Urteil: Keine Gesundheits-Infos der Regierung auf Google
Jens Spahn (CDU), Bundesgesundheitsminister, und Philipp Justus (l), Vice President Google Zentral-Europa, hatten die Kooperation im November verkündet.
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Das Landgericht München hat eine Kooperation zwischen
dem Bund und dem Internetkonzern Google zu einem Gesundheitsportal
vorläufig untersagt.
Die Richter gaben heute zwei Anträgen auf einstweilige Verfügungen gegen die Bundesrepublik, vertreten durch das Bundesgesundheitsministerium, und den US-Konzern im Wesentlichen statt, wie das Gericht mitteilte. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
Keine Beschränkung des Wettbewerbs
Jens Spahn (CDU), Bundesgesundheitsminister, und Philipp Justus (l), Vice President Google Zentral-Europa, hatten die Kooperation im November verkündet.
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Das Gericht wertete die Zusammenarbeit als Kartellverstoß. Die
Vereinbarung bewirke eine Beschränkung des Wettbewerbs auf dem Markt
für Gesundheitsportale. Der Medienkonzern Hubert Burda Media hatte
über eine Tochterfirma, das Gesundheitsportal netdoktor.de, geklagt.
Bei der Kooperation geht es um dies: Bei Google-Suchanfragen etwa zu Krankheiten oder Beschwerden wird bei den Ergebnissen prominent eine Infobox des Portals gesund.bund.de angezeigt, das vom Bundesgesundheitsministerium verantwortet wird. Im November stellte Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) die Zusammenarbeit mit dem US-Internetkonzern vor. Verlage wie Burda sehen darin ihre Position geschwächt und befürchten Nachteile, weil sie auch Gesundheitsportale im Portfolio haben.
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