Benutzer wischmob schrieb:
Also mal ganz ehrlich. Viele Unternehmen ändern hin und wieder mal die AGB
Selbst das geht nicht, falls es nicht in den zuvor bestehenden AGB vereinbart worden ist. Deshalb steht in den AGBs fast immer der Passus, dass AGB geändert werden können ...
Wem das nicht passt, der hat dafür unter bestimmten Voraussetzungen ein Sonderkündigungsrecht.
Es gibt "automatisch" kein Sonderkündigungsrecht (mehr). Aber was, wenn der Kunde einfach auf Einhaltung des bestehenden Vertrages besteht?