Themenspezial: Verbraucher & Service Bemühungen

Fax-Spam: BNetzA forciert Sperre ausländischer Nummern

Früher hieß es immer, bei einem Rufnum­mern­miss­brauch für Fax-Spam mit auslän­discher Rufnummer wäre die BNetzA machtlos und könne nichts tun. Inzwi­schen hat und nutzt sie aber diverse Möglich­keiten.
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Die Bundes­netz­agentur kämpft weiterhin gegen das Phänomen des Fax-Spam und klemmt manche Rufnum­mern sogar präventiv ab. Vor einigen Tagen war es wieder so weit: Nach einem Hinweis von teltarif.de konnte die BNetzA eine entspre­chende Rufnummer abschalten:

In obiger Ange­legen­heit komme ich auf Ihre Beschwerde über uner­laubte Faxwer­bung der Firma Care­medical zurück. Aufgrund Ihrer Angaben sowie weiterer gleich­lau­tender Beschwerden habe ich ein Verwal­tungs­ver­fahren durch­geführt. Ich kann Ihnen mitteilen, dass ange­ordnet wurde, die auf dem Spam-Fax ange­gebenen Rufnum­mern abzu­schalten. Die Abschal­tung wurde mir von dem Netz­betreiber, in dessen Netz die Rufnum­mern geschaltet waren, inzwi­schen bestä­tigt.

Bemü­hungen, auslän­dische Nummern zu sperren

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So weit die Fax-Spammer auf ihren Spam-Faxen deut­sche Rufnum­mern angeben, ist die BNetzA für die Bear­bei­tung zuständig und kann auch eine Sperre veran­lassen. Gibt das Unter­nehmen aller­dings eine auslän­dische Rufnummer an, war es lange Zeit so, dass der Behörde die Hände gebunden waren. Doch diese Zeiten sind offenbar vorbei, wie uns die BNetzA ausführ­lich mitteilt. Es handelte sich um ein Unter­nehmen, das auf dem Spam-Fax Blit­zer­schutz-Vorrich­tungen für Auto­fahrer anpries:

Mit Ihrer Beschwerde wenden Sie sich gegen eine bzw. mehrere auslän­dische Rufnum­mern. Nach Ihren Angaben werden Sie durch unauf­gefor­derte Faxwer­bung beläs­tigt. Im Text des Werbe­faxes werden auslän­dische Rufnum­mern als Kontakt­ruf­num­mern ange­geben. Erlauben Sie mir zunächst ein paar allge­meine Hinweise zu den recht­lichen Rahmen­bedin­gungen auf Seiten der Bundes­netz­agentur:

Die Bundes­netz­agentur verfolgt Verstöße gegen gesetz­liche Vorschriften. Unab­dingbar ist dabei gemäß § 67 Tele­kom­muni­kati­ons­gesetz (TKG) eine rechts­miss­bräuch­liche Rufnum­mern­nut­zung. Eine rechts­wid­rige Nummern­nut­zung kann insbe­son­dere bei Verstößen gegen das TKG selbst, aber auch bei Verstößen gegen das Gesetz gegen den unlau­teren Wett­bewerb (UWG), vorliegen.

Unver­langt zuge­sandte Werbe­mit­tei­lungen stellen in der Regel einen Verstoß gegen § 7 UWG dar. Der Spam-Begriff umfasst Fax-Spam, E-Mail-Spam, SMS-Spam und Telefon-Spam. Jedoch ermög­lichen die Vorschriften des TKG der Bundes­netz­agentur in erster Linie ein Tätig­werden bei rechts­widrig genutzten Rufnum­mern des natio­nalen Nummern­raums. Diese Rufnum­mern sind zuvor durch die Bundes­netz­agentur im Rahmen der Nummern­ver­wal­tung zuge­teilt worden. Im Falle der gesi­cherten Kenntnis des Rechts­ver­stoßes kann die Bundes­netz­agentur sodann unter anderem gegen­über dem Netz­betreiber, in dessen Netz diese Rufnummer geschaltet ist, die Abschal­tung der Rufnummer anordnen.

Die Vorschriften des TKG ermög­lichen der Bundes­netz­agentur in erster Linie ein Tätig­werden bei rechts­widrig genutzten Rufnum­mern des natio­nalen Nummern­raums. Deut­sche Rufnum­mern sind zuvor durch die deut­sche Nummern­ver­wal­tung zuge­teilt worden und können in Deutsch­land abge­schaltet werden. Bei Verstößen mit Auslands­ruf­num­mern ist eine solche Abschal­tung nicht möglich, da kein Zugriff auf das auslän­dische Netz besteht. Auslän­dische Rufnum­mern werden durch die staat­lichen Stellen der jewei­ligen Länder nach den dort geltenden recht­lichen Bestim­mungen vergeben und entzogen.

Um trotzdem deut­sche Verbrau­cher und Endkunden zu schützen, ist die Bundes­netz­agentur dazu über­gegangen, in geeig­neten Fällen Schutz­maß­nahmen in den deut­schen Netzen (Tran­sit­netzen) anzu­ordnen. Aufgrund des massiven Anstiegs der Beschwerden über Auslands­ruf­num­mern hat die Bundes­netz­agentur im Rahmen eines Muster­ver­fah­rens für das deut­sche Hoheits­gebiet die Sper­rung einge­hender sowie ausge­hender Verbin­dungen einiger Auslands­ruf­num­mern, die auf unver­langten Werbe­faxen als Kontakt­ruf­num­mern ange­geben waren, ange­ordnet. Voraus­gegangen war eine Unter­suchung, ob eine solche Anord­nung tech­nisch umsetzbar ist. Die Mehr­heit der Netz­betreiber ist in der Lage, sowohl die einge­henden Verbin­dungen von bestimmten auslän­dischen Rufnum­mern als auch deren Erreich­bar­keit zu unter­binden.

Bei einem entspre­chend hohen Beschwer­deauf­kommen und gravie­renden Verstößen ergreift die Bundes­netz­agentur im Einzel­fall weiterhin derar­tige Maßnahmen. Sofern in dem von Ihnen ange­zeigten Fall Maßnahmen einge­leitet werden, erhalten Sie hier­über eine geson­derte Mittei­lung.

Geeig­nete Spam-Fälle mit der Bewer­bung von auslän­dischen Rufnum­mern meldet die Bundes­netz­agentur im Übrigen regel­mäßig der ITU, der UN-Agentur für Infor­mations- und Kommu­nika­tions­dienste.

Abschlie­ßend wies uns die Behörde darauf hin, dass Verbrau­cher sich auch an die zustän­dige Regu­lie­rungs­behörde im Ausland wenden können. Auf der Inter­net­seite der BNetzA finden Verbrau­cher mit einem Klick auf "Bundes­netz­agentur" und dann "Inter­natio­nales und Europa" eine Liste mit Kontakt­daten der entspre­chenden inter­natio­nalen Einrich­tungen.

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