Weiterhin tausende Fälle von Rufnummernmissbrauch
Bericht der BNetzA zum Rufnummernmissbrauch 2020
Bild: BNetzA / Twitter
Die Bundesnetzagentur hat nicht nur die Aufgabe, den Telekommunikationsmarkt zu regulieren, sondern dafür zu sorgen, dass Verbraucher vor Belästigungen und Kostenfallen geschützt werden. Doch obwohl es dabei Fortschritte gibt, bleibt die Zahl der gemeldeten Fälle weiterhin hoch.
Zum Jahresende hat die BNetzA nun aktuelle Zahlen vorgelegt. In einigen Bereichen besteht aufgrund gesetzlicher Vorgaben tatsächlich die Chance, dass sich die Verhältnisse ändern.
Weiterhin knapp 90 000 Beschwerden
Bericht der BNetzA zum Rufnummernmissbrauch 2020
Bild: BNetzA / Twitter
Die BNetzA rechnet auch in diesem Jahr mit über 90 000 schriftlichen Beschwerden zum Thema Rufnummernmissbrauch. Bis zum 15. Dezember 2020 seien bei der Behörde 88 541 schriftliche Beschwerden und Anfragen zum Rufnummernmissbrauch eingegangen. Jeweils über 25 000 Eingaben betrafen dabei offenbar belästigende Anrufversuche - und sogar nach wie vor unerwünschte Fax-Werbung.
Zur Bekämpfung von Rufnummernmissbrauch hat die BNetzA nach eigenen Angaben bereits über 700 Rufnummern abgeschaltet und zu rund 5500 Rufnummern Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbote erlassen. teltarif.de berichtet hierzu immer wieder über einzelne Fälle. Erneut sollen laut der Behörde "insbesondere in Hackingfällen" unberechtigte Zahlungen in erheblichem Umfang aufgehalten worden sein. Vermutlich meint die BNetzA damit gehackte Router, von denen aus die Angreifer dann teure Auslandsgespräche provozieren.
Ein interessantes Detail im Jahr 2020: Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Zahl der Beschwerden konnte die Behörde nicht verzeichnen. Die BNetzA sei jedoch in Fällen eingeschritten, in denen Verbrauchern im Zuge situationsbedingter Stornierungen von Flügen oder Urlaubsunterkünften erhebliche Kosten durch den Einsatz rechtswidriger Warteschleifen entstanden sind. Einen derartigen Fall bei der TAP Air Portugal hatte teltarif.de aufgedeckt.
Gesetzliche Regelungen zeigen Wirkung
In einigen Bereichen meldet die BNetzA aber auch eine signifikante Besserung: Ein "deutlicher Rückgang der Beschwerden" sei im Bereich der Ping-Anrufe verzeichnet worden. Nach über 31 000 Beschwerden im Vorjahr hätten die Behörde bisher nur etwa 6500 Beschwerden zu diesem Themenbereich erreicht. Zum Schutz der Verbraucher habe im Jahr 2020 auch die Anordnung der Bundesnetzagentur gewirkt, nach der in Mobilfunknetzen für bestimmte auffällige internationale Ländervorwahlen eine kostenlose Preisansage geschaltet werden muss.
Im Februar 2020 sind - wie berichtet - verschärfte Vorgaben zum Bezahlen über die Mobilfunkrechnung in Kraft getreten. In der Folge sei die Zahl der Beschwerden über Drittanbieterleistungen im Mobilfunk "deutlich zurückgegangen". Das Beschwerdeniveau liege derzeit bei rund 25 Beschwerden im Monat und damit "bei einem Drittel des Vorjahresdurchschnitts". Alle Maßnahmen der vergangenen sechs Monate veröffentlicht die Behörde wie immer auf ihrer Maßnahmenliste zum Rufnummernmissbrauch [Link entfernt] .
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