Unglücklich

Anonym anrufen: Verwirrung um ACR der Telekom

Wenn Sie ohne Rufnum­mern­über­tra­gung auf Telekom-Anschlüssen anrufen, könnten Sie vermehrt Ansagen hören, anstatt den gewünschten Teil­nehmer. Einen Ableh­nungs­grund nennt die Telekom nicht.
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Auch die Telekom bietet die Funktion ACR gegen anonyme Anrufer an. Auch die Telekom bietet die Funktion ACR gegen anonyme Anrufer an.
Bild: teltarif.de, Logo: Telekom
10 Jahre nach o2 kann man nun wie berichtet auch bei Voda­fone anonyme Anrufer abweisen. Auch die Telekom kann das entspre­chende Dienst­merkmal ACR. Das wurde jetzt auf Nach­frage von teltarif.de bekannt.

Anrufer ohne Nummer kommen nicht durch

Auch die Telekom bietet die Funktion ACR gegen anonyme Anrufer an. Auch die Telekom bietet die Funktion ACR gegen anonyme Anrufer an.
Bild: teltarif.de, Logo: Telekom
ACR steht für Anony­mous Caller Rejec­tion, das Abweisen unbe­kannter Anrufer, die beim Anruf keine Nummer über­mit­teln. Nachdem Telefónica schon vor 10 Jahren diesen Dienst einführte, ist Voda­fone seit dem 30. Juni 2020 mit dabei. Auch die Telekom kann ACR - bereits seit Januar diesen Jahres, wie jetzt auf Nach­frage von einem Spre­cher der Telekom bestä­tigt wurde.

Zum Buchen der Funk­tion muss der Kunde bei der Telekom die Hotline bemühen, durch Wahl der Kurz­wahl 2202 oder der 0800-3302202 (kostenlos aus allen Netzen). Die Hotline war nach wenigen Minuten Warte­zeit dran (man hätte auch einen Rückruf haben können) und wusste sofort ohne Zögern Bescheid. Sie erklärte, dass es nach dem Hotline-Anruf eine Bestä­ti­gungs-SMS geben werde, und damit sei die Funk­tion geschaltet. Das stimmte (fast): Nach zwei Minuten funk­tio­nierte die Ansage.

Ansage-Bug im Fest­netz

Dabei entdeckte teltarif.de einen kleinen "Bug" im System: Ruft man aus dem Telekom-Fest­netz die mit ACR verse­hene Mobil­funk­nummer an (nach­voll­ziehbar im Fest­netz der Telekom durch Voran­stellen von *31# und nicht der #31#), erhält man zwei Ansagen: "Die gewählte Rufnummer kann von diesem Tele­fon­an­schluss nicht erreicht werden", dann schaltet das System um: "Rufnummer ist zur Zeit nicht erreichbar. Bitte rufen Sie diesen Teil­nehmer zu einem späteren Zeit­punkt erneut an." Diesen Anruf könnte man unend­lich wieder­holen und würde nie durch­kommen, geschweige denn erfahren, warum dieser Teil­nehmer nicht erreichbar ist.

Ruft man aus dem Mobil­funk (Telekom, Voda­fone, Telefónica) an, hört man: "Die gewählte Rufnummer kann von diesem Tele­fon­an­schluss nicht erreicht werden". Je nach eigenem Netz, woher man anruft, können die ersten Silben der Ansage verschluckt werden.

So oder so: Hier sind die Ansagen von Voda­fone und Telefónica eindeutig aussa­ge­kräf­tiger.

Bleibt das Grund­pro­blem, dass die Funk­tion ACR heute keinen Schutz vor nervigen Werbe­an­ru­fern mehr darstellt. Die über­tragen nämlich eine Rufnummer, die "echt", aber auch "Fake" sein kann und gar nicht rück­rufbar ist. Das sollte man auch wissen: Anrufe aus öffent­li­chen "Tele­fon­zellen" haben damit auch keine Chance mehr, durch­zu­kommen. Sie über­tragen für den Teil­nehmer keine sicht­baren Rufnum­mern (im Netz werden "interne" Kennungen signa­li­siert, die aber nicht zurück­rufbar sind).

2015 hatte die BNetzA noch ange­geben, die eigent­lich verpflich­tende Umset­zung von ACR bei den Provi­dern nur im Einzel­fall zu prüfen.

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