Vorratsdatenspeicherung

Innenministerium: Neues IT-Gesetz erlaubt keinen Staats-Zugriff auf Nutzerdaten

Der AK Vorrats­daten­speicherung kritisierte das geplante IT-Sicherheits­gesetz und warnte vor einer Vorratsdaten­speicherung durch die Hintertür. Wir haben beim Bundes­innen­ministerium nachgefragt, ob die Regelungen tatsächlich umfassenden und unkontrollierten staatlichen Zugriff erlauben.
Von Hans-Georg Kluge

Das Bundes­innen­ministerium weist Vorwürfe zurück, die IT-Sicherheits­gesetze würden eine neue Vorrats­daten­speicherung mit sich bringen. Das Bundes­innen­ministerium weist Vorwürfe zurück, die IT-Sicherheits­gesetze würden eine neue Vorrats­daten­speicherung mit sich bringen.
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Die neuen IT-Sicherheitsgesetze, die Bundes­innen­minister Thomas de Maizière am Montag vorstellte, stoßen bei Datenschützern auf Kritik - teltarif.de berichtete. Der AK Vor­rats­daten­speicher­ung skizzierte ein Szenario, nach dem Geheimdienste, Polizei und andere Behörden ohne richterlichen Beschluss auf riesige Datensammlungen zugreifen können. Internet-Dienste­anbieter müssten Nutzungsdaten und Bestandsdaten unbefristet und unbegrenzt speichern, so die Datenschützer.

Keine unbegrenzte und unbefristete Datensammlung

Das Bundes­innen­ministerium weist Vorwürfe zurück, die IT-Sicherheits­gesetze würden eine neue Vorrats­daten­speicherung mit sich bringen. Das Bundes­innen­ministerium weist Vorwürfe zurück, die IT-Sicherheits­gesetze würden eine neue Vorrats­daten­speicherung mit sich bringen.
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Wir haben das Bundes­innen­ministerium gebeten, Stellung zu den Vorwürfen zu beziehen. Dabei stellt ein Sprecher des Ministeriums klar, dass die Regelungen nicht für eine staatliche Überwachung gedacht seien: "Die vorgeschlagene Regelung in Paragraf 15 Abs. 9 TMG dient dazu, den Dienste­anbietern die notwendigen Mittel in die Hand zu geben, um Angriffe auf die von ihnen betriebenen Systeme nach Möglichkeit zu erkennen und zu verhindern." Die Regelung ziele vielmehr darauf ab, die "Integrität von Daten und informations­technischer Systeme" sicher zu stellen, so die Auskunft des Ministeriums.

Der Gesetzesvorschlag gebe also den Inhalteanbietern die Mittel in die Hand, die eigene Infrastruktur vor Angriffen von außen zu schützen. Dafür sei es nötig, "Nutzungs­daten zum Erkennen, Eingrenzen oder Beseitigen von Störungen [...] zu erheben und zu verwenden." Laut Auskunft des Ministeriums besteht keine Pflicht zur Datenspeicherung.

Überhaupt seien die Regelungen im Rahmen des Telemedien­gesetzes zu sehen. Daher unterliegen die gesammelten Daten einer "strengen Zweckbindung". Die Daten müssten umgehend gelöscht werden, wenn sie für die erlaubten Zwecke nicht mehr benötigt werden. "Ebenso wie bei den anderen (bestehenden) datenschutz­rechtlichen Erlaubnis­tat­beständen steht dieser strenge Zweck­bindungs­grund­satz sowohl einer Zweckänderung als auch einer unbegrenzten Speicherung entgegen."

Die Aussagen des AK Vor­rats­daten­speicher­ung erscheinen vor diesem Hintergrund ungerechtfertigt scharf formuliert. Auch wir konnten in dem Gesetzes­vorschlag keine Regelungen finden, die einen unkontrollierten staatlichen Zugriff erlauben würden.

Kein staatlicher Zugriff auf die Daten

Ein umfangreicher staatlicher Zugriff auf die gesammelten Daten werde durch die vorgeschlagenen Regelungen nicht geschaffen. "Ebenso wenig werden die Diensteanbieter dazu ermächtigt, Daten zum Zwecke der Gefahrenabwehr oder der Straf­ver­folgung zu erheben", so der Sprecher weiter. Datenschutz­rechtliche Regelungen stehen außerdem einer Zweckänderung der gesammelten Daten entgegen.

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