Kündigungsbutton im Test: freenet verzögert Bestätigung
Unter anderem Mobilfunkverträge können seit dem 1. Juli einfacher gekündigt werden. Dazu hat der Gesetzgeber einen "Kündigungsbutton" vorgesehen, der leicht zugänglich über die Webseite des Dienstleisters zugänglich sein muss. So findet man einen Punkt "Vertrag kündigen" zum Beispiel direkt auf der Startseite des Mobilfunkanbieters freenet. Die Kündigung selbst läuft aber offenbar nicht immer nach Plan, wie wir in einem Test bei freenet festgestellt haben.
Automatische Eingangsbestätigung
Freenet lässt sich bei Kündigungsbestätigungen Zeit
Foto: Freenet
Tatsächlich erhielten wir nach Ausfüllen des Kündigungsformulars über den Kündigungsbutton eine sofortige Mailbenachrichtigung. Bestätigt wurde darin aber lediglich der Kündigungseingang, nicht aber die Kündigung selbst. Grundsätzlich gilt die Willenserklärung über den Kündigungsbutton bereits als rechtskräftige Kündigung. Wir fragten deshalb zunächst in der freenet-Pressestelle an, die uns folgendermaßen antwortete:
"Gemäß § 312k Abs. 4 BGB muss dem Verbraucher der Zugang seiner Kündigungserklärung bestätigt werden. Dies tun wir mit der von Ihnen angesprochenen Mail, die der Verbraucher unmittelbar nach dem Abschicken seiner Kündigungserklärung von uns erhält. Eine Prüfung, ob eine Kündigung zu dem vom Verbraucher gewünschten Zeitpunkt erfolgen kann, konnte zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorgenommen werden. Zur Vermeidung von Missverständnissen weisen wir daher ausdrücklich darauf hin, dass wir mit der von Ihnen angesprochenen Mail lediglich den Zugang der Kündigung bestätigen können, aber noch nicht das Datum des Vertragsendes. Hierzu erfolgt nach entsprechender Prüfung eine gesonderte Mitteilung. Über den Kündigungs-Button setzt der Kunde also den Kündigungsprozess in Gang, er bedeutet aber keine Kündigung "in Echtzeit".
Bundesnetzagentur verweist ebenfalls auf BGB
Von der Bundesnetzagentur wollten wir nun wissen, ob es tatsächlich ausreicht, wenn der Anbieter bei Nutzung des Kündigungsbuttons nur den Kündigungseingang unmittelbar quittiert und den tatsächlichen Zeitpunkt des Vertragsendes später "nachliefert". Die Pressestelle der Bundesnetzagentur verwies gleichermaßen auf §312k Abs. 4 BGB, betonte darin aber explizit, dass neben Datum und Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungserklärung auch der Kündigungszeitpunkt "sofort" bestätigt werden müsse.
Absatz 4 dieser Vorschrift sieht Folgendes vor: "Der Unternehmer hat dem Verbraucher den Inhalt sowie Datum und Uhrzeit des Zugangs der Kündigungserklärung sowie den Zeitpunkt, zu dem das Vertragsverhältnis durch die Kündigung beendet werden soll, sofort auf elektronischem Wege in Textform zu bestätigen. Es wird vermutet, dass eine durch das Betätigen der Bestätigungsschaltfläche abgegebene Kündigungserklärung dem Unternehmer unmittelbar nach ihrer Abgabe zugegangen ist."Somit dürfte es nicht ausreichen, Kunden nur den Kündigungseingang sowie einen Vermerk des "Kündigungswunschdatums" zu quittieren und den eigentlichen Kündigungstermin zu einem in der Mail nicht genannten späteren Zeitpunkt nachzuliefern.
Keine Kündigungsbestätigung nach einer Woche
In unserem Test erhielten wir am 02.09.2022 eine Kündigungseingangsbestätigung per Mail, in der auf die manuelle Prüfung verwiesen wurde. Bis einschließlich zum 09.09.2022 ging nach unserer Erkenntnis keine Mail mit Bestätigung des Kündigungszeitpunktes ein. Zwischenzeitlich hatten wir auch noch telefonisch gekündigt. Mittlerweile ist das Vertragsende (08.10.2022) in der Kundenkonto-App einsehbar.
Es ist offenkundig, dass freenet die Prozessabläufe über den Kündigungsbutton noch überarbeiten muss, denn hier fehlt es eindeutig an Transparenz. Ein positives Gegenbeispiel ist übrigens 1&1-Drillisch. Im Rahmen einer Testkündigung bei der Marke "handyvertrag.de" erhielten wir die Bestätigung inklusive Datum des Vertragsendes innerhalb weniger Minuten nach Absenden des Kündigungsformulars per Mail.
Online-Verträge: Ab Juli ist der Kündigungsbutton Pflicht.