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drosseln = begrenzen


08.02.2016 10:49 - Gestartet von garfield
einmal geändert am 08.02.2016 11:14
"Schon 2011 hatte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen mehrere Anbieter wegen Formulierungen wie "Flatrate" oder "unbegrenzt" im Zusammenhang mit Drosseltarifen geklagt, und vor Gericht in Düsseldorf, Bonn, Koblenz und Köln obsiegt."

Was ja auch nur logisch ist. Schließlich besagt das Wort "drosseln" ja genau dies: "begrenzen". Wie kann also ein solcher Tarif "unbegrenzt" sein?

Apropos:
"Dem Urteil ist klar zu entnehmen, dass der Richter selbst davon betroffen war, dass nach Erreichen der Drosselgrenze nichts mehr ging."

Ist es nicht erstaunlich, wie realitätsNAH und in Einklang mit dem "gesunden Menschenverstand" Urteile plötzlich ausfallen können, wenn ein Richter selbst vom Sachverhalt betroffen ist? Dann klappt's sogar mit dem Hineinversetzen in die Beteiligten.