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Auch bei eingehender Portierung?


03.12.2021 03:02 - Gestartet von gs33Z5JOQRCtwMfPGcp2
Was mich wundert: Ich erkenne in dem Gesetzestext keine Unterscheidung zwischen ein- und ausgehender Portierung!?

Dass endlich die Wettbewerbsbehinderung mit Mondpreisen bei der Wegportierung beendet wird (und damit velleicht auch ein Anreiz entsteht, endlich sinnvolle Prozesse für die Portierung einzuführen), ist ja durchaus zu begrüßen. Aber wenn die eingehende Portierung für günstige Provider (die das nicht einfach z.B. auf Grundgebühren aufschlagen) zum Verlustgeschäft würde, wäre das irgendwie kontraproduktiv?!