Threema: Keine Pflicht zur Nutzerdatenspeicherung
Messenger-Dienste sind seit einiger Zeit in der Diskussion. Welchem Messenger-Dienst kann man seine persönlichen Nachrichten, Bilder, Töne, Dokumente anvertrauen, ohne dass "neugierige" Stellen mitlesen oder aus den Inhalten Werbung generieren, von der sie denken, dass sie den Nutzer "interessieren" könnte.
WhatsApp hat zwar eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, gehört aber zum Facebook-Konzern, dessen Geschäftsmodell auf dem maximalen Wissen über seine Nutzer beruht. Mit den neuesten AGB, die WhatsApp eine engere Verzahnung mit Facebook erlauben sollen, sind viele Nutzer nicht einverstanden und Apple soll sogar schon erwogen haben, WhatsApp aus dem iTunes-App-Store zu verbannen, bis die Sache geklärt ist.
Als Alternative wurde der Messenger Signal schon von Edward Snowden empfohlen, er fragt beim Anmelden die eigene Handynummer ab, gilt gleichwohl als relativ sicher.
Der Messenger Telegram ist sehr flexibel einsetzbar und bei Freunden "alternativer Wahrheiten" ziemlich beliebt. So richtig sicher ist er nach Erkenntnissen des Portals heise.de wohl nicht.
Threema bleibt sicher
Die Messenger App Threema gibt es für iOS (Apple) und Android (Google) und gilt als sehr sicher.
Foto: Picture Alliance / dpa
Einer der wohl sichersten Angebote ist Threema, ein sicherer Messenger aus der Schweiz.
Threema wird von einem Schweizer Unternehmen auf Servern in der Schweiz nach Schweizer Recht betrieben. Nun hätte Threema beinahe seinen "sicheren" Ruf verloren, denn in der Schweiz drohte die Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung. Threema hätte seine Nutzer mit "geeigneten Mitteln" identifizierbar machen müssen. Die Geschichte ging vor Gericht.
Das höchste schweizerische Bundesgericht hat kürzlich entschieden, dass der Threema-Messenger keine Nutzerdaten zur Identifikation speichern muss.
Denn die Threema GmbH, so das Schweizer Gericht, sei kein Fernmeldedienstanbieter im Sinne des Schweizer Bundesgesetzes zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF).
Ergo muss der Messenger keine Daten von seinen Nutzern aufbewahren und bei Bedarf den Ermittlungsbehörden zugänglich machen. Diese Identifizierungspflicht wäre auf eine Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung hinaus gelaufen. Dabei wird nicht der Inhalt der Nachrichten, sondern alleine die Tatsache, wann und wie Oft User A mit User B Nachrichten austauscht abgespeichert.
Threema fand diese Pflicht unmöglich: "Sicherheit und Datenschutz sind untrennbar mit Threema verbunden. Wir setzen uns seit 2012 unnachgiebig dafür ein, dass unsere Nutzer sich unbeschwert austauschen können, ohne um ihre Sicherheit und Privatsphäre besorgt zu sein. Auch in Zukunft stehen sowohl bei der Softwareentwicklung wie auch bei allen unternehmerischen Entscheidungen Sicherheit und Privatsphäreschutz unserer Nutzer stets im Zentrum", schreibt das Unternehmen auf seiner Homepage.
Threema bekommt in zwei Instanzen Recht
Die Geschichte ging vor Gericht. Das stufte Threema als "Anbieterin abgeleiteter Kommunikationsdienste" ein, also keine Datenspeicherung notwendig. Dagegen zog das eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) erneut vor Gericht. Nun urteilte das Schweizer Bundesgericht.
Wie das Schweizer News-Portal Watson berichtet, ist "der Versuch der Behörden, ihren Einflussbereich erheblich auszuweiten, um Zugriff auf noch mehr Nutzerdaten zu erhalten, somit endgültig gescheitert", so ein Sprecher von Watson gegenüber dem Portal. "Dies ist nicht nur für Internetnutzer und deren Privatsphäre erfreulich, sondern auch für weitere Online-Dienste der Schweiz, denen sonst ein erheblicher Mehraufwand und Wettbewerbsnachteil gedroht hätte."
Alles was funkt, wäre Fernmeldedienst?
Laut dem Portal Watson, welches die Begründung des Gerichts einsehen konnte, stellten die Schweizer Bundesrichter fest: "Würde alleine die Einspeisung von Informationen in eine bestehende Leitungs- oder Funkinfrastruktur für eine Qualifikation als Fernmeldedienstanbieterin genügen, gäbe es zudem faktisch kaum mehr nicht als Fernmeldedienstangebote zu betrachtende Dienste, welche sich auf Fernmeldedienste stützen und eine Einweg- oder Mehrwegkommunikation ermöglichen."
Man muss sich diesen komplizierten Satz auf der Zunge zergehen lassen.
Anonyme Nutzung, kein Konto erforderlich
Der Clou von Threema ist folgender: Die Nutzung ist an keine Telefonnummer oder E-Mail-Adresse geknüpft. Jeder Benutzer generiert beim Einrichten der App eine zufällige Threema-ID. Dadurch kann Threema komplett anonym genutzt werden. Bei Threema wird kein zentrales Benutzerkonto erstellt, betont das Unternehmen.
Einziges (leichtes) Handycap: Zum Herunterladen unter iOS (Apple) oder Android (Google) wird ein einmaliger Beitrag von 3,99 Euro in den App-Stores berechnet.
Threema für Unternehmen und Bildungseinrichtungen
Für Unternehmen, die sicher kommunizieren möchten, wird auch eine "Threema Work"-Version angeboten, für Bildungsreinrichtungen gibt es "Threema Education", was eine datenschutzgerechte Kommunikation erlaubt (einmalig 9,10 Schweizer Franken, etwa 8,20 Euro, pro Gerät).
Wer seine Nachrichten nicht immer auf dem Handy tippen möchte, kann zusätzlich über einen Webbrowser (z.B. Google Chrome oder Microsoft EDGE (basierend auf Chromium) unter der Webseite https://web.threema.ch einsteigen. Mit der Threema-App auf dem Handy muss dann ein QR-Code eingescannt werden und schon sind alle Chatverläufe auf dem PC sichtbar.
Wer einen Blick in seine Verkehrssünderkartei in Flensburg werfen möchte, kann das nun online mit dem Smartphone tun.