Benutzer Baserin schrieb:
Plötzlich bekam ich eine Rechnung, in der für über 50€ Internetverbindungen berechnet wurden. Ich rief die Hotline an und wollte mich erkundigen, wie das eine Karte, die einsam und allein im Schrank herumliegt, denn hinkriegen könne. Ganz großzügig und ohne viel Murren boten sie mir die Halbierung der Kosten an. Dass ich mich darüber nicht freute, fand der nette Herr am Telefon sehr schade.
Ich könne nicht beweisen, dass die Karte tatsächlich nur im Schrank lag, meinte er.
Dieses Erlebnis aus dem Sommer 2007 hatte ich schon fast vergessen, aber als ich diese Beiträge las, fiel es mir wieder ein.
Gruß
Genau dasselbe hatte ich auch dreimal letztes Jahr. Beim letzten Mal habe ich nicht nur die lose Karte erneut in den Schrank gelegt, sondern vorher auch noch jemanden angerufen. Der Anruf wurde nicht berechnet, das Surfen der Karte im Schrank aber schon. Mir haben diese Fehler aber 150 Euro gekostet, und o2 hat natürlich wie immer trotz Widerspruch und fehlendem extra angefordertem Prüfbericht vom Konto abgebucht (und nicht zurücküberwiesen). Ist ja natürlich wieder die alte Dreistigkeit von o2 gegenüber dem Kunden, da Rechnungen ohne vorgelegtem angeforderten Prüfbericht nichtig sind und o2 das entsprechende Urteil ja kennt. Aber bei o2 wundert mich gar nichts mehr. Soll ja ein o2-Kunde mal 33000 Euro als Rechnung bekommen haben - da sind 3000 Euro oder 1000 Euro doch nur ein Kinkerlitzchen...