BNetzA: Digitale Identifikation nur per Smartphone kommt
Statt bisherigem Gefummel: Personalausweis per App kommt
Bild: Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Bei digitalen Behördengängen klafft in Deutschland weiterhin eine große Lücke zwischen Wunsch und Wirklichkeit. Für zahlreiche Verwaltungsvorgänge ist nach wie vor das persönliche Erscheinen auf der Behörde notwendig. Und der seit Jahren verfügbare elektronische Personalausweis hat sich als unpraktisch erwiesen und auch bei Behörden kaum durchgesetzt.
Gleichzeitig ist es aber nun so, dass das Onlinezugangsgesetz Bund und Länder verpflichtet, ihre Verwaltungsleistungen bis spätestens 2022 auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten. Dazu muss natürlich ein einheitliches und praktisch benutzbares System geschaffen werden. Dabei ist die Bundesnetzagentur wieder einen Schritt weiter gekommen.
Nicht nur sicher, sondern auch nutzerfreundlich
Statt bisherigem Gefummel: Personalausweis per App kommt
Bild: Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Die BNetzA hat nun heute eine Methode zur Personenidentifizierung mit einem mobilen Endgerät zur Beantragung eines qualifizierten Zertifikates vorläufig anerkannt. Die Anerkennung ist laut der Behörde im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, nach Anhörung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit erfolgt und ist zunächst bis zum 21. Dezember 2023 befristet.
Offenbar haben Staat und BNetzA aus dem Debakel um den unbeliebten ePerso gelernt, wenn die BNetzA formuliert, das neue Identifizierungsverfahren müsse ein hohes Sicherheitsniveau und ein hohes Maß an Nutzerfreundlichkeit bieten. Durch Änderungen im Personalausweisgesetz, im eID-Karte-Gesetz und im Aufenthaltsgesetz werde eine Personenidentifizierung allein mit einem mobilen Endgerät möglich. Die heute erlassene Verfügung der BNetzA soll den Einsatz dieser Identifizierungsmethode bei qualifizierten Vertrauensdiensten ermöglichen.
"Die fortschreitende Digitalisierung führt dazu, dass immer mehr Sachverhalte nicht mehr allein durch persönliche Vorsprache beantragt werden. Die Identifizierungsmethode unter Nutzung eines mobilen Endgeräts trägt dem digitalen Wandel Rechnung", sagte Dr. Wilhelm Eschweiler, Vizepräsident der Bundesnetzagentur heute.
Diese Identifizierungsmöglichkeiten gibt es schon
Qualifizierten Vertrauensdiensteanbietern und Verbrauchern stehe "ein Bündel an komfortablen Identifizierungsmöglichkeiten" zur Verfügung, aus denen je nach Zielgruppe und Anwendung gewählt werden kann.
Heute vorübergehend zertifiziert wurde das "Identifizierungsverfahren für eine natürliche Person im Rahmen der Beantragung eines qualifizierten Zertifikates unter Nutzung eines elektronischen Identitätsnachweises mit einem mobilen Endgerät gemäß § 18 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 PAuswG", womit nichts anderes als der Personalausweis per App gemeint sein kann.
Bereits zertifizierte und im Einsatz befindliche Verfahren sind beispielsweise die Identifizierung mittels Videoübertragung (auch mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz), der eIDAS-Brief, das qualifizierte elektronische Siegel für Behörden, elektronische Zustelldienste wie De-Mail und E-Postbrief sowie diverse elektronische Signaturen als Ersatz für eine händische Unterschrift. Bei privaten Verbrauchern eher weniger bekannt sind bereits bestehende Dienste für elektronisch qualifizierte Zeitstempel, Bewahrungsdienste für die Übermittlung von Dokumenten und Validierungsdienste für die Prüfung von elektronischen Signaturen, Siegeln und Zeitstempeln.
Die Bundesnetzagentur stellt ab heute übrigens auch Gutachten und erste Überlegungen zur Konsultation zu den Mindestanforderungen an einen Internetzugang, der alle relevanten Online-Dienste ermöglicht.