laubte Tele­fon­wer­bung geht die Bundes­netz­agentur vor.
Von mit Material von dpa

Ob Gewinn­spiel oder ein angeb­lich so billiger Ener­gie­ver­trag: Werbe­anrufe von aufdring­lichen Call-Centern haben auch im vergan­genen Jahr wieder Zehn­tau­sende Bundes­bürger so verär­gert, dass sie sich an die Bundes­netz­agentur gewandt haben. Es seien 34.714 Beschwerden wegen uner­laubter Tele­fon­wer­bung einge­gangen, teilte die Bundes­behörde heute in Bonn mit. Das waren deut­lich weniger als 2022, als bei der Aufsichts­behörde 64.704 Beschwerden ankamen und damit fast so viele wie 2021. Höhere Bußgelder für illegale Telefonwerbung Höhere Bußgelder für illegale Telefonwerbung
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Den Rück­gang der Beschwer­dezahlen bewer­tete Netz­agentur-Chef Klaus Müller als "Licht­blick". Die Behörde, die bei uner­laubter Tele­fon­wer­bung Bußgelder verhängt, begrün­dete die Entwick­lung mit ihrer konse­quenten Arbeit und damit, dass viele Menschen nicht mehr im Home­office seien. Dadurch würden sie nicht gestört, wenn Firmen tags­über auf dem Fest­netz anrufen und Dienst­leis­tungen bewerben.

BNetzA darf Übel­täter nicht mehr nament­lich nennen

Mögli­cher­weise liegt der Rück­gang auch daran, dass die Netz­agentur die Übel­täter-Unter­nehmen seit einem verlo­renen Rechts­streit nicht mehr nament­lich nennt. Dadurch kommt das Thema seltener in den Medien vor, und viele Menschen werden nicht daran erin­nert oder erfahren gar nicht erst, dass man sich bei der Netz­agentur beschweren kann.

Werbe­anrufe dürfen nur getä­tigt werden, wenn die Ange­rufenen vorher einge­wil­ligt haben. Die Werbe-Einwil­ligung kann später wider­rufen werden - klin­gelt danach trotzdem das Telefon, ist auch das ein Rechts­ver­stoß. Eine Beschwerde ist unter www.bundesnetzagentur.de/tele­fon­wer­bung-beschwerde möglich.

Während die Beschwer­dezahl sank, stieg die Gesamt­summe der Bußgelder, die von der Bundes­netz­agentur wegen uner­laubter Tele­fon­wer­bung verhängt wurden. Im vergan­genen Jahr waren es den Angaben zufolge 1,435 Millionen Euro - nach 1,15 Millionen Euro im Jahr 2022. "Noch immer halten sich viele Unter­nehmen bei der Durch­füh­rung von Werbe­anrufen nicht an die gesetz­lichen Vorgaben", sagte Behör­den­chef Müller. "Dies führt dazu, dass die Bundes­netz­agentur im Jahr 2023 beson­ders hohe Bußgelder verhängen musste."

Häufig gaben sich die Anrufer zu Beginn des Tele­fonats als Vertreter des Ener­gie­ver­sor­gers aus, bei dem der Anrufer ohnehin schon ist, oder als Mitar­beiter eines Vergleichs­por­tals. Damit wurde versucht, das Vertrauen des Ange­rufenen zu gewinnen und diesen zur Preis­gabe persön­licher Daten zu bewegen, etwa von Zähler­nummer und Zähler­stand. Solche Verhal­tens­muster hätten sich im vergan­genen Jahr "in schwer­wie­gender Form" bemerkbar gemacht, so die Netz­agentur. 2023 verhängte die Bundes­netz­agentur allein betref­fend den Ener­gie­sektor in drei Verfahren ein Bußgeld in Höhe von jeweils 285.000 Euro und in einem Verfahren in Höhe von 275.000 Euro.

Im Rück­blick wirkt die Betrugsart hane­büchen und schlecht insze­niert, in der Situa­tion selbst halten es manche Menschen für einen realen Anlass zum Handeln: Mit Enkel­tricks ziehen Krimi­nelle Menschen das Geld aus der Tasche.

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