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Und was wäre Angemessen ?


05.02.2016 14:20 - Gestartet von Noctem
Und was wäre Angemessen EDGE ?
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[1] R o E s I antwortet auf Noctem
05.02.2016 14:31

einmal geändert am 05.02.2016 14:46
Benutzer Noctem schrieb:
Und was wäre Angemessen EDGE ?

Mindestens oder 10% nach Tarifgeschwindigkeit
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[1.1] myselfme antwortet auf R o E s I
05.02.2016 16:48
Benutzer R o E s I schrieb:
Benutzer Noctem schrieb:
Und was wäre Angemessen EDGE ?

Mindestens oder 10% nach Tarifgeschwindigkeit

Warum nicht einfach "bis x GB surfen Sie schnell mit UMTS und LTE. Danach nutzen Sie eine kostenfreie Flatrate mit GSM / Edge Speed... ...nachbuchen von Speedpaketen per SMS jederzeit möglich...
Im Übrigen: Nach dem Urteil sind einige Orte unserer High-Tech-Republik ja in der Deutung illegal. Es gibt da nichts anderes als ISDN oder im Extremfall das 56 k - Modem...
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[1.2] LilaFox antwortet auf R o E s I
05.02.2016 22:56
Benutzer R o E s I schrieb:
Benutzer Noctem schrieb:
Und was wäre Angemessen EDGE ?

Mindestens oder 10% nach Tarifgeschwindigkeit

Oder vielleicht 0.5 - 1 MBit. 2.1 MBit wäre wirklich zuviel.

Ich mein mit/zwischen 200-400 kbit kann man noch gut surfen. Schneller ist es sowieso eher selten.
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[2] Tarifguru antwortet auf Noctem
05.02.2016 15:10
Benutzer Noctem schrieb:
Und was wäre Angemessen EDGE ?

Angemessen wäre keine Drosselung! Oder man bewirbt den
Tarif halt nicht mit "Flatrate"
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[2.1] rems antwortet auf Tarifguru
05.02.2016 15:43
Benutzer Tarifguru schrieb:
Benutzer Noctem schrieb:
Und was wäre Angemessen EDGE ?

Angemessen wäre keine Drosselung! Oder man bewirbt den Tarif halt nicht mit "Flatrate"


Es ging hier beim der Klage/Urteil nicht um den Begriff "Flatrate", sondern um den Begriff "unbegrenzt", leider ...
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[2.1.1] Tarifguru antwortet auf rems
05.02.2016 15:44
Benutzer rems schrieb:
Benutzer Tarifguru schrieb:
Benutzer Noctem schrieb:
Und was wäre Angemessen EDGE ?

Angemessen wäre keine Drosselung! Oder man bewirbt den Tarif halt nicht mit "Flatrate"


Es ging hier beim der Klage/Urteil nicht um den Begriff "Flatrate", sondern um den Begriff "unbegrenzt", leider ...

Naja das "unbegrenzt" stimmt ja laut Werbung. Man darf unbegrenzt mit 56kbit/s weitersurfen..
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[2.1.1.1] rems antwortet auf Tarifguru
05.02.2016 15:46
Benutzer Tarifguru schrieb:
Benutzer rems schrieb:
Benutzer Tarifguru schrieb:
Benutzer Noctem schrieb:
Und was wäre Angemessen EDGE ?

Angemessen wäre keine Drosselung! Oder man bewirbt den Tarif halt nicht mit "Flatrate"


Es ging hier beim der Klage/Urteil nicht um den Begriff "Flatrate", sondern um den Begriff "unbegrenzt", leider ...

Naja das "unbegrenzt" stimmt ja laut Werbung. Man darf unbegrenzt mit 56kbit/s weitersurfen..

Das habe ich auch nicht in Frage gestellt!
Ich sage nur dass sich dieses Urteil nicht auf alle Mbilfunkverträge bezieht, sondern nur auf diesen einen, wegen des Wortes "unbegrenzt".
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[2.1.1.1.1] Tarifguru antwortet auf rems
05.02.2016 15:49


Das habe ich auch nicht in Frage gestellt!
Ich sage nur dass sich dieses Urteil nicht auf alle Mbilfunkverträge bezieht, sondern nur auf diesen einen, wegen des Wortes "unbegrenzt".

Dann sind wir uns ja einig.
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[2.1.1.2] EpsilonAlpha antwortet auf Tarifguru
11.02.2016 07:57

einmal geändert am 11.02.2016 13:13
Benutzer Tarifguru schrieb:
Benutzer rems schrieb:
Benutzer Tarifguru schrieb:
Benutzer Noctem schrieb:
Und was wäre Angemessen EDGE ?

Angemessen wäre keine Drosselung! Oder man bewirbt den Tarif halt nicht mit "Flatrate"


Es ging hier beim der Klage/Urteil nicht um den Begriff "Flatrate", sondern um den Begriff "unbegrenzt", leider ...

Naja das "unbegrenzt" stimmt ja laut Werbung. Man darf unbegrenzt mit 56kbit/s weitersurfen..

Das Problem ist das man mit 56kbits immer wieder Abbrüche drin hat, von surfen kann man da leider nicht mehr sprechen...