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Zwangsumstellungen sind m.E. schlicht illegal


14.02.2013 09:56 - Gestartet von ronfein
Es ist für mich immer wieder verblüffend mit welcher Chuzpe Telekommunikationsunternehmen mit ihren Kunden umgehen. Verträge sind einzuhalten und zwar so wie abgeschlossen. Abweichungen können einseitig generell nicht ohne weiteres vorgenommen werden, es sei denn die Abweichung ist in _allen_ Punkten nur zum Vorteil des anderen Vertragspartners.

Wenn ein Vertragspartner einen Vertrag nicht fortführen möchte, so ist einseitig i.d.R. nur die vertragsgemäße, fristgerechte Kündigung des Vertrages möglich. Ansonsten ist die _aktive_ Zustimmung des anderen Vertragspartners erforderlich - sprich der Vertrag wird im beiderseitigem Einvernehmen geändert. Warum glauben nur die TK-Unternehmen ständig mit m.E. illegalem Vorgehen ihre Kunden traktieren zu dürfen?
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[1] getodavid antwortet auf ronfein
14.02.2013 10:38
Benutzer ronfein schrieb:

Abweichungen können einseitig generell nicht ohne weiteres vorgenommen werden, es sei denn die Abweichung ist in _allen_ Punkten nur zum Vorteil des anderen Vertragspartners.

"congstar betont, dass kein Kunde schlechter gestellt werden soll und erstattet im Zweifel sogar monatliche Differenz­beträge."

Wo ist da also dein Problem im konkreten Fall?? Congstar handelt hier also offenkundig eindeutig im rechtlich einwandfreien Rahmen - und zudem gerade im Gegensatz zu vielen Konkurrenten fair und kundenorientiert.
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[1.1] ronfein antwortet auf getodavid
14.02.2013 13:41
Einfach mal den ganzen Artikel lesen. Dort wird ein realer Fall ganz konkret benannt (Vertragslaufzeit).
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[1.1.1] getodavid antwortet auf ronfein
14.02.2013 15:17
Benutzer ronfein schrieb:
Einfach mal den ganzen Artikel lesen. Dort wird ein realer Fall ganz konkret benannt (Vertragslaufzeit).

Ja habe ich - und wo genau in diesem Fall wird zwangsweise auf eine Verschlechterung umgestellt? Dem konkreten Kunden wird lediglich ein Tarif der künftig eine Laufzeit beinhaltet als für ihn möglicherweise optimaler ANGEBOTEN. Zwangsumgestellt wird er in aber eben gerade NICHT. Sondern, falls er das Angebot mit dem (Aus Sicht von Congstar wohl wegen der künftig in diesem Fall kostenlosen SMS) geeigneteren Tarif nicht annimmt, in einen ganz anderen Tarif - und zwar weiterhin OHNE Laufzeit und zum selben Preis wie aktuell gebucht. Bei diesem würden dann lediglich potentiell künftig buchbare Optionen nicht mehr buchbar sein - Optionen, die der konkrete Kunde bislang aber gar nicht gebucht hat, die also auch mitnichten aktuell Bestandteil seines Vertrages sind. Folglich findet gerade in dem erwähnten Beispiel eben KEINE Zwangsumstellung auf etwas statt, was den Kunden im Verhältnis zu seinem bisherig geführten Vertrag benachteiligt.
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[2] wischmob antwortet auf ronfein
14.02.2013 13:24
Benutzer ronfein schrieb:
Es ist für mich immer wieder verblüffend mit welcher Chuzpe Telekommunikationsunternehmen mit ihren Kunden umgehen. Verträge sind einzuhalten und zwar so wie abgeschlossen.

Also mal ganz ehrlich. Viele Unternehmen ändern hin und wieder mal die AGB und damit das Vertragsverhältnis. Das geschieht nicht immer zu Ungunsten der Kunden.

Wem das nicht passt, der hat dafür unter bestimmten Voraussetzungen ein Sonderkündigungsrecht.
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[2.1] ronfein antwortet auf wischmob
14.02.2013 13:45

einmal geändert am 14.02.2013 13:46
Benutzer wischmob schrieb:
Also mal ganz ehrlich. Viele Unternehmen ändern hin und wieder mal die AGB

Selbst das geht nicht, falls es nicht in den zuvor bestehenden AGB vereinbart worden ist. Deshalb steht in den AGBs fast immer der Passus, dass AGB geändert werden können ...


Wem das nicht passt, der hat dafür unter bestimmten Voraussetzungen ein Sonderkündigungsrecht.

Es gibt "automatisch" kein Sonderkündigungsrecht (mehr). Aber was, wenn der Kunde einfach auf Einhaltung des bestehenden Vertrages besteht?