Innenministerium: Neues IT-Gesetz erlaubt keinen Staats-Zugriff auf Nutzerdaten
Das Bundesinnenministerium weist Vorwürfe zurück, die IT-Sicherheitsgesetze würden eine neue Vorratsdatenspeicherung mit sich bringen.
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Die neuen IT-Sicherheitsgesetze, die Bundesinnenminister Thomas de Maizière am Montag vorstellte, stoßen bei Datenschützern auf Kritik - teltarif.de berichtete. Der AK Vorratsdatenspeicherung skizzierte ein Szenario, nach dem Geheimdienste, Polizei und andere Behörden ohne richterlichen Beschluss auf riesige Datensammlungen zugreifen können. Internet-Diensteanbieter müssten Nutzungsdaten und Bestandsdaten unbefristet und unbegrenzt speichern, so die Datenschützer.
Keine unbegrenzte und unbefristete Datensammlung
Das Bundesinnenministerium weist Vorwürfe zurück, die IT-Sicherheitsgesetze würden eine neue Vorratsdatenspeicherung mit sich bringen.
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Wir haben das Bundesinnenministerium gebeten, Stellung zu den Vorwürfen zu beziehen. Dabei stellt ein Sprecher des Ministeriums klar, dass die Regelungen nicht für eine staatliche Überwachung gedacht seien: "Die vorgeschlagene Regelung in Paragraf 15 Abs. 9 TMG dient dazu, den Diensteanbietern die notwendigen Mittel in die Hand zu geben, um Angriffe auf die von ihnen betriebenen Systeme nach Möglichkeit zu erkennen und zu verhindern." Die Regelung ziele vielmehr darauf ab, die "Integrität von Daten und informationstechnischer Systeme" sicher zu stellen, so die Auskunft des Ministeriums.
Der Gesetzesvorschlag gebe also den Inhalteanbietern die Mittel in die Hand, die eigene Infrastruktur vor Angriffen von außen zu schützen. Dafür sei es nötig, "Nutzungsdaten zum Erkennen, Eingrenzen oder Beseitigen von Störungen [...] zu erheben und zu verwenden." Laut Auskunft des Ministeriums besteht keine Pflicht zur Datenspeicherung.
Überhaupt seien die Regelungen im Rahmen des Telemediengesetzes zu sehen. Daher unterliegen die gesammelten Daten einer "strengen Zweckbindung". Die Daten müssten umgehend gelöscht werden, wenn sie für die erlaubten Zwecke nicht mehr benötigt werden. "Ebenso wie bei den anderen (bestehenden) datenschutzrechtlichen Erlaubnistatbeständen steht dieser strenge Zweckbindungsgrundsatz sowohl einer Zweckänderung als auch einer unbegrenzten Speicherung entgegen."
Die Aussagen des AK Vorratsdatenspeicherung erscheinen vor diesem Hintergrund ungerechtfertigt scharf formuliert. Auch wir konnten in dem Gesetzesvorschlag keine Regelungen finden, die einen unkontrollierten staatlichen Zugriff erlauben würden.
Kein staatlicher Zugriff auf die Daten
Ein umfangreicher staatlicher Zugriff auf die gesammelten Daten werde durch die vorgeschlagenen Regelungen nicht geschaffen. "Ebenso wenig werden die Diensteanbieter dazu ermächtigt, Daten zum Zwecke der Gefahrenabwehr oder der Strafverfolgung zu erheben", so der Sprecher weiter. Datenschutzrechtliche Regelungen stehen außerdem einer Zweckänderung der gesammelten Daten entgegen.