Störerhaftung: Providerprivileg für alle
Wer sein privates WLAN-Netz für andere Nutzer öffnet, soll künftig nicht mehr pauschal für deren Surfverhalten haften. Wie Spiegel Online berichtet, haben sich Vertreter von Union und SPD auf den Wegfall der Störerhaftung geeinigt. Der ausgehandelte Kompromiss sieht vor, dass auch private und nebengewerbliche Anbieter (etwa Café-Betreiber) das sogenannte Providerprivileg der gewerblichen Anbieter genießen.
Das bedeutet, dass sie ihr WLAN nun nicht mit einer Vorschaltseite oder mit einem Passwort sichern müssen. Damit können auch Privatleute einen offenen Hotspot zur Verfügung stellen, ohne befürchten zu müssen, für Urheberrechtsverletzungen oder andere Straftaten von Mitnutzern belangt zu werden. Die Störerhaftung gilt als wichtiger Grund, dass Deutschland bei offenen WLAN-Hotspots im internationalen Vergleich hinterher hinkt.
Bereits in der nächsten Sitzungswoche sollen die Änderungsanträge im Parlament beschlossen werden. Das Gesetz könnte damit bereits ab Herbst in Kraft treten.
Welche Bedeutung die Entscheidung der Bundesregierung hat und wie der Bitkom und eco-Verband darauf reagieren, erfahren Sie in diesem Artikel samt einem Kommentar.