ANGA: Glasfaser-DIN-Norm für Bauämter kostenfrei
Wenn heute etwas gebaut wird, gibt es dafür eine Norm. Das kann eine EN (Euronorm) oder eine DIN (Deutsche Industrie Norm) sein, am bekanntesten dürfte DIN A4 für ein Blatt Schreibmaschinenpapier sein. Darin wird unter anderem die Größe des Papiers definiert.
Lang ersehnte DIN-Norm 18220 für Trenching
Vor einem Vierteljahr hat das DIN-Institut die von der Glasfaserbranche langersehnte Norm 18220 für den sicheren Einsatz von Trenching-, Fräs- und Pflugverfahren veröffentlicht – ein sehr wichtiger Schritt für die Beschleunigung des Glasfaserausbaus.
Damit die neue Glasfaserverlege-Norm in Bauämtern ankommt, sollte sie kostenlos bereitgestellt werden, fordert der ANGA-Verband.
Foto: Telekom, Logo: ANGA, Montage: teltarif.de
Diese DIN-Norm soll den Kommunen Sicherheit beim Einsatz dieser "modernen und sehr effizienten" Methoden geben. „Sie sollte Vorbehalte bei Städten und Gemeinden abbauen. Jetzt muss dieser Beschleunigungsfaktor auch wirklich auf die Straße gebracht werden“, betont ANGA-Geschäftsführerin Andrea Huber. Die Nutzung der DIN muss so einfach wie möglich gemacht werden.
Der Haken: Die verbindliche Norm kostet 138,50 Euro
Doch da gibt es einen klitzekleinen Haken. Diese Norm ist nicht öffentlich frei zugänglich; wer sie lesen will, muss sie erst einmal kaufen. Für 135,80 Euro (inkl. MwSt.) gibt es diese Norm beim Fachverlag Beuth, und nur dort.
ANGA: Wichtige Norm muss für Bauämter kostenlos sein
Der ANGA-Verband appelliert "in diesem Fall von großer Relevanz, dass nicht jedes einzelne Bauamt in jedem einzelnen Bezirk die Norm für 135,80 Euro erwerben muss. Baubehörden sollten sie hürden- und damit kostenfrei nutzen können“, so ANGA Chefin Huber.
Bei der DIN 18220 handele sich hier um einen besonders wichtigen Hebel, um den Infrastrukturausbau in Deutschland voranzutreiben. Mit Hilfe der Norm soll das Ziel der Gigabitstrategie des Bundes erreicht werden, bis 2030 alle Haushalte und Unternehmen in Deutschland mit Glasfaser zu versorgen. Der beschleunigte Ausbau kann nur stattfinden, wenn die DIN 18220 bei den Bauämtern vorliegt und somit der Stand der Technik in den Bescheiden sichergestellt werden kann."
Schließlich verweise das Telekommunikationsgesetz explizit auf diese Norm als "anerkannte Regel der Technik gemäß § 126". Das bedeutet, sie ist ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung von allen Beteiligten einheitlich anzuwenden, heißt es beim DIN-Institut.
Streit vor dem EuGH
Nicht ohne Grund wird zum Beispiel aktuell vor dem Europäischen Gerichtshof verhandelt (Rechtssache C-588/21 P), ob harmonisierte europäische Normen kostenfrei zugänglich sein müssen, da im europäischen Rechtsraum Gesetze grundsätzlich frei einsehbar sein sollen.
ANGA sieht zwei Möglichkeiten
„Wir müssen deutliche Fortschritte bei der Nutzung der modernen Verlegetechniken erzielen“, so Huber. Der Verband sieht zwei Möglichkeiten: Den Ämtern wird die DIN-Norm kostenfrei zur Verfügung gestellt und eine Weitergabe ist gestattet oder Bund und Länder ermöglichen ihnen die kostenfreie Anschaffung.
Kostenloses Angebot an 100 Bauämter
"ANGA Der Breitbandverband" geht mit gutem Beispiel voran und unterstütze die Nutzung der Norm, um zur Beschleunigung des Glasfaserausbaus beizutragen. Er bietet den ersten 100 Bauämtern, die sich beim Verband melden, an, die Kosten für die DIN-Norm 18220 zu erstatten.
Eine Einschätzung (von Henning Gajek)
Wenn eine Norm in einem Gesetz als "Voraussetzung" aufgeführt wird, ist es nur schwer nachvollziehbar, dass man diese Norm erst kaufen muss. Wir erinnern uns an das Amtsblatt des Bundesministers für Post und Telekommunikation, das heute von der Bundesnetzagentur weitergeführt wird. Dieses Amtsblatt musste man früher bei einem Verlag in Bonn kaufen oder abonnieren, inzwischen kann das Amtsblatt kostenlos auf den Seiten der Bundesnetzagentur heruntergeladen werden.
Spätestens wenn der EuGH entschieden hat, wird das auch bei DIN- und anderen Normen der Fall sein müssen. Klar, das Aufbereiten, Drucken und Vertreiben dieses Papiers ist nicht kostenfrei zu machen, aber wenigstens im Internet sollten diese Informationen papierlos abrufbar sein. Und damit werden auch einige Bäume und weitere Ressourcen eingespart.
Nun gilt es noch die Bedenken von Bauämtern, Stadtverwaltungen, Stadtwerken und Bauunternehmen auszuräumen: Die Haftungsfrage bei späteren Tiefbauschäden in Verbindung mit Trenching muss wasserdicht geregelt werden.
Das Highlight des Jahres ist die vom ANGA-Verband ausgerichtete Messe ANGA Com.