Flatrate-Kündigung

An der Flatrate scheiden sich die Geister

Warum Vieltelefonieren unfair sein kann und was andere Nutzer davon halten
Von Anja Zimmermann

Wie bereits angesprochen, handelt es sich bei den Kündigungen um Einzelfälle. Manche Kunden nutzen ihren Privatkundenanschluss unerlaubterweise für gewerbliche Zwecke und produzieren so ein Vielfaches der Gesprächsminuten oder SMS eines Privatnutzers. Weiter unten finden Sie eine Checkliste mit wichtigen Tipps für die langfristige Flatrate-Nutzung.

Rechtlich gesehen, so Ronny Jahn von der Verbraucherzentrale Berlin, sei eine außerordentliche Kündigung durch den Anbieter unwirksam, wenn kein ausreichender Kündigungsgrund vorliegt. Im Klartext: Der Kunde müsse absichtlich gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) verstoßen, indem er zum Beispiel vom privaten Anschluss aus ein kleines Callcenter betreibt. Laut Jahn hat der Verbraucher aber ein wesentlicheres Problem, denn der Anbieter könne den Netzzugang schlicht und ergreifend abschalten. Um dies zu verhindern, könne der Nutzer eine einstweilige Verfügung beantragen. Ob der damit verbundene Aufwand sinnvoll ist, stellt die Verbraucherzentrale jedoch in Frage. Alternativ bestehe die Möglichkeit, dass der Kunde einen Schadensersatzanspruch geltend macht, etwa dann, wenn er einen neuen, teureren Vertrag abschließen muss oder Ausfälle des Telefon- und oder Internetanschlusses Kosten verursachen. Offen bleibt in diesen Fällen auch, ob die Rufnummerportierung zu einem neuen Anbieter möglich ist.

Manche Anbieter, wie zum Beispiel Skype, geben in ihren AGB deutlich eine Nutzungs-Obergrenze an. Damit ist der Begriff Flatrate für diese Angebote zwar nicht ganz richtig, aber der Kunde kennt den Spielraum, in dem er sich bewegen darf, ohne mit Konsequenzen rechnen zu müssen. Andere Anbieter formulieren den Nutzungsrahmen eher schwammig. "Aufgrund der fehlenden konkreten Angaben der Anbieter, wann von einer übermäßigen Nutzung ausgegangen werden kann, bleibt dies für den Kunden ein unkalkulierbarer Faktor", gibt Jahn zu bedenken.

Checkliste zur Flatrate-Nutzung

Es macht natürlich keinen Sinn, eine Flatrate zu buchen, diese dann aber aus Furcht vor einer Kündigung nicht zu nutzen. Wir haben einige Tipps für Sie zusammengestellt, wie Sie Ärger mit ihrem Telekommunikationsanbieter bezüglich der Nutzung vorbeugen:

  • Es reicht, eine Flatrate so oft zu nutzen, wie Bedarf besteht. Eine Standleitung aufzubauen oder sinnlos SMS zu verschicken, nur weil es im Pauschalpreis enthalten ist, ist dem Anbieter und den anderen Kunden gegenüber nicht fair

  • Extrem günstige Angebote genau unter die Lupe nehmen. Nicht wirtschaftliche Angebote zu Dumping-Preisen werden vom Anbieter häufiger zurückgezogen

  • AGB sorgfältig prüfen, um mögliche Kostenfallen und Sonderkündigungsrechte der Anbieter auszuschließen

  • In Internetforen und im Bekanntenkreis informieren, welche ähnlich strukturierten Angebote eventuell vom Markt genommen wurden

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