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Kuriose Aussage der BNetzA


07.08.2023 22:51 - Gestartet von Handybenutzer
Man kann in einem automatisierten System dem neuen Anbieter gar nicht mitteilen das eine Sonderkündigung angestrebt ist. Der neue Anbieter fragt immer zum normalen Ende der Laufzeit an. Will man den „reibungslosen“ Wechsel, müsste dies durch den neuen Anbieter zum regulären Ende angefragt werden, parallel die SoKü an den alten Anbieter richten und dann dort mitteilen das der alte Anbieter über ein „Änderungsstorno“ den neuen Anbieter über das frühere Wechseldatum zu informieren. Sofern die Nummer wichtig ist. Ist sie nicht wichtig, dann die SoKü an den alten Anbieter und zum Erhöhungszeitpunkt die neue Aktivierung vornehmen lassen. Ist man eh in der automatischen monatlichen Verlängerung ist es natürlich easy, einfach den neuen Anbieter alles machen lassen, eine SoKü ist ja dann nicht erforderlich.