WhatsApp & Telegram: Doch keine Verschlüsselungsverbote?
Das Innenministerium spricht sich gegen Verschlüsselungsverbote von Messengern wie WhatsApp aus
(c) dpa
Das Bundesinnenministerium ist dem Vorwurf
entgegengetreten, es wolle Anbieter von Chat-Diensten wie WhatsApp
zur Entschlüsselung der Kommunikation ihrer Nutzer zwingen (Wir berichteten).
Die Bundesregierung halte an dem Prinzip "Sicherheit durch
Verschlüsselung und Sicherheit trotz Verschlüsselung" fest, sagte ein
Sprecher der Deutschen Presse-Agentur. Er betonte: "Wir wollen
weiterhin keine Hintertüren oder Verschlüsselungsverbote."
Damit Terroristen und Bandenmitglieder ihre Kommunikation nicht durch die Nutzung verschlüsselter Messenger-Dienste komplett abschotten könnten, müssten die Provider aber einen "staatlichen Zugriff als gesetzlich geregelte Ausnahme" ermöglichen. Einen Gesetzentwurf hierzu gebe es jedoch noch nicht, sagte der Sprecher. "Wir stehen hier noch am Anfang einer Lösungsfindung."
Kritik am Einbau von Schwachstellen
Das Innenministerium spricht sich gegen Verschlüsselungsverbote von Messengern wie WhatsApp aus
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Mehr als 100 Organisationen und Firmen hatten vergangene Woche in
einem offenen Brief vor Plänen des Ministeriums gewarnt, Anbieter wie
WhatsApp, Signal oder Telegram zu verpflichten, ihre
Verschlüsselungstechnik so umzubauen, dass Sicherheitsbehörden bei
Verdachtsfällen die Kommunikation der Nutzer mitschneiden könnten.
Sie kritisierten, durch den Einbau von Schwachstellen könnten auch
Mitarbeiter der Betreiber Kommunikationsinhalte einsehen.
Zudem wäre dies ein Einfallstor für ausländische Nachrichtendienste. Zu den Unterzeichnern des Briefes gehören der Internet-Verband eco und die FDP-nahe Friedrich-Naumann-Stiftung.
Der Sprecher des Ministeriums bestätigte zudem, dass Sicherheitsregulierungen, die bisher nur für klassische Telekommunikationsanbieter gelten, nach den Vorstellungen der Regierung künftig auch für internetbasierte Kommunikationsdienste verpflichtend sein sollen.
Das Telekommunikationsgesetz, das für diese Anbieter bislang nicht gilt, sieht die Möglichkeit vor, einen Dienst zu sperren, wenn er sich nicht an die Vorschriften hält.
In einem Editorial lesen Sie mehr zum Thema "Messenger überwachen".