Enkeltrick: Zehntausende Beschwerden über Betrugsmasche
Weiterhin Beschwerden über Rufnummernmissbrauch
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Die sogenannte Enkeltrick-Betrugsmasche, bei der
Kriminelle sich als Verwandte ausgeben und die Gutgläubigkeit von
Menschen ausnutzen, hat im vergangenen Jahr für viel Frust bei
Bürgern gesorgt. 2023 seien circa 60.000 Beschwerden eingegangen,
teilte die Bundesnetzagentur auf Anfrage mit. Die allermeisten dieser
Fälle betrafen Enkeltricks, in einem kleinen Teil dieser
Wortmeldungen ging es um andere kriminelle Vorgehensweisen.
Eine Vergleichszahl zu den Beschwerden gibt es nicht, da die Enkeltrick-Betrugsart erst im Herbst 2022 bei der Bundesbehörde im größeren Ausmaß aktenkundig wurde, damals wurde sie in der Statistik aber noch nicht gesondert erfasst.
So funktioniert die Masche
Weiterhin Beschwerden über Rufnummernmissbrauch
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Beim Enkeltrick meldet sich ein Krimineller per SMS oder
Chat-Programm bei einem häufig älteren Menschen, dem gegenüber er
sich als Verwandter oder enger Freund ausgibt und dem er eine
Notsituation vorgaukelt. Erstaunlicherweise ist der angebliche
Verwandte telefonisch meistens nicht zu sprechen, da der Betrug dann
vermutlich auffliegen würde. Die Kommunikation läuft nur über
Nachrichten.
Manche Menschen fallen dennoch darauf herein, da sie erschrocken sind über das Ausmaß der angeblichen Notsituation und ein rasches Handeln für nötig halten - einige überweisen dann Geld an den falschen Verwandten, der sich vermutlich ins Fäustchen lacht.
In solchen Fällen wird die Bundesnetzagentur tätig und schaltet die Rufnummer ab, von der aus die Nachrichten verschickt wurden - im vergangenen Jahr waren das bezüglich der Enkeltricks rund 6500 deaktivierte Nummern. "Der Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern hat höchste Priorität", sagte Netzagentur-Präsident Klaus Müller. "Wir dämmen den Missbrauch konsequent ein." Inklusive anderer Fälle des Rufnummernmissbrauchs wurden sogar fast 10.000 Nummern abgeschaltet. Zu 1298 Rufnummern hat die Bundesnetzagentur nach eigenen Angaben Fakturierungs- und Inkassierungsverbote verhängt, um Betroffene vor finanziellen Einbußen zu schützen.
Auch in anderen Bereichen weiterhin Missbrauch
Die Missbrauchsverfolgung sei weiterhin von einer großen Themenvielfalt geprägt. Verbraucher würden sich u.a. über unerwünschte Werbefaxe, belästigendes Anrufverhalten, kostenpflichtige Warteschleifen, falsche Pop-Up-Fehlermeldungen, Fake-Hotlines sowie Rufnummernmanipulation beschweren.
Fakturierungs- und Inkassierungsverbote seien auch in Fällen erlassen worden, in denen durch Hacking von Routern oder Telefonanlagen kostenpflichtige Verbindungen und somit unrechtmäßige Kosten für Verbraucher generiert wurden. Zur Einreichung einer Beschwerde stellt die Bundesnetzagentur auf ihrer Internetseite eine Reihe von Online-Formularen zur Verfügung.
Die Bundesnetzagentur will nicht nur im Bereich Telekommunikation einen funktionsfähigen Wettbewerb sichern und eine flächendeckende Versorgung zu günstigen Preisen erreichen. Sie hilft auch geprellten Verbrauchern.